Einführung eines Zwei-Drittel-Hortangebots in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag - Pilotphase
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 16.09.2005, M
198 Betreff:
Einführung eines Zwei-Drittel-Hortangebots in den Frankfurter
Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der Verlässlichkeit der Grundschulen
am Vormittag - Pilotphase Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2003, § 4633 (M
264) - A 666 SPD, B 382/05
- hierzu: Schreiben
des Hauptamtes vom 28.09.2005 - 10.21.6 Sch 1. In den Frankfurter
Kindertageseinrichtungen wird die Einführung eines Zwei-Drittel-Hortangebots
auf der Grundlage der Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag zunächst
für einen Teil der Schulbezirke erprobt (Pilotphase). 1.1. Die unten beschriebenen Eckpunkte (vgl.
Begründung Teil C - Lösung) werden als Grundlage der Umstrukturierung
beschlossen. 1.2. Die Pilotphase soll ab
01.02.2006 beginnen und mit dem Ende des Schuljahres 2006/07 (31.07.2007)
abgeschlossen werden. An der Pilotphase nehmen in Abstimmung mit dem
Staatlichen Schulamt für Frankfurt am Main die 29 Grundschulen, die die
Vormittagsverlässlichkeit an ihrer Schule in Kenntnis des vorgesehenen Konzepts
und der Standards für umsetzbar halten (Liste in der Anlage), sowie die in den
entsprechenden Grundschulbezirken liegenden Kindertageseinrichtungen mit
Hortangebot teil. Im Laufe der Pilotphase können sich in Abstimmung mit dem
Staatlichen Schulamt - jeweils zum Beginn des Schul- bzw. Schulhalbjahres -
weitere Grundschulen beteiligen. 1.3. Für die Dauer der Pilotphase stellt die Stadt
Frankfurt am Main den Grundschulen ohne städtische Betreuung einen
Pauschalbetrag zur Finanzierung eines befristeten Unterstützungssystems nach
den Regelungen für die Schulbudgets zur Verfügung. Pro Kalenderjahr wird jeder
teilnehmenden Schule ein Grundbetrag von 6.000 € zugewiesen, Grundschulen
mit vier und mehr Zügen erhalten einen Zusatzbetrag von 2.000 €/Jahr. Die
Finanzierung erfolgt aus durch Umstrukturierungen des Hortangebots erzielten
Einsparungen. 1.4. Die Pilotphase wird durch das
Stadtschulamt und das Staatliche Schulamt sowie durch die Steuerungsgruppe
begleitet und ausgewertet. Der Magistrat berichtet über Erfahrungen und
Ergebnisse des ersten Halbjahres der Pilotphase (01.02.2006 bis Sommerferien)
bis zum 31.10.2006 und erneut nach Abschluss der Pilotphase bis zum 31.12.2007.
Vor einer flächendeckenden Umsetzung erfolgt eine erneute Beschlussfassung
durch die Stadtverordnetenversammlung. 2. Im Hinblick auf das Hortangebot in städtischer
Trägerschaft wird beschlossen: 2.1. Zur Umsetzung der Ziele des
Umstrukturierungskonzepts kann in der Pilotphase eine flexiblere Handhabung von
Eckpunkten der geltenden Personalbemessung erfolgen. Dieses gilt insbesondere
für die derzeit einheitliche Personalzuweisung von 1,53 Kräften pro Gruppe bei
9,5 Stunden Öffnungszeit sowie für die zu Grunde gelegten
Jahresöffnungsstunden. Bei der Erprobung ist auf eine spätere
Verallgemeinerbarkeit zu achten. 2.2. Unter Berücksichtigung des Betreuungsbedarfs von
Familien ist während der hessischen Schulferien weiterhin ein Ganztagsangebot
unter Beibehaltung der bisherigen Schließzeiten vorzuhalten. Der Magistrat wird
beauftragt, die zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen bzw.
durchzuführen.
