Frühe Bildung braucht mehr Qualität - Personalbemessungssystem in städtischen Kindertageseinrichtungen
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 01.09.2006, M
175 Betreff:
Frühe Bildung braucht mehr Qualität - Personalbemessungssystem in
städtischen Kindertageseinrichtungen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10647 (NR
2111) 1. Die bisherige
Personalbemessung für die sozialpädagogischen Fachkräfte in den städtischen
Kindertageseinrichtungen sowie die Freistellung der Leitung von dreigruppigen
Kindertageseinrichtungen werden wie folgt neu geregelt: Zum 01.01.2007 wird ein
neues Personalbemessungssystem für die sozialpädagogischen Fachkräfte in den
städtischen Kindertageseinrichtungen eingeführt mit dem Ziel einer Erhöhung des
Personalschlüssels im Sinne des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom
26.01.2006, § 10647. Das Personalbemessungssystem basiert auf folgenden
Grundsätzen: - Es ist
leistungsbezogen, da die tatsächlichen Betreuungszeiten der Kinder und die
Öffnungszeiten der Einrichtung berücksichtigt werden. - Es geht von einem Stellenbedarf pro Kind
differenziert nach Betreuungszeit aus. - Es stellt den Rahmen dar, der die stufenweise
Erhöhung des Anteils an ganztägiger Betreuung in den Kindergärten und die
bedarfsorientierte Erweiterung der Öffnungszeit ermöglicht. - Es basiert auf der derzeitigen
Aufgabenstellung von sozialpädagogischen Fachkräften und Leitungen unter
Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrags (SGB VIII) und berücksichtigt somit
Zeiten für Beobachtung, Dokumentation, Planung der Arbeit und die Kooperation
insbesondere mit Eltern und der Grundschule. - Es ermöglicht und berücksichtigt fachlich
begründete, regional unterschiedliche zusätzliche Leistungen und Förderbedarfe.
- Es berücksichtigt die
Einführung des Zwei-Drittel-Hortangebotes auf der Grundlage der Verlässlichkeit
der Grundschulen am Vormittag. 2. Das Personalbemessungssystem für die städtischen
Kindertageseinrichtungen wird in der nachfolgend beschriebenen Form
beschlossen: 2.1 Das Personalbemessungssystem
setzt sich zusammen aus: -
dem Basiswert pro Kind für die benötigte Anzahl pädagogischen Personals unter
Berücksichtigung der Betreuungszeiten und des nach Größe der Einrichtung
differenzierten Leitungswertes, - den Zuschlägen für strukturelle und
KT-übergreifende inhaltliche Angebote und Leistungen einzelner Einrichtungen.
2.2 Der Basiswert errechnet sich aus
der Gegenüberstellung von Betreuungsaufwand zu Jahresarbeitszeit und ergibt
folgenden Stellenbedarf pro Kind:
Betreuungszeit
Stellenbedarf pro
Kind Kindergarten Vormittags : 4,5 Std., in der Regel 7:30
Uhr - 12:00 Uhr
Nachmittags : 2 Zeitmodule von je 2,5 Std., in der Regel
12:00 Uhr - 14:30 Uhr und 14:30 Uhr - 17.00 Uhr 0,07 je Modul 0,025 Altersstufen übergreifende Gruppen (1 - 6
Jahre)
Bei
der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren verdoppelt sich für jedes Kind unter
3 Jahren der Stellenanteil.
Im Hort 5,5
Std. tägl. während der Unterrichtszeit - in der Regel 11.30 - 17:00 Uhr
und 9, 5 Std. tägl. während der Schulferien - in der
Regel 7:30 - 17:00 Uhr 0,07 Leitung
Differenziert nach der Größe der KT in 3 Schritten
bis 60 Plätze 0,75 Stellen, bis 99 Plätze 1 Stelle, ab 100 Plätze 1,25
Stellen. Ausgehend von der Platzzahl und der Belegung 2005 (52
% Ganztags-, 23 % Zweidrittel- und 25 % Halbtagsplätzen) ergibt sich für die
städtischen Kindertageseinrichtungen ein zusätzlicher Bedarf von 80,71 Stellen
für den Basiswert.
