Grunderneuerung des Bolongarogartens 3. BA. Grunderneuerung der Gartenanlage hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. a) Der Durchführung der Maßnahme zur "Grunderneuerung des Bolongarogartens" in einem dritten Bauabschnitt wird zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass als vorbereitende Maßnahme die "Restaurierung der Musikantenbalustrade" in einem ersten Bauabschnitt durchgeführt wurde. c) Es dient zur Kenntnis, dass als weitere vorbereitende Maßnahme die "Erneuerung der beiden Brunnen" in einem zweiten Bauabschnitt durchgeführt wird. d) Es dient zur Kenntnis, dass die Gesamtplanung zur "Grunderneuerung des Bolongarogartens" mit Vortrag des Magistrats an die Stadtv.-Vers. M 31/2024 vorgelegt wurde und mit Beschluss der Stadtv.-Vers. § 4718/24 zugestimmt wurde. II. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) die Gesamtmaßnahme über die Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen, Projektdefinition 5.008828 "Bolongarogarten" abgewickelt wird. b) für die Maßnahme voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 5.160 T€ anfallen werden. Die Kosten für die "Restaurierung der Musikantenbalustrade (1. BA)" sind darin mit 285 T€ enthalten. Die voraussichtlichen Kosten für die "Erneuerung der beiden Brunnen (2. BA)" sind darin mit 675 T€ berücksichtigt. c) für die "Grunderneuerung des Bolongarogartens" in einem dritten Bauabschnitt gem. beigefügtem Kostendeckblatt ein Investitionsbedarf in Höhe von 4.200 T€ besteht. d) sich die Finanzierung wie folgt darstellt: Produktbereich 22 - Umwelt (Investitionsprogramm 2024-2027) Produktgruppe 22.09 - Grün- und Freiflächen Projektdefinition 5.008828 "Bolongarogarten" 750 T€ Der verbleibende Anteil in Höhe von 3.450 T€ wird aus aktuell verfügbaren Mitteln folgender Projektdefinitionen per Sollveränderung vorfinanziert und ist bei diesen Projekten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zukünftiger Haushalte geeignet zu beordnen: aus 5.001389 "Schöneres Frankfurt" 800 T€ aus 5.001397 "Grüne Räume" 1.000 T€ aus 5.001808 "Denkmalgeschätzte Parkanlagen" 300 T€ aus 5.003474 "Landschaftslücke" 200 T€. III. Die Ausgaben für den dritten Bauabschnitt "Grunderneuerung des Bolongarogartens" in Höhe von 4.200 T€ werden bewilligt und freigegeben. IV. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Umsetzung des dritten Bauabschnittes jährliche Folgekosten in Höhe von rund 250 T€ entstehen. Hiervon entfallen 37 T€ auf die kalkulatorischen Zinsen und 210 T€ auf die Abschreibung. V. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Gesamtmaßnahme "Grunderneuerung des Bolongarogartens" dem Ortsbeirat 6 vorgestellt wurde und dessen Zustimmung vorliegt.
Begründung
A. Allgemeines
A. Zielsetzung Anlass Zurzeit wird der Bolongaropalast grundhaft erneuert. Im Zuge dessen ist für den Palast ein neues Nutzungskonzept erarbeitet worden. Die neuen Nutzungen im Palast, wie Restaurant, Theater u. a. werden sich auf den Garten auswirken. Unabhängig davon zeigt der Garten starke Abnutzungen nicht nur an Vegetations- und Wegeflächen, sondern auch an den festen Bauteilen wie der sog. Musikantenbalustrade und den beiden Brunnenanlagen. Der Garten steht ebenso wie der Palast unter Denkmalschutz. Beide stellen für Frankfurt ein einzigartiges historisches Ensemble aus der Barockzeit dar. Die vorliegende Planung zur Grunderneuerung des Bolongarogartens hat zum Ziel, neben dem Palast, eine adäquate, gleichwertige Gartenanlage entstehen zu lassen. Wie im Vortrag des Magistrats an die Stadtv.-Vers. M 157/2024 mitgeteilt, wird die Sanierung und Neukonzeption des Gebäudes sowie die Grunderneuerung der denkmalgeschützten Gartenanlage zwischen den beteiligten Ämtern koordiniert mit dem Ziel, beide Projekte Mitte 2027 abzuschließen.
B. Finanzielle Auswirkungen
B. Alternativen Ohne die vorgesehenen Maßnahmen ist der Bolongarogarten mit den beiden Brunnen und dem reichen Skulpturenschmuck in seiner Substanz gefährdet. Gartengeschichtliche Elemente verlieren erheblich und in immer schnellerem Maß an Substanz und damit an Wert. Auch die Qualität und Benutzbarkeit des Gartens als Erholungs- und Veranstaltungsraum wäre nicht mehr zu gewährleisten. Nicht zuletzt ist nach Sanierung und Neukonzeption des Gebäudes auf die neuen Nutzungen im Palast zu reagieren. Diese machen den Bau neuer Zugänge und Rampen sowie die Neugestaltung von Terrassen und sonstigen Anschlüssen an den Palast notwendig.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
C. Lösung Die gartenhistorische Untersuchung zeigt, dass der heutige Garten nicht nur die historische Epoche seiner Entstehungszeit repräsentiert. Vielmehr lassen sich aufgrund der vorgefundenen Substanz sowie aus der Recherche historischer Quellen, Elemente und Strukturen aus unterschiedlichen Anlagephasen aufzeigen. Die vorliegende Planung nimmt auf die unterschiedlichen Zeithorizonte Bezug und bildet die Grundlage für alle notwendigen Bauarbeiten im Bolongarogarten.
D. Klimaschutz
D. Kosten für die Umsetzung des 3. Bauabschnittes
- Investitionsbedarf
- BA 4200 T€
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten Jahr Verpflichtungen Ausgaben bis 2024 135.000 € 103.000 € 2025 615.000 € 650.000 € 2026 3.000.000 € 2.800.000 € 2027 450.000 € 300.000 € 2028 200.000 € 2029 80.000 € 2030 40.000 € 2031 27.000 € Summe gerundet 4.200 T€ 4.200 T€
- Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs und Zeitraums: keine
- Jahresfolgekosten:
- a)Personelle Ausgaben keine zusätzlichen
- b)Sachkosten keine zusätzlichen
- c)Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung 1,75 % von 4.200.000 € / 2 = Zinssatz für das Jahr 2026 gemäß HH-Rundschreiben zum Doppelhaushalt 2024/2025 36.750 €
- Abschreibung 5 % von 4.200.000 € = Nutzungsdauer 20 Jahre 210.000 € Summe 246.750 € gerundet 250 T€
- Jahreserträge: keine
- Leistungen Dritter: keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine
- Sonstiges: entfällt