2.3. Der Magistrat wird
beauftragt, ein an die veränderten Rahmenbedingungen angepasstes
Personalbemessungssystem zu erarbeiten. Dieses ist leistungsorientiert
auszugestalten und basiert auf der Aufgabenstellung der
Kindertageseinrichtungen und den gesetzlichen Anforderungen. Außerdem sind
Anforderungen und Bedarfe von Familien und regionale Unterschiede in der Stadt
Frankfurt am Main zu berücksichtigen. 2.4. Die Beteiligungsrechte nach dem HGlG und dem
HPVG werden gewahrt. Die Information des Gesamtelternbeirats der städtischen
Kindertagesstätten und Krippen ist gewährleistet. 2.5. In den von der Pilotphase betroffenen
städtischen Horten werden folgende Festlegungen zu den Betreuungszeiten
getroffen: - Der Frühdienst von 7.30 Uhr bis
8.00 Uhr entfällt. - Die
Hortbetreuung (ganztags) von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit Mittagessen
entfällt. - Die Hortbetreuung
(Zwei-Drittel) von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr mit Mittagessen entfällt. - Die Hortbetreuung (Zwei-Drittel)
beginnt statt um 11.00 Uhr um 11.30 Uhr. - Die Betreuung von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr (Angebot
stadtweit begrenzt auf 5 Einrichtungen entsprechend M 264 vom 06.12.2002, §
4633 vom 30.01.2003) beginnt erst um 11.30 Uhr - Die Angebotsform ab 11 Uhr verändert sich auf den
Beginn 11.30 Uhr - Die Module
I (11.30 bis 15.00 Uhr) und II (13.30 bis 17.00 Uhr) sowie die
Halbtagsbetreuung 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr ohne Mittagessen bleiben
unverändert. - Für Kinder,
die Schulen besuchen, die nicht an der Pilotphase teilnehmen, werden etwaige
Betreuungsbedarfe am Vormittag gedeckt. - - - - - Achtung !!!
Siehe auch Anlage - - - - - 2.6. Die bestehenden Betreuungsverträge mit den
Eltern werden unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen entsprechend
angepasst. 3. Im Hinblick auf das Hortangebot
in freier Trägerschaft wird beschlossen: 3.1. Die Betriebskostenzuschüsse für
Zwei-Drittel-Horte in freier Trägerschaft orientieren sich an den bis
31.12.2007 geltenden Finanzierungsregelungen. 3.2. Bei der Umsetzung des Umstrukturierungskonzepts
ist ein ausreichender zeitlicher Vorlauf einzuräumen, um finanzielle Härten für
die Träger und Härten für die Fachkräfte bei der personalwirtschaftlichen
Umsetzung zu vermeiden. 3.3. Im Hinblick auf die Einspareffekte ist zu
gewährleisten, dass diese für Horte in städtischer und freier Trägerschaft nach
vergleichbaren Grundsätzen kalkuliert und umgesetzt werden (vgl. § 74 Abs. 5
SGB VIII). 3.4. Anpassungen der bisherigen
Finanzierungsregelungen und / oder Übergangsregelungen entsprechend der in den
Ziffern 3.1. bis 3.3. formulierten Grundsätze können vom Magistrat nur im
Einvernehmen zwischen den Dezernaten VI und III mit den Trägern bzw.
Dachverbänden der nichtstädtischen Einrichtungen vereinbart werden. 4. Im Hinblick auf Betreuungsangebote des
Schulträgers an Grundschulen wird beschlossen: 4.1. Der Magistrat wird beauftragt, den
Arbeitsauftrag der städtischen Betreuungskräfte an Grundschulen im Sinne einer
Umsetzung der Ziele des Umstrukturierungskonzepts und einer Unterstützung der
Vormittagsverlässlichkeit zu modifizieren. 4.2. Die Beteiligungsrechte nach dem HGlG und dem
HPVG werden gewahrt.
- - - - - Achtung !!! Siehe auch Anlage -
- - - - 5. Zur Vorbereitung
einer flächendeckenden Umstrukturierung des Hortangebots wird der Magistrat
beauftragt, in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt zu prüfen und zu
berichten, wie die Vormittagsverlässlichkeit auch für die Grundstufen der
Förderschulen und an den Grundschulen in freier Trägerschaft gewährleistet und
eine Einführung des Zwei-Drittel-Hortangebots auch in diesen Bereichen
umgesetzt werden kann. 6. Die durch die Umstrukturierung des Hortangebots
erzielten Netto-Einsparungen werden für Verbesserungen insbesondere im
Kindergartenbereich eingesetzt. Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept für
die Mittelverwendung vorzulegen. 7. Es dient zur Kenntnis, dass 7.1. die Konzeption in den Eckpunkten mit dem
Staatlichen Schulamt, den betroffenen Grundschulen und den Hortträgern bzw.