Unter Berücksichtigung der
Situation von Frankfurter Familien ist die schrittweise Erhöhung der Ganztags-
und Zweidrittelplätze bis 2010 auf 60 % bzw. 25 % beabsichtigt. Hierdurch
ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von 27,14 Stellen. 2.3 Für zusätzliche Angebote und Leistungen werden in
folgenden Feldern zusätzliche Personalressourcen zur Verfügung gestellt
(Zuschläge): - Erweiterter Bildungs- und
Erziehungsauftrag Werden in
Einrichtungen überwiegend Kinder aus Wohngebieten mit besonderen Problemlagen
betreut, erhalten diese einen Zuschlag von 0,01 Stellen pro Kind. Kriterien für
diese Festlegung sind am Frankfurter Sozialbericht zu orientieren. - Stärkung der frühkindlichen Bildungsprozesse
Für die Entwicklung und
Durchführung einrichtungsübergreifender Bildungs- und Förderangebote ergibt
sich pro Projekt/Angebot und Jahr ein zusätzlicher Bedarf von 0,11 bis 0,15
Stellen. - Öffnungs- und Schließungszeiten
Für die Erweiterung der täglichen
Öffnungszeit wurde pro zusätzlicher Öffnungsstunde, ausgehend von den
Basiswerten der neuen Personalbemessung, ein Bedarf von 0,30 Stellen pro Gruppe
errechnet. Für den Wegfall
der Schließungszeit in den Sommerferien ergibt sich ein zusätzlicher
Stellenbedarf von 0,20 Stellen pro Gruppe. Ausgehend von folgenden Annahmen ergeben sich im
Bereich der Zuschläge folgende Stellenbedarfe: Zuschläge für Annahme / Ausgangssituation
Stellen- bedarf
Erweiterter Bildungs- und
Erziehungsauftrag Ca. 50 Einrichtungen liegen in Wohngebieten mit
verdichteten sozialen Problemlagen oder betreuen überwiegend Kinder aus
diesen Wohngebieten. 40
Stärkung der früh- kindlichen
Bildungsprozesse Es ist beabsichtigt jährlich ca. 40-50
KT-übergreifende Projekte durchzuführen.
7 Öffnungs- und
Schließungszeiten
In 25 Einrichtungen
/ Gruppen soll die Öffnungszeit um je 1 Stunde verlängert werden.
In 5 Einrichtungen entfällt in den Sommerferien die
Schließungszeit. 7,5 4,5 3. Es dient zur Kenntnis, dass bei einer weiteren
Differenzierung und Flexibilisierung der Betreuungszeiten im Hort im
Zusammenhang mit der Entwicklung der Grundschulen zu Ganztagsschulen, der
Stellenanteil entsprechend der Betreuungszeiten angepasst wird. 4. Die Beteiligungsverfahren nach dem HGIG und dem
HPVG sind abgeschlossen. 5. Die Information des Gesamtelternbeirates der
städtischen Kindertageseinrichtungen und Krippen ist gewährleistet. 6. Es dient zur Kenntnis, dass sich gemäß Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2006, § 10647, die Neukonzipierung
des Personalbemessungssystems für die städtischen Einrichtungen auf die
städtischen Zuwendungen an kirchliche und freigemeinnützige Träger auswirkt.
Ziel ist auch hier die Verbesserung des inhaltlichen und zeitlich
differenzierten Angebotes in den Kindergärten mit angemessenem Personal zu
erreichen. Entsprechende Gespräche mit den Trägern wird der Magistrat
aufnehmen. 7. Der Magistrat wird mit der
schrittweisen Umsetzung dieser Personalbemessung bis zum Jahr 2010 beauftragt.
