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Mehrkosten Ersatzneubau Straßenbrücke

Vorlagentyp: A AfD

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 08.11.2018, A 402 Betreff: Mehrkosten Ersatzneubau Straßenbrücke Mit der Vorlage M 192 vom 29.10.2018 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Mehrkostenvorlage Ersatzneubau der Straßenbrücke (Durchlass) über den Luderbach/ Kennedyallee - Bauwerk BW 038. Wie in der Vorlage ausgeführt, wurde für den Ersatzneubau der Straßenbrücke (Durchlass) über den Luderbach/Kennedyallee mit Beschluss vom 01.06.2017, § 1461 (M 88), ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.593.000 € (brutto) aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002663, bei einer GVFG Förderung von 803.900 € freigegeben. Aufgrund der derzeitigen Hochkonjunktur in der Bauwirtschaft lag das Ausschreibungsergebnis um rund 585.000 € über der Kostenberechnung, womit der Gesamtinvestitionsbedarf auf 2.178.000 € gestiegen war. Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1461 (M 88), erfolgte die Ausschreibung am 04.09.2017. Die Submission fand am 17.10.2017 statt und die Vergabe musste nach Angaben des Magistrats bis spätestens zum 22.12.2017 erfolgt sein. Die erfolgte Submission ergab als günstigstes Angebot für die bauliche Herstellung (Straßen- und Brückenbauarbeiten) einen Betrag von 1.707.877,97 €. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurden Mittel in Höhe von 1.146.678,60 € bewilligt. Weiterhin wurden für die Herstellung der Beleuchtung Mittel in Höhe von 31.237,50 € bewilligt. Nach dem vorliegendem Angebot der SRM vom 20.10.2017 liegen die Herstellungskosten hier bei 54.614, 90 €. Nach Angaben des Magistrats war nicht zu erwarten, dass sich durch eine erneute Ausschreibung Veränderungen in der Angebotsabgabe ergeben würden. Daher hatte der Magistrat die Entscheidung getroffen, den Zuschlag trotz des erhöhten Submissionsergebnisses zu erteilen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Hat der Magistrat am bzw. nach dem 17.10.2017 (Submission) das Ergebnis der Ausschreibung den Stadtverordneten zur Kenntnis gebracht? 2. Falls 1. zutreffend: wann und wodurch? 3. Falls 1. unzutreffend: warum nicht ? 4. Hat der Magistrat nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung über die zusätzlich erforderlichen Mittel eingeholt? 5. Falls 4. unzutreffend: warum nicht ? 6. Hat der Magistrat das Angebot der SRM über die Herstellung der Beleuchtung in Höhe von 54.614, 90 € (anstelle der bewilligten 31.237,50 €) den Stadtverordneten zur Kenntnis gebracht? 7. Falls 6. zutreffend: wann und wodurch? 8. Falls 6. unzutreffend: warum nicht ? 9. Hat der Magistrat nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses über die Herstellung der Beleuchtung die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung über die zusätzlich erforderlichen Mittel eingeholt? 10. Falls 4. unzutreffend: warum nicht ? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Helmut Alt Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Hildegard Hübner Stadtv. Monika Krause Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn Stadtv. Horst Reschke Stadtv. Reinhard Stammwitz Stadtv. Oliver Wurtz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.10.2018, M 192 Antrag vom 08.11.2018, NR 690 Bericht des Magistrats vom 04.02.2019, B 21 Versandpaket: 14.11.2018 Aktenzeichen: 66 6