ihren Dachverbänden frühzeitig erörtert und eine Steuerungsgruppe zur
Begleitung der Pilotphase eingerichtet wurde; 7.2. eine Anpassung der Betriebserlaubnisse der
Kindertageseinrichtungen nicht erforderlich ist; 7.3. eine Änderung der Entgeltregelungen nicht
erforderlich ist, da die Elternentgelte im Rahmen der bestehenden Systematik
ermittelt werden;
7.4. dass für die Umstellung der
Betreuungsverträge ein Verwaltungsaufwand bei den Trägern entsteht, eine
Änderung der Stufenfestsetzung jedoch nicht erforderlich ist. 8. Der Magistrat wird beauftragt, dem Staatlichen
Schulamt Mitteilung zu machen, wenn Erkenntnisse über mangelnde Verlässlichkeit
der Grundschulen am Vormittag vorliegen und auf Abhilfe zu dringen. Die
Mitteilung soll auch Hinweise auf strukturelle und organisatorische Probleme
und Lösungsmöglichkeiten umfassen, die im Zuge der Pilotphase sichtbar
werden. 9. Der Magistrat wird weiter
beauftragt, die genannten Erkenntnisse und Hinweise auch in den Gremien des
Hessischen Städtetags vorzutragen und entsprechende Initiativen und Forderungen
an das Land Hessen anzuregen. 10. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt
am Main mit der geplanten Umstrukturierung eine der Empfehlungen des
Schlussberichts des Hessischen Rechnungshofs zur Konsolidierung im Bereich
Kindertageseinrichtungen (91. Vergleichende Prüfung "Konsolidierung der
Großstädte") umsetzt. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt seit
längerem die Beendigung von Vormittags-Parallelangeboten für Kinder im
Grundschulalter, indem die Hortöffnung auf die Zeit nach Unterrichtsende
verlagert wird (so genannte "Zwei-Drittel-Horte" statt Ganztagshorte).
Hierdurch sollen u. a. eine Konzentration der Horte auf ihren Kernauftrag, eine
Kostensenkung für die Stadt Frankfurt am Main in Bezug auf Horte in städtischer
und freier Trägerschaft sowie eine Entlastung der Eltern durch niedrigere
Elternentgelte für den Hortbesuch erreicht werden. Ausgangspunkt ist die vom Land Hessen gesetzlich
geregelte und öffentlich als eingelöst bezeichnete sog. Unterrichtsgarantie im
Grundschulbereich. In § 17 Abs. 4 des Hessischen Schulgesetzes heißt es:
"Die Grundschule soll verlässliche Schulzeiten mit
einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Unterrichtsstunden auf die
Schulvormittage vorsehen. Die tägliche Schulzeit soll für die Schülerinnen und
Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 vier Zeitstunden und für die
Jahrgangsstufen 3 und 4 fünf Zeitstunden dauern. Die Schule legt die nähere
Ausgestaltung des Zeitrahmens in eigener Verantwortung fest." Da Umfragen bei Schulen und Horten wie die
Erfahrungen der Eltern in den letzten Jahren immer wieder zeigten, dass die
"verlässliche Vormittags-Grundschule" in Frankfurt am Main faktisch nicht
eingelöst war, musste das kommunal finanzierte Hortangebot weiterhin als
"Ausfallbürge" am Vormittag vorgehalten werden. B. Alternativen (1) Fortführung der Ganztagshorte als "Ausfallbürge" für
die mangelnde Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag mit der Folge
eines fortgesetzten Vorhaltens
eines Parallelangebots eines
Verzichts auf Einsparpotenziale und einer weiterhin ungeklärten Verantwortlichkeit der
Grundschule. (2) Einseitiger, nicht abgefederter Rückzug des
Hortangebots aus dem Vormittag unter Verweis auf formale Zuständigkeiten und
Erklärungen des Hessischen Kultusministeriums zur erfüllten Unterrichtsgarantie
mit der Folge einer
Verkennung der faktischen Situation eines Verlustes der Betreuungs- und
Planungssicherheit für Eltern und Kinder (in Frankfurt am Main durch ein
traditionell gut ausgebautes Hortangebot seit langem gewährleistet) eines Verzichts auf eine
arbeitsteilig-kooperative Lösung. C. Lösung Ein differenziertes Umstrukturierungskonzept in
Abstimmung und Kooperation mit allen Beteiligten, das die reale Ausgangslage
zur Kenntnis nimmt und die Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag als
Entwicklungsaufgabe betrachtet. Eine Befragung des Staatlichen Schulamtes im Februar
2005 hat ergeben, dass ca. 30 der 75 Frankfurter Grundschulen sich als
verlässlich einstufen (die Standards der Verlässlichkeit waren allerdings noch
nicht genauer definiert). Bei den übrigen Grundschulen musste davon ausgegangen
werden, dass sie nicht verlässlich sind bzw. die Verlässlichkeit nicht
ausreichend geklärt ist. In
die Vorauswahl wurden auch die Grundschulen einbezogen, die über ein
städtisches Betreuungsangebot verfügen. Grundlage der abschließenden Festlegung der
Grundschulen / Grundschulbezirke für die Pilotphase waren Abklärungsgespräche
mit den Schulleitungen in der zweiten Junihälfte 2005 zur ausführlichen
Erörterung des vorgesehenen Umstrukturierungskonzepts. Die Verbindliche
Festlegung der 29 teilnehmenden Grundschulen (vgl. Anlage) erfolgte in erneuter
Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt. Im Interesse der Betreuungssicherheit für Kinder und
Eltern ist ein differenziertes Umstrukturierungskonzept erforderlich, das eine
verbindliche Aufteilung und Abstimmung der Verantwortlichkeit zwischen Schule
(Staatliches Schulamt, Grundschulen, ergänzende Betreuungsangebote des
Schulträgers) und Hortbereich festlegt und die Grundschulen verpflichtet, die
Kontinuität der Betreuung der Schulkinder am Vormittag zu gewährleisten.
