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Frühe Bildung braucht mehr Qualität - Personalbemessungssystem in städtischen Kindertageseinrichtungen

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 01.09.2006, M 175 Betreff: Frühe Bildung braucht mehr Qualität - Personalbemessungssystem in städtischen Kindertageseinrichtungen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10647 (NR 2111) 1. Die bisherige Personalbemessung für die sozialpädagogischen Fachkräfte in den städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die Freistellung der Leitung von dreigruppigen Kindertageseinrichtungen werden wie folgt neu geregelt: Zum 01.01.2007 wird ein neues Personalbemessungssystem für die sozialpädagogischen Fachkräfte in den städtischen Kindertageseinrichtungen eingeführt mit dem Ziel einer Erhöhung des Personalschlüssels im Sinne des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2006, § 10647. Das Personalbemessungssystem basiert auf folgenden Grundsätzen: - Es ist leistungsbezogen, da die tatsächlichen Betreuungszeiten der Kinder und die Öffnungszeiten der Einrichtung berücksichtigt werden. - Es geht von einem Stellenbedarf pro Kind differenziert nach Betreuungszeit aus. - Es stellt den Rahmen dar, der die stufenweise Erhöhung des Anteils an ganztägiger Betreuung in den Kindergärten und die bedarfsorientierte Erweiterung der Öffnungszeit ermöglicht. - Es basiert auf der derzeitigen Aufgabenstellung von sozialpädagogischen Fachkräften und Leitungen unter Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrags (SGB VIII) und berücksichtigt somit Zeiten für Beobachtung, Dokumentation, Planung der Arbeit und die Kooperation insbesondere mit Eltern und der Grundschule. - Es ermöglicht und berücksichtigt fachlich begründete, regional unterschiedliche zusätzliche Leistungen und Förderbedarfe. - Es berücksichtigt die Einführung des Zwei-Drittel-Hortangebotes auf der Grundlage der Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag. 2. Das Personalbemessungssystem für die städtischen Kindertageseinrichtungen wird in der nachfolgend beschriebenen Form beschlossen: 2.1 Das Personalbemessungssystem setzt sich zusammen aus: - dem Basiswert pro Kind für die benötigte Anzahl pädagogischen Personals unter Berücksichtigung der Betreuungszeiten und des nach Größe der Einrichtung differenzierten Leitungswertes, - den Zuschlägen für strukturelle und KT-übergreifende inhaltliche Angebote und Leistungen einzelner Einrichtungen. 2.2 Der Basiswert errechnet sich aus der Gegenüberstellung von Betreuungsaufwand zu Jahresarbeitszeit und ergibt folgenden Stellenbedarf pro Kind: Betreuungszeit Stellenbedarf pro Kind Kindergarten Vormittags : 4,5 Std., in der Regel 7:30 Uhr - 12:00 Uhr Nachmittags : 2 Zeitmodule von je 2,5 Std., in der Regel 12:00 Uhr - 14:30 Uhr und 14:30 Uhr - 17.00 Uhr 0,07 je Modul 0,025 Altersstufen übergreifende Gruppen (1 - 6 Jahre) Bei der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren verdoppelt sich für jedes Kind unter 3 Jahren der Stellenanteil. Im Hort 5,5 Std. tägl. während der Unterrichtszeit - in der Regel 11.30 - 17:00 Uhr und 9, 5 Std. tägl. während der Schulferien - in der Regel 7:30 - 17:00 Uhr 0,07 Leitung Differenziert nach der Größe der KT in 3 Schritten bis 60 Plätze 0,75 Stellen, bis 99 Plätze 1 Stelle, ab 100 Plätze 1,25 Stellen. Ausgehend von der Platzzahl und der Belegung 2005 (52 % Ganztags-, 23 % Zweidrittel- und 25 % Halbtagsplätzen) ergibt sich für die städtischen Kindertageseinrichtungen ein zusätzlicher Bedarf von 80,71 Stellen für den Basiswert. Unter Berücksichtigung der Situation von Frankfurter Familien ist die schrittweise Erhöhung der Ganztags- und Zweidrittelplätze bis 2010 auf 60 % bzw. 25 % beabsichtigt. Hierdurch ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von 27,14 Stellen. 