Mehrkosten Ersatzneubau Straßenbrücke
Vorlagentyp: A AfD
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 08.11.2018, A 402 Betreff: Mehrkosten Ersatzneubau Straßenbrücke
Mit der
Vorlage M 192 vom 29.10.2018 beantragt der Magistrat die Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung zur Mehrkostenvorlage Ersatzneubau der
Straßenbrücke (Durchlass) über den Luderbach/ Kennedyallee - Bauwerk BW 038.
Wie in der Vorlage ausgeführt, wurde
für den Ersatzneubau der Straßenbrücke (Durchlass) über den
Luderbach/Kennedyallee mit Beschluss vom 01.06.2017, § 1461 (M 88), ein
Gesamtbetrag in Höhe von 1.593.000 € (brutto) aus der Produktgruppe 16.03,
Projektdefinition 5.002663, bei einer GVFG Förderung von 803.900 €
freigegeben. Aufgrund der derzeitigen Hochkonjunktur in der Bauwirtschaft lag
das Ausschreibungsergebnis um rund 585.000 € über der Kostenberechnung,
womit der Gesamtinvestitionsbedarf auf 2.178.000 € gestiegen war. Auf der Grundlage des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1461 (M 88), erfolgte die
Ausschreibung am 04.09.2017. Die Submission fand am 17.10.2017 statt und die
Vergabe musste nach Angaben des Magistrats bis spätestens zum 22.12.2017
erfolgt sein. Die erfolgte Submission ergab als günstigstes Angebot für die
bauliche Herstellung (Straßen- und Brückenbauarbeiten) einen Betrag von
1.707.877,97 €. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurden
Mittel in Höhe von 1.146.678,60 € bewilligt. Weiterhin wurden für die
Herstellung der Beleuchtung Mittel in Höhe von 31.237,50 € bewilligt. Nach
dem vorliegendem Angebot der SRM vom 20.10.2017 liegen die Herstellungskosten
hier bei 54.614, 90 €. Nach Angaben des Magistrats war nicht zu erwarten,
dass sich durch eine erneute Ausschreibung Veränderungen in der Angebotsabgabe
ergeben würden. Daher hatte der Magistrat die Entscheidung getroffen, den
Zuschlag trotz des erhöhten Submissionsergebnisses zu erteilen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Hat der Magistrat am bzw. nach dem 17.10.2017
(Submission) das Ergebnis der Ausschreibung den Stadtverordneten zur Kenntnis
gebracht? 2. Falls 1.
zutreffend: wann und wodurch? 3. Falls 1. unzutreffend: warum nicht ? 4. Hat der Magistrat nach Vorliegen
des Ausschreibungsergebnisses die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung
über die zusätzlich erforderlichen Mittel eingeholt? 5. Falls 4. unzutreffend: warum nicht ? 6. Hat der Magistrat das Angebot der
SRM über die Herstellung der Beleuchtung in Höhe von 54.614, 90 €
(anstelle der bewilligten 31.237,50 €) den Stadtverordneten zur Kenntnis
gebracht? 7. Falls 6.
zutreffend: wann und wodurch? 8. Falls 6. unzutreffend: warum nicht ? 9. Hat der Magistrat nach Vorliegen
des Ausschreibungsergebnisses über die Herstellung der Beleuchtung die
Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung über die zusätzlich erforderlichen
Mittel eingeholt? 10. Falls
4. unzutreffend: warum nicht ? Antragsteller:
AfD
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Dr. Helmut
Alt Stadtv.
Markus Fuchs
Stadtv. Hildegard Hübner
Stadtv. Monika
Krause
Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn
Stadtv. Horst
Reschke
Stadtv. Reinhard Stammwitz
Stadtv. Oliver
Wurtz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 29.10.2018, M 192
Antrag vom
08.11.2018, NR 690
Bericht des
Magistrats vom 04.02.2019, B 21
Versandpaket: 14.11.2018 Aktenzeichen: 66 6