Wesentliche Eckpunkte des Umstrukturierungskonzeptes
sind: In Abstimmung mit der Grundschule
wird eine vom Schulträger (unter Verwendung der Landespauschale) finanzierte
Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn gewährleistet, die vom Förderverein der
Schule oder einem anderen Träger (freier Jugendhilfeträger, städtischer Hort
u.ä.) für die Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahres angeboten
wird. Die Frühbetreuung steht allen Kindern der Grundschule offen. Sie deckt -
je nach Bedarf - einen Zeitraum von 7:00/7:30 Uhr bis 8:00/9:00 Uhr ab. (Bei
der überwiegenden Anzahl der einbezogenen Schulen ist bereits eine
entsprechende Frühbetreuung eingerichtet. Der Schulträger ist bereit, weitere
Frühbetreuungsangebote an noch nicht versorgten Grundschulen zu
finanzieren.) Die Grundschule, unterstützt durch
das Staatliche Schulamt, übernimmt die Verantwortung für die
Vormittagsverlässlichkeit incl. Aufsichtspflicht (ab 8:00 Uhr bzw. im Anschluss
an die Frühbetreuung bis 11:30 Uhr). Dies gilt auch für Schulanfänger in der
Eingewöhnungsphase. Die Grundschule organisiert Vertretungsregelungen
insbesondere bei Krankheit von Lehrkräften, außerdem für folgende Anlässe:
Klassenfahrten, Bundesjugendspiele, Anmeldetage für die Einschulung,
Fortbildung von Lehrkräften, Rosenmontag, Faschingsdienstag. Um diesen Umstellungsprozess bis zur verlässlichen
Abdeckung des Vormittags abzufedern, unterstützt der Schulträger für die Dauer
der Pilotphase die Grundschulen im Sinne eines zeitlich befristeten
Unterstützungssystems durch Zuweisung von Pauschalbeträgen, die die
Finanzierung von zusätzlichen Betreuungsleistungen (z.B. durch Fördervereine,
freie Träger) ermöglichen sollen. Ziel ist es, dass die Grundschulen nach
Abschluss der Pilotphase die Verlässlichkeit am Vormittag mindestens im
beschriebenen zeitlichen Umfang gewährleisten und die Betreuung der Kinder ohne
zusätzliche städtische Mittel sicherstellen. Die Horte gewährleisten für die angemeldeten Kinder
eine verlässliche Betreuung in den Schulzeiten ab 11.30 Uhr, in den
Ferienzeiten (unter Beibehaltung der bisherigen Schließzeiten) weiterhin
ganztägig. Zusätzlich übernehmen die Horte an folgenden Tagen außerhalb der
Schulferien die Betreuung zu einem früheren Zeitpunkt bzw. ganztägig: am
Einschulungstag (ab 9.30 Uhr), jeweils am letzten Schultag vor Ferienbeginn
sowie am Zeugnistag (ab 10:30), an einem Pädagogischen Tag des Schulkollegiums
(ganztägig), an den beweglichen Ferientagen (ganztägig), an einem
"Schnuppertag" (Spielvormittag) für künftige Schulanfänger
(ganztägig). Die Grundschule beschließt Regelungen
zur Gewährleistung der Vormittagsverlässlichkeit für den Fall personeller
Engpässe und informiert darüber Staatliches Schulamt, Stadtschulamt, Eltern und
Horte. Die Umstellung auf das beschriebene
Zwei-Drittel-Hortangebot soll zunächst in einem Teil der Schulbezirke erprobt
werden. Nach Auswertung der Pilotphase kann entschieden werden, wie bzw. ab
welchem Zeitpunkt die übrigen Grundschulbezirke einbezogen werden sollen.
