Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Frankfurt Bezirk 1, Flur 40, Flurstück 47/2, Stiftstraße 32
Vorlagentyp: M
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Abschluss von Erbbaurechtsverträgen auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigter: Lyson Group, Myliusstraße 24, 60323 Frankfurt am Main bzw. eine neu zu gründende Objektgesellschaft der Gruppe. Erbbaugrundstück: Gemarkung Frankfurt, Bezirk 1, Flur 40, Flurstück 47/2 hält 883 m2, Stiftstraße
- Erbbauzweck: Mischnutzung (Wohnen und Gewerbe). Erbbauzeit: 60 Jahre. Erbbauzins: Für Gewerbe (57 %): 6 % von 4.950,00 €/m2, somit rund 149.483,00 €/m2 im Jahr. Für Wohnen (43 %): 2,5 % von 3.740,00 €/m2, somit rund 35.501,00 €/m2 im Jahr. Hieraus ergibt sich ein jährlicher Erbbauzins von insgesamt 184.984,00 € bei vierteljährlicher Zahlweise. Im Falle einer höherwertigen Nutzung wird der Erbbauzins an die neue Nutzung angepasst. Für einen Zeitraum von 30 Monaten wird der Erbbauzins schuldrechtlich auf einen Betrag von 76.000,00 € pro Jahr reduziert.
- Der Magistrat, das Dezernat XI - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
7
7. Sitzung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I
GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Die PARTEI gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Ablehnung:
LINKE ÖkoLinX-ARL
Annahme:
GRÜNE CDU SPD FDP Die PARTEI
11
11. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION
Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE FDP AfD Volt BFF-BIG FRAKTION