Für die Umsetzung des ersten Schritts wurden für den Haushalt 2007 für die
städtischen Einrichtungen 2.384 T € und für die kirchlichen und
freigemeinnützigen Einrichtungen 5.110 T € errechnet. 8. Es dient zur Kenntnis, dass die für die Umsetzung
dieser Personalbemessung in den städtischen Kindertageseinrichtungen und für
die Anpassung der städtischen Zuwendungen für die kirchlichen und
freigemeinnützigen Träger erforderlichen Mittel
in die Finanzplanung bis 2010 aufgenommen werden: 2008 2009 2010 Städt. Kitas 4.597 T € 6.689 T € 7.875 T € Förderung kirchlicher und freigemeinnütziger
Träger 10.594 T € 16.851 T € 19.261 T €
Bei den Zuwendungen für die kirchlichen und
freigemeinnützigen Träger sind nicht nur die bestehenden, sondern auch die im
Rahmen von Neubauten und Maßnahmen aus dem Sofortprogramm neu zu schaffenden
Plätze berücksichtigt. Begründung: A. Zielsetzung Frühkindliche Bildung, soziale Integration und die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind erklärte Ziele der Stadt Frankfurt am
Main. Nur wenn Kinder frühzeitig, individuell und intensiv unter Einbezug der
Eltern gefördert werden, sind optimale Entwicklungschancen und ein Mehr an
Chancengerechtigkeit möglich. Darüber hinaus ist in Frankfurt am Main die
Situation in den kommenden Jahren - entgegen der bundesweiten Entwicklung -
gekennzeichnet durch zunehmende Kinderzahlen. Durch eine Erhöhung der personellen Ausstattung soll
die Qualität der Angebote für alle Kinder verbessert werden, ebenso soll die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch zeitlich differenzierte Angebote
sichergestellt werden. (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
26.01.2006, § 10647). Mit einem an diesen Zielen und den damit verbundenen
Aufgaben orientierten flexiblen Personalbemessungssystems werden wesentliche
Voraussetzungen geschaffen für ein qualifiziertes Bildungs-, Erziehungs- und
Betreuungsangebot orientiert an den Lebenssitutionen und Bedarfen von Kindern
und ihren Familien in Frankfurt am Main. Das neue Personalbemessungssystem - stellt durch eine verbesserte
Personalausstattung orientiert an den tatsächlichen Betreuungszeiten und den
jeweiligen Kinderzahlen eine Stärkung der Bildungs- und Erziehungsprozesse
sicher, - ermöglicht und
berücksichtigt fachlich begründete, regional unterschiedliche zusätzliche
Leistungen, - erlaubt ein
flexibles Reagieren auf sich verändernde Bedarfe. Insbesondere die steigenden
Bedarfe nach Ganztagsbetreuung und verlängerten Öffnungszeiten können
grundsätzlich besser abgedeckt werden. Mit dem neuen Personalbemessungssystem soll die
Voraussetzung geschaffen werden, individueller auf das einzelne Kind
einzugehen. Deshalb orientiert es sich an der Anzahl und der Betreuungszeit des
einzelnen Kindes und nicht an der Zahl der Gruppen, die wegen der individuellen
räumlichen Gegebenheiten in den städtischen Kitas unterschiedliche Kinderzahlen
aufweisen. Somit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass Lernen in einer
Kita nicht in vorgegebenen Gruppenstrukturen erfolgt, sondern, dass sich
Lerngruppen orientiert an den Interessen der Kinder immer wieder neu
zusammenfinden.
B. Alternativen Die Alternative ist eine an der Anzahl der Gruppen
orientierte Personalbemessung mit der Konsequenz, - dass unterschiedliche Gruppenstärken in den Kitas
und der daraus resultierende Betreuungs- und Förderbedarf unberücksichtigt
bleiben, d.h. keine Orientierung an der tatsächlichen Aufgabe und Leistung
erfolgen kann, - dass
Gruppen als starre Konstrukte eine exakte Personalbemessung nicht zulassen
- und dass eine flexible Reaktion
auf die Betreuungsbedarfe von Kindern und ihren Familien erschwert wird.
C. Lösung: Das vorliegende Personalbemessungssystem legt auf der
Grundlage realer belegter Plätze und realer einrichtungsbezogener bzw.
regionaler zusätzlichen Leistungen und Anforderungen (Öffnungszeiten und
Sozialraumfaktor) die Anzahl der Stellen für jede Einrichtung
betreuungsstundengenau fest. Das System ist somit leistungsbezogen und
bedarfsorientiert.