Wegen des erforderlichen Vorlaufs
(Abklärung mit Staatlichem Schulamt, Grundschulen und Hortträgern, Beschlüsse
der städtischen Gremien usw.) ist nach aktuellem Stand als Beginn der
Pilotphase der 01.02.2006 (Beginn 2. Schulhalbjahr) vorgesehen. Sie soll mit
dem Ende des Schuljahres 2006/07 (am 31.07.2007) abgeschlossen werden. Zur Erarbeitung des Umstrukturierungskonzepts und zur
Begleitung der Pilotphase wurde eine Steuerungsgruppe aus Vertreterinnen und
Vertretern des Staatlichen Schulamtes, des Stadtschulamtes (als Schulträger wie
als öffentlicher Jugendhilfeträger nach SGB VIII), der beteiligten Grundschulen
und der Dachverbände sowie größeren Trägern von Hortangeboten in Frankfurt am
Main gebildet. D. Kosten Durch eine schrittweise Umstrukturierung des
Hortangebots in Frankfurter Kindertageseinrichtungen werden Einspareffekte in
der Produktgruppe 20.04 (Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im KIta-Bereich)
und 20.05 (Städtische Kindertageseinrichtungen) erzielt. Damit wird auch einer
der Empfehlungen des Schlussberichts des Hessischen Rechnungshofs zur
Konsolidierung im Bereich Kindertageseinrichtungen (91. Vergleichende Prüfung
"Konsolidierung der Großstädte") entsprochen. Für die Pilotphase (01.02.2006 - 31.07.2007) sind auf
der Grundlage von 29 Schulbezirken im Einzelnen folgende finanziellen
Auswirkungen zu erwarten: a) Einspareffekte im Bereich der Hortplätze in
kirchlicher und freigemeinnütziger Trägerschaft: Die Umwandlung von Ganztagsplätzen in
Zwei-Drittel-Plätze führt bei freien Trägern zu Mindereinnahmen sowohl aus
Elternentgelten als auch aus städtischen Zuschüssen. Um finanzielle Härten für
die Träger und Härten für die Fachkräfte zu vermeiden oder wenigstens
abzufedern, strebt der Magistrat eine angemessene Reduzierung der städtischen
Zuschüsse an. Für den Zeitraum der Pilotphase werden Einsparungen städtischer
Zuschüsse für Horte freier Träger im Umfang von ca. 350.000 € (darunter:
ca. 140.000 € in 2006 und 210.000 € in 2007) erwartet. b) Einspareffekte im Bereich der Horte in städtischer
Trägerschaft: Im
Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen sind im Hortbereich
Personaleinsparungen im Umfang von ca. 15 Stellen zu erzielen. Die Realisierung
kann während der Pilotphase nur schrittweise durch natürliche Fluktuation und
Umsetzung einzelner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erfolgen. Für den Zeitraum der Pilotphase
werden nach Bereinigung der Mindereinnahmen aus Elternentgelten Einsparungen im
Umfang von ca. 520.000 € ( darunter: ca. 210.000 € in 2006 und
310.000 € in 2007) erwartet. c) Zusätzliche Ausgaben für das befristete
Unterstützungssystem
Für den Zeitraum der Pilotphase werden für das zeitlich befristete
Unterstützungssystem zusätzliche Ausgaben im Umfang von ca. 200.000 €
(darunter: ca. 120.000 € in 2006 und 80.000 € in 2007) erwartet.
d) Zusätzliche Ausgaben für die Einrichtung
erweiterter Frühbetreuungsangebote Gemäß der geltenden Förderrichtlinien des
Neuen Konzepts "Betreuung an Grundschulen" (vgl. B 455 vom 16.06.2000,
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6670 vom 11.09.2000 auf der
Grundlage von MB Nr. 783 vom 16.06.2000) hat bereits jetzt jede Grundschule das
Recht, auf Antrag die Finanzierung eines durch Fördervereine oder freie Träger
organisierten Frühbetreuungsangebots nach festgelegten Sätzen finanziert zu
bekommen. Durch die Verlagerung der täglichen Hortöffnung auf die Zeit nach dem
Unterricht ist davon auszugehen, dass künftig die Zahl der Kinder, die das
Frühbetreuungsangebot an Grundschulen in Anspruch nehmen, steigen wird. Denkbar
ist, dass die Träger zusätzliche Mittel für eine personelle Verstärkung in der
Frühbetreuung beantragen werden. e) Investitionskosten fallen für das
Umstrukturierungskonzept grundsätzlich nicht an Anlage 1 (ca. 16 KB) Anlage 2 (ca. 18 KB) Anlage Aktualisierung_Schreiben_Hauptamt (ca