Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Frankfurt Bezirk 1, Flur 40, Flurstück 47/2, Stiftstraße 32

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Abschluss von Erbbaurechtsverträgen auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigter: Lyson Group, Myliusstraße 24, 60323 Frankfurt am Main bzw. eine neu zu gründende Objektgesellschaft der Gruppe. Erbbaugrundstück: Gemarkung Frankfurt, Bezirk 1, Flur 40, Flurstück 47/2 hält 883 m2, Stiftstraße
  2. Erbbauzweck: Mischnutzung (Wohnen und Gewerbe). Erbbauzeit: 60 Jahre. Erbbauzins: Für Gewerbe (57 %): 6 % von 4.950,00 €/m2, somit rund 149.483,00 €/m2 im Jahr. Für Wohnen (43 %): 2,5 % von 3.740,00 €/m2, somit rund 35.501,00 €/m2 im Jahr. Hieraus ergibt sich ein jährlicher Erbbauzins von insgesamt 184.984,00 € bei vierteljährlicher Zahlweise. Im Falle einer höherwertigen Nutzung wird der Erbbauzins an die neue Nutzung angepasst. Für einen Zeitraum von 30 Monaten wird der Erbbauzins schuldrechtlich auf einen Betrag von 76.000,00 € pro Jahr reduziert.
  3. Der Magistrat, das Dezernat XI - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.

Begründung

A. Allgemeines

Das Objekt Stiftstraße 32 ist größtenteils vermietet, zeigt jedoch einen deutlichen Instandhaltungsstau und Modernisierungsbedarf auf. Die Lyson Group ist spezialisiert auf komplexe Neubauvorhaben sowie anspruchsvolle Renovierung von denkmalgeschützten Altbauten. Bekannte Projekte in Frankfurt sind u.a. das Straßenbahndepot, die Zeilhöfe und das Riedbergzentrum. Aus diesem Grund soll die Direktvergabe an die Lyson Group erfolgen.

B. Finanzielle Auswirkungen

Durch einen Verkauf der Liegenschaft könnte zwar das Ziel einer wohnlichen Nutzung erreicht werden, jedoch steht dies der Maßgabe entgegen, städtische Grundstücke nicht zu veräußern. Als weitere Alternative käme eine Sanierung und Instandsetzung durch die Stadt unter der Voraussetzung, dass Ersatzflächen für die derzeitigen Mieter zur Verfügung gestellt werden, in Betracht. Jedoch kann dies derzeit nicht gewährleistet werden. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die anfallenden Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zu den zu erwartenden Mieteinnahmen stehen.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Durch die Vergabe eines Erbbaurechts kann an der Liegenschaft eine fachgerechte Instandhaltung sowie Sanierung durch den Erbbauberechtigten vorgenommen werden. Des Weiteren kommt es gegenüber einer Vermietung zu höheren Einnahmen durch die Erbbauzinszahlungen. Die Mieteinnahmen lagen zuletzt bei 75.998,88 € jährlich.

Beratungsverlauf 10 Sitzungen

Sitzung 7
OBR 1
TO I, TOP 50
Angenommen
Der Vorlage M 189 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Die Partei
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL
Sitzung 4
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 34
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 189 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 233 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 7
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 26
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 189 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 233 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF
Sitzung 9
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 47
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 189 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 233 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF
Sitzung 5
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 15
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 189 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 233 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
Sitzung 8
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 9
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 189 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 233 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
Sitzung 6
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 14
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 189 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 233 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 9
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 5
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 189 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 233 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 9
Ältestenausschusses
TO I, TOP 10
Angenommen
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss den Beschluss des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau sowie des Haupt- und Finanzausschusses, die Vorlagen M 189 und NR 233 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Die Vorlage M 189 wird dem Magistrat zur Überarbeitung zurücküberwiesen. 2. Die Vorlage NR 233 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION
Ablehnung:
Dass Der Magistrat Beauftragt Wird Mit Dem Erbbaunehmer Dahingehend In Verhandlungen Zu Treten Volt Und Bff-Big
Sitzung 11
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 65
Angenommen
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss den Beschluss des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau sowie des Haupt- und Finanzausschusses, die Vorlagen M 189 und NR 233 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Die Vorlage M 189 wird dem Magistrat zur Überarbeitung zurücküberwiesen. 2. Die Vorlage NR 233 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION
Ablehnung:
Dass Der Magistrat Beauftragt Wird Mit Dem Erbbaunehmer Dahingehend In Verhandlungen Zu Treten Volt Und Bff-Big