Des Weiteren ist dieses neue
Personalbemessungssystem mit der Erweiterung des Teilzeitplatzes von 14:00 auf
14:30 Uhr verbunden. Damit soll insbesondere halbtags arbeitenden Eltern eine
längere Betreuung ermöglicht werden, um so die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf insbesondere für berufstätige Frauen zu erleichtern. Das neue Personalbemessungssystem setzt sich aus zwei
Komponenten zusammen: 1. dem
Basiswert pro Kind 2.
den Zuschlägen für zusätzliche Angebote und Leistungen einzelner
Kindertageseinrichtungen pro Kind bzw. pro Gruppe. 1. Der Basiswert errechnet sich aus der
Gegenüberstellung von Jahresarbeitszeit zur Jahresbetreuungszeiten unter
Berücksichtigung der konkreten Aufgabenstellung sozialpädagogischer Fachkräfte.
Eine Differenzierung der Werte erfolgte für den Ganztagsplatz, den
Teilzeitplatz und den Halbtagsplatz sowie den Hortplatz ab 11.30 Uhr. Für den
Kindergarten ergeben sich somit folgende Werte:
Betreuungszeit
Kindergarten
Stellenbedarf pro Kind
Halbtags bis 12:00 Uhr 0,07 Teilzeit bis 14:30 Uhr 0,095 Ganztags bis 17.00 Uhr 0,12 Für jede Einrichtung wird auf der Grundlage der
konkreten Belegung der Stellenbedarf berechnet. Somit können sich trotz
gleicher Soll-Platzzahl der Einrichtungen unterschiedliche Stellenzuweisungen
ergeben, da diese von der Zahl der belegten Plätze und den verschiedenen
Betreuungszeiten der Kinder abhängig sind. So kann sich zum Beispiel für 21
Kinder der Personalbedarf wie folgt errechnen:
Anzahl der Kinder Halbtagsplätze (0,07) 3
11 7 Teilzeitplätze (0,095) 6 5 4 Ganztagsplätze (0,12) 12 5 10 Personal für 21 Kinder (bisher 1,53) 2,22 1,84 2,07
Die zeitliche Bemessung im Hort bezieht sich auf ein Angebot in
der Regel ab 11:30 Uhr bis 17:00 Uhr sowie eine ganztägige Betreuung ab 7.30
Uhr bis 17:00 Uhr in den Schulferien und liegt bei einem Stellenbedarf von 0,07
pro Kind. Als Folge der Weiterentwicklung der Ganztagsangebote in den
Grundschulen können sich Betreuungsbedarfe und somit Betreuungszeiten in den
Horten verändern. Auf der Grundlage des hier errechneten Stellenbedarfs pro
Kind, ist dieser dann bei veränderten Betreuungszeiten entsprechend anzupassen.
Für die Wahrnehmung der
Leitungsaufgaben wird gestaffelt in drei Schritten nach Größe der Einrichtung
0,75; 1,0 oder 1,25 Stellen in Anrechnung gebracht. Hiermit wird
berücksichtigt, dass der Leitungsaufwand sich je nach Größe der Einrichtung
unterscheidet. In jeder Einrichtung ist wie bisher die Stelle der
stellvertretenden Leitung auszuweisen. Diese hat neben ihrer vorrangigen
Aufgabe der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern die Leitung bei der
Wahrnehmung ihrer Aufgabe zu unterstützen und zu vertreten. Eine Änderung der
Eingruppierung von Leitung oder stellvertretender Leitung tritt nicht ein.