2.3 Für zusätzliche Angebote und Leistungen werden in folgenden Feldern zusätzliche Personalressourcen zur Verfügung gestellt (Zuschläge): - Erweiterter Bildungs- und Erziehungsauftrag Werden in Einrichtungen überwiegend Kinder aus Wohngebieten mit besonderen Problemlagen betreut, erhalten diese einen Zuschlag von 0,01 Stellen pro Kind. Kriterien für diese Festlegung sind am Frankfurter Sozialbericht zu orientieren. - Stärkung der frühkindlichen Bildungsprozesse Für die Entwicklung und Durchführung einrichtungsübergreifender Bildungs- und Förderangebote ergibt sich pro Projekt/Angebot und Jahr ein zusätzlicher Bedarf von 0,11 bis 0,15 Stellen. - Öffnungs- und Schließungszeiten Für die Erweiterung der täglichen Öffnungszeit wurde pro zusätzlicher Öffnungsstunde, ausgehend von den Basiswerten der neuen Personalbemessung, ein Bedarf von 0,30 Stellen pro Gruppe errechnet. Für den Wegfall der Schließungszeit in den Sommerferien ergibt sich ein zusätzlicher Stellenbedarf von 0,20 Stellen pro Gruppe. Ausgehend von folgenden Annahmen ergeben sich im Bereich der Zuschläge folgende Stellenbedarfe: Zuschläge für Annahme / Ausgangssituation Stellen- bedarf Erweiterter Bildungs- und Erziehungsauftrag Ca. 50 Einrichtungen liegen in Wohngebieten mit verdichteten sozialen Problemlagen oder betreuen überwiegend Kinder aus diesen Wohngebieten. 40 Stärkung der früh- kindlichen Bildungsprozesse Es ist beabsichtigt jährlich ca. 40-50 KT-übergreifende Projekte durchzuführen. 7 Öffnungs- und Schließungszeiten In 25 Einrichtungen / Gruppen soll die Öffnungszeit um je 1 Stunde verlängert werden. In 5 Einrichtungen entfällt in den Sommerferien die Schließungszeit. 7,5 4,5 3. Es dient zur Kenntnis, dass bei einer weiteren Differenzierung und Flexibilisierung der Betreuungszeiten im Hort im Zusammenhang mit der Entwicklung der Grundschulen zu Ganztagsschulen, der Stellenanteil entsprechend der Betreuungszeiten angepasst wird. 4. Die Beteiligungsverfahren nach dem HGIG und dem HPVG sind abgeschlossen. 5. Die Information des Gesamtelternbeirates der städtischen Kindertageseinrichtungen und Krippen ist gewährleistet. 6. Es dient zur Kenntnis, dass sich gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2006, § 10647, die Neukonzipierung des Personalbemessungssystems für die städtischen Einrichtungen auf die städtischen Zuwendungen an kirchliche und freigemeinnützige Träger auswirkt. Ziel ist auch hier die Verbesserung des inhaltlichen und zeitlich differenzierten Angebotes in den Kindergärten mit angemessenem Personal zu erreichen. Entsprechende Gespräche mit den Trägern wird der Magistrat aufnehmen. 7. Der Magistrat wird mit der schrittweisen Umsetzung dieser Personalbemessung bis zum Jahr 2010 beauftragt. Für die Umsetzung des ersten Schritts wurden für den Haushalt 2007 für die städtischen Einrichtungen 2.384 T € und für die kirchlichen und freigemeinnützigen Einrichtungen 5.110 T € errechnet. 8. Es dient zur Kenntnis, dass die für die Umsetzung dieser Personalbemessung in den städtischen Kindertageseinrichtungen und für die Anpassung der städtischen Zuwendungen für die kirchlichen und freigemeinnützigen Träger erforderlichen Mittel in die Finanzplanung bis 2010 aufgenommen werden: 2008 2009 2010 Städt. Kitas 4.597 T € 6.689 T € 7.875 T € Förderung kirchlicher und freigemeinnütziger Träger 10.594 T € 16.851 T € 19.261 T € Bei den Zuwendungen für die kirchlichen und freigemeinnützigen Träger sind nicht nur die bestehenden, sondern auch die im Rahmen von Neubauten und Maßnahmen aus dem Sofortprogramm neu zu schaffenden