Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Frankfurt Bezirk 1, Flur 40, Flurstück 47/2, Stiftstraße 32
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Abschluss von Erbbaurechtsverträgen auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Erbbauberechtigter: Lyson Group, Myliusstraße 24, 60323 Frankfurt am Main bzw. eine neu zu gründende Objektgesellschaft der Gruppe. Erbbaugrundstück: Gemarkung Frankfurt, Bezirk 1, Flur 40, Flurstück 47/2 hält 883 m2, Stiftstraße
- Erbbauzweck: Mischnutzung (Wohnen und Gewerbe). Erbbauzeit: 60 Jahre. Erbbauzins: Für Gewerbe (57 %): 6 % von 4.950,00 €/m2, somit rund 149.483,00 €/m2 im Jahr. Für Wohnen (43 %): 2,5 % von 3.740,00 €/m2, somit rund 35.501,00 €/m2 im Jahr. Hieraus ergibt sich ein jährlicher Erbbauzins von insgesamt 184.984,00 € bei vierteljährlicher Zahlweise. Im Falle einer höherwertigen Nutzung wird der Erbbauzins an die neue Nutzung angepasst. Für einen Zeitraum von 30 Monaten wird der Erbbauzins schuldrechtlich auf einen Betrag von 76.000,00 € pro Jahr reduziert.
- Der Magistrat, das Dezernat XI - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
Begründung
A. Allgemeines
Das Objekt Stiftstraße 32 ist größtenteils vermietet, zeigt jedoch einen deutlichen Instandhaltungsstau und Modernisierungsbedarf auf. Die Lyson Group ist spezialisiert auf komplexe Neubauvorhaben sowie anspruchsvolle Renovierung von denkmalgeschützten Altbauten. Bekannte Projekte in Frankfurt sind u.a. das Straßenbahndepot, die Zeilhöfe und das Riedbergzentrum. Aus diesem Grund soll die Direktvergabe an die Lyson Group erfolgen.
B. Finanzielle Auswirkungen
Durch einen Verkauf der Liegenschaft könnte zwar das Ziel einer wohnlichen Nutzung erreicht werden, jedoch steht dies der Maßgabe entgegen, städtische Grundstücke nicht zu veräußern. Als weitere Alternative käme eine Sanierung und Instandsetzung durch die Stadt unter der Voraussetzung, dass Ersatzflächen für die derzeitigen Mieter zur Verfügung gestellt werden, in Betracht. Jedoch kann dies derzeit nicht gewährleistet werden. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die anfallenden Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zu den zu erwartenden Mieteinnahmen stehen.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Durch die Vergabe eines Erbbaurechts kann an der Liegenschaft eine fachgerechte Instandhaltung sowie Sanierung durch den Erbbauberechtigten vorgenommen werden. Des Weiteren kommt es gegenüber einer Vermietung zu höheren Einnahmen durch die Erbbauzinszahlungen. Die Mieteinnahmen lagen zuletzt bei 75.998,88 € jährlich.