2. Die Angaben für die Zuschläge sind je nach
Kriterium einzeln auszuweisen. In drei Feldern wurden Zuschlagskriterien
erarbeitet und mit dem dafür notwendigen Personalaufwand kalkuliert: Um insbesondere Kinder aus Wohngebieten mit
besonderen Problemlagen verstärkt fördern und die Eltern bei ihrer
Erziehungsaufgabe unterstützen zu können, erhalten Einrichtungen in diesen
Wohngebieten einen Zuschlag (Sozialraumfaktor) von 0,01 Stellen für alle in
dieser Kita betreuten Kinder. Kriterien für diese Festlegung werden am
Frankfurter Sozialbericht orientiert. KT-übergreifende Projekte werden von einzelnen
Koordinatoren häufig gemeinsam mit Experten entwickelt und nachfolgend für
Kinder nicht nur aus der "eigenen", sondern aus verschiedensten Einrichtungen
umgesetzt. Damit werden sowohl organisatorisch, finanziell als auch inhaltlich
Synergieeffekte genutzt; Kindern werden vielfältige Lernorte und
Lernmöglichkeiten in dieser Stadt erschlossen, die ansonsten den Rahmen einer
einzelnen Kita sprengen würden und Konzepte werden für einen Großteil der
Einrichtungen oder für alle - wie z.B. bei der Sprachförderung -
erarbeitet. Für die Erarbeitung und Umsetzung dieser Projekte werden den
Einrichtungen je nach Größe des Angebotes zusätzliche Stunden zeitlich
befristet für die Dauer des Angebotes zur Verfügung gestellt. Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt die
Betreuungszeit für viele Eltern eine zentrale Rolle. Entsprechend den regional
unterschiedlichen Bedarfen soll mit diesem Personalbemessungssystem sowohl eine
frühere Betreuung am Morgen als auch eine spätere Betreuung nach 17.00 Uhr
ermöglicht werden. Ausgehend vom Basiswert der neuen Personalbemessung ist
hierfür ein e Stellenbedarf von 0,30 pro Gruppe und Stunde erforderlich.
Die Umsetzung der Personalbemessung erfolgt
sowohl aus organisatorischen als finanziellen Gründen schrittweise ab 2007 bis
2010. Die Anpassung der Förderbeträge für die kirchlichen und
freigemeinnützigen Träger erfolgt analog, sofern auch sie entsprechende
Angebote vorhalten. D. Kosten:
Für die Umsetzung der neuen
Personalbemessung in den städtischen Kindertageseinrichtungen ergibt sich
ausgehend von der derzeitigen Situation ein zusätzlicher Stellenbedarf von 166
Stellen, der sich wie folgt zusammensetzt
(Erläuterung siehe Ziffer 2.2 und 2.3. des Beschlusses): Basiswert
80,71 Stellen
Erhöhung Ganztags-/Teilzeitplätze
27,14 Stellen
Erweiterter Bildungs- und
Erziehungsauftrag 40
Stellen Stärkung der frühkindlichen
Bildungsprozesse 7 Stellen
Öffnungszeiten 7,5 Stellen Wegfall
Schließungszeit in den Sommerferien 4,5 Stellen
Für den Finanzplanungszeitraum bis 2010 ergibt sich
für die Umsetzung der Personalbemessung in den städtischen
Kindertageseinrichtungen sowie die damit zusammenhängenden Auswirkungen auf die
kirchlichen und freigemeinnützigen Träger folgender Finanzbedarf: Jahr Gesamt Stadt Kirchliche u. freigemeinnützige Träger
2007 7.494 T € 2.384 T € 5.110 T €
2008 15.191 T € 4.597 T € 10.594 T € 2009 23.540 T € 6.689 T € 16.851 T € 2010 27.136 T € 7.875 T € 19.261 T €
Die erforderlichen Stellen sind
schrittweise bis 2010 in die jeweiligen Stellenpläne aufzunehmen, die
entsprechenden Finanzmittel für das Personal und die Förderung kirchlicher und
freigemeinnütziger Träger sind pro Jahr zusätzlich in den jeweiligen Haushalt
aufzunehmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 16.09.2005, M 198
Antrag vom
14.11.2005, NR 2111
Vortrag des
Magistrats vom 18.01.2008, M 7
Vortrag des
Magistrats vom 19.08.2011, M 160
Vortrag des
Magistrats vom 14.06.2019, M 88
Vortrag des
Magistrats vom 01.02.2021, M 21 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Bildung und Integration
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit
Haupt- und
Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 06.09.2006 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 25.09.2006, TO I, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 175 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
46. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.09.2006, TO I, TOP 2
Beschluss: Der Vorlage M 175 wird zugestimmt.
4. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 09.10.2006, TO I, TOP
11 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 175 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
5. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 10.10.2006, TO II, TOP 20
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 175 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
5. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 06.11.2006, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 175 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG; BFF (=
Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und E.L. (= Annahme)
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 5. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 13.11.2006, TO I, TOP
10 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 175 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
NPD (= Annahme) 6. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 14.11.2006, TO II, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 175 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
7. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.11.2006, TO II, TOP 41
Beschluss: Der Vorlage M 175 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, REP, NPD und
E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 1017, 7. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2006 Aktenzeichen: 40 4