Plätze berücksichtigt. Begründung: A. Zielsetzung Frühkindliche Bildung, soziale Integration und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind erklärte Ziele der Stadt Frankfurt am Main. Nur wenn Kinder frühzeitig, individuell und intensiv unter Einbezug der Eltern gefördert werden, sind optimale Entwicklungschancen und ein Mehr an Chancengerechtigkeit möglich. Darüber hinaus ist in Frankfurt am Main die Situation in den kommenden Jahren - entgegen der bundesweiten Entwicklung - gekennzeichnet durch zunehmende Kinderzahlen. Durch eine Erhöhung der personellen Ausstattung soll die Qualität der Angebote für alle Kinder verbessert werden, ebenso soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch zeitlich differenzierte Angebote sichergestellt werden. (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2006, § 10647). Mit einem an diesen Zielen und den damit verbundenen Aufgaben orientierten flexiblen Personalbemessungssystems werden wesentliche Voraussetzungen geschaffen für ein qualifiziertes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot orientiert an den Lebenssitutionen und Bedarfen von Kindern und ihren Familien in Frankfurt am Main. Das neue Personalbemessungssystem - stellt durch eine verbesserte Personalausstattung orientiert an den tatsächlichen Betreuungszeiten und den jeweiligen Kinderzahlen eine Stärkung der Bildungs- und Erziehungsprozesse sicher, - ermöglicht und berücksichtigt fachlich begründete, regional unterschiedliche zusätzliche Leistungen, - erlaubt ein flexibles Reagieren auf sich verändernde Bedarfe. Insbesondere die steigenden Bedarfe nach Ganztagsbetreuung und verlängerten Öffnungszeiten können grundsätzlich besser abgedeckt werden. Mit dem neuen Personalbemessungssystem soll die Voraussetzung geschaffen werden, individueller auf das einzelne Kind einzugehen. Deshalb orientiert es sich an der Anzahl und der Betreuungszeit des einzelnen Kindes und nicht an der Zahl der Gruppen, die wegen der individuellen räumlichen Gegebenheiten in den städtischen Kitas unterschiedliche Kinderzahlen aufweisen. Somit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass Lernen in einer Kita nicht in vorgegebenen Gruppenstrukturen erfolgt, sondern, dass sich Lerngruppen orientiert an den Interessen der Kinder immer wieder neu zusammenfinden. B. Alternativen Die Alternative ist eine an der Anzahl der Gruppen orientierte Personalbemessung mit der Konsequenz, - dass unterschiedliche Gruppenstärken in den Kitas und der daraus resultierende Betreuungs- und Förderbedarf unberücksichtigt bleiben, d.h. keine Orientierung an der tatsächlichen Aufgabe und Leistung erfolgen kann, - dass Gruppen als starre Konstrukte eine exakte Personalbemessung nicht zulassen - und dass eine flexible Reaktion auf die Betreuungsbedarfe von Kindern und ihren Familien erschwert wird. C. Lösung: Das vorliegende Personalbemessungssystem legt auf der Grundlage realer belegter Plätze und realer einrichtungsbezogener bzw. regionaler zusätzlichen Leistungen und Anforderungen (Öffnungszeiten und Sozialraumfaktor) die Anzahl der Stellen für jede Einrichtung betreuungsstundengenau fest. Das System ist somit leistungsbezogen und bedarfsorientiert. Des Weiteren ist dieses neue Personalbemessungssystem mit der Erweiterung des Teilzeitplatzes von 14:00 auf 14:30 Uhr verbunden. Damit soll insbesondere halbtags arbeitenden Eltern eine längere Betreuung ermöglicht werden, um so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf insbesondere für berufstätige Frauen zu erleichtern. Das neue Personalbemessungssystem setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: 1. dem Basiswert pro Kind 2. den Zuschlägen für zusätzliche Angebote und Leistungen einzelner Kindertageseinrichtungen pro Kind bzw. pro Gruppe. 1. Der Basiswert errechnet sich aus der Gegenüberstellung von Jahresarbeitszeit zur Jahresbetreuungszeiten unter Berücksichtigung der konkreten Aufgabenstellung sozialpädagogischer Fachkräfte. Eine Differenzierung der Werte erfolgte für den Ganztagsplatz, den Teilzeitplatz und den Halbtagsplatz sowie den Hortplatz ab 11.30 Uhr. Für den Kindergarten ergeben sich somit folgende Werte: Betreuungszeit Kindergarten Stellenbedarf pro Kind Halbtags bis 12:00 Uhr 0,07 Teilzeit bis 14:30 Uhr 0,095 Ganztags bis 17.00 Uhr 0,12 Für jede Einrichtung wird auf der Grundlage der konkreten Belegung der Stellenbedarf berechnet. Somit können sich trotz gleicher Soll-Platzzahl der Einrichtungen unterschiedliche Stellenzuweisungen ergeben, da diese von der Zahl der belegten Plätze und den verschiedenen Betreuungszeiten der Kinder abhängig sind. So kann sich zum Beispiel für 21 Kinder der Personalbedarf wie folgt errechnen: Anzahl der Kinder Halbtagsplätze (0,07) 3 11 7 Teilzeitplätze (0,095) 6 5 4 Ganztagsplätze (0,12) 12 5 10 Personal für 21 Kinder (bisher 1,53) 2,22 1,84 2,07 Die zeitliche Bemessung im Hort bezieht sich auf ein Angebot in der Regel ab 11:30 Uhr bis 17:00 Uhr sowie eine ganztägige Betreuung ab 7.30 Uhr bis 17:00 Uhr in den Schulferien und liegt bei einem Stellenbedarf von 0,07 pro Kind. Als Folge der Weiterentwicklung der Ganztagsangebote in den Grundschulen können sich Betreuungsbedarfe und somit Betreuungszeiten in den Horten verändern. Auf der Grundlage des hier errechneten Stellenbedarfs pro Kind, ist dieser dann bei veränderten Betreuungszeiten entsprechend anzupassen. Für die Wahrnehmung der Leitungsaufgaben wird gestaffelt in drei Schritten nach Größe der Einrichtung 0,75; 1,0 oder 1,25 Stellen in Anrechnung gebracht. Hiermit wird berücksichtigt, dass der Leitungsaufwand sich je nach Größe der Einrichtung unterscheidet. In jeder Einrichtung ist wie bisher die Stelle der stellvertretenden Leitung auszuweisen. Diese hat neben ihrer vorrangigen Aufgabe der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern die Leitung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe zu unterstützen und zu vertreten. Eine Änderung der Eingruppierung von Leitung oder stellvertretender Leitung tritt nicht ein. 2. Die Angaben für die Zuschläge sind je nach Kriterium einzeln auszuweisen. In drei Feldern wurden Zuschlagskriterien erarbeitet und mit dem dafür notwendigen Personalaufwand kalkuliert: Um insbesondere Kinder aus Wohngebieten mit besonderen Problemlagen verstärkt fördern und die Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe unterstützen zu können, erhalten Einrichtungen in diesen Wohngebieten einen Zuschlag (Sozialraumfaktor) von 0,01 Stellen für alle in dieser Kita betreuten Kinder. Kriterien für diese Festlegung werden am Frankfurter Sozialbericht orientiert. KT-übergreifende Projekte werden von einzelnen Koordinatoren häufig gemeinsam mit Experten entwickelt und nachfolgend für Kinder nicht nur aus der "eigenen", sondern aus verschiedensten Einrichtungen umgesetzt. Damit werden sowohl organisatorisch, finanziell als auch inhaltlich Synergieeffekte genutzt; Kindern werden vielfältige Lernorte und Lernmöglichkeiten in dieser Stadt erschlossen, die ansonsten den Rahmen einer einzelnen Kita sprengen würden und Konzepte werden für einen Großteil der Einrichtungen oder für alle - wie z.B. bei der Sprachförderung - erarbeitet. Für die Erarbeitung und Umsetzung dieser Projekte werden den Einrichtungen je nach Größe des Angebotes zusätzliche Stunden zeitlich befristet für die Dauer des Angebotes zur Verfügung gestellt. Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt die Betreuungszeit für viele Eltern eine zentrale Rolle. Entsprechend den regional unterschiedlichen Bedarfen soll mit diesem Personalbemessungssystem sowohl eine frühere Betreuung am Morgen als auch eine spätere Betreuung nach 17.00 Uhr ermöglicht werden. Ausgehend vom Basiswert der neuen Personalbemessung ist hierfür ein e Stellenbedarf von 0,30 pro Gruppe und Stunde erforderlich. Die Umsetzung der Personalbemessung erfolgt sowohl aus organisatorischen als finanziellen Gründen schrittweise ab 2007 bis 2010. Die Anpassung der Förderbeträge für die kirchlichen und freigemeinnützigen Träger erfolgt analog, sofern auch sie entsprechende Angebote vorhalten. D. Kosten: Für die Umsetzung der neuen Personalbemessung in den städtischen Kindertageseinrichtungen ergibt sich ausgehend von der derzeitigen Situation ein zusätzlicher Stellenbedarf von 166 Stellen, der sich wie folgt zusammensetzt (Erläuterung siehe Ziffer 2.2 und 2.3. des Beschlusses): Basiswert 80,71 Stellen Erhöhung Ganztags-/Teilzeitplätze 27,14 Stellen Erweiterter Bildungs- und Erziehungsauftrag 40 Stellen Stärkung der frühkindlichen Bildungsprozesse 7 Stellen Öffnungszeiten 7,5 Stellen Wegfall Schließungszeit in den Sommerferien 4,5 Stellen Für den Finanzplanungszeitraum bis 2010 ergibt sich für die Umsetzung der Personalbemessung in den städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die damit zusammenhängenden Auswirkungen auf die kirchlichen und freigemeinnützigen Träger folgender Finanzbedarf: Jahr Gesamt Stadt Kirchliche u. freigemeinnützige Träger 2007 7.494 T € 2.384 T € 5.110 T € 2008 15.191 T € 4.597 T € 10.594 T € 2009 23.540 T € 6.689 T € 16.851 T € 2010 27.136 T € 7.875 T € 19.261 T € Die erforderlichen Stellen sind schrittweise bis 2010 in die jeweiligen Stellenpläne aufzunehmen, die entsprechenden Finanzmittel für das Personal und die Förderung kirchlicher und freigemeinnütziger Träger sind pro Jahr zusätzlich in den jeweiligen Haushalt aufzunehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.09.2005, M 198 Antrag vom 14.11.2005, NR 2111 Vortrag des Magistrats vom 18.01.2008, M 7 Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M 160 Vortrag des Magistrats vom 14.06.2019, M 88 Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 21 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 06.09.2006 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 25.09.2006, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 46. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.09.2006, TO I, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 175 wird zugestimmt. 4. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 09.10.2006, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.10.2006, TO II, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 175 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.11.2006, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 175 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und E.L. (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 5. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 13.11.2006, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 175 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2006, TO II, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 175 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.11.2006, TO II, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 175 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, REP, NPD und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1017, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2006 Aktenzeichen: 40 4

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