Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Frankfurt Bezirk 1, Flur 40, Flurstück 47/2, Stiftstraße 32
Stadtverordnetenversammlung
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31. März 2022
31. März 2022
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, ein Erbbaurecht an dem Grundstück Stiftstraße 32 an die Lyson Group zu vergeben, um notwendige Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten durchzuführen. Dies soll die Nutzung des Grundstücks verbessern und höhere Einnahmen durch Erbbauzinszahlungen generieren.
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Beschluss
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss den Beschluss des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau sowie des Haupt- und Finanzausschusses, die Vorlagen M 189 und NR 233 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. 2. Die Vorlage M 189 wird dem Magistrat zur Überarbeitung zurücküberwiesen. Die leerstehenden Wohnungen werden übergangsweise für die Unterbringung von geflüchteten Menschen hergerichtet und genutzt. Neu freiwerdende Wohnungen werden ebenfalls hierfür genutzt. Der Magistrat wird gebeten, nach der dringend benötigten Übergangsnutzung für geflüchtete Menschen, eine Konzeptvergabe in Erbpacht für das städtische Grundstück "Stiftstraße 32" vorzubereiten. (NR 332) 3. Die Vorlage NR 233 wird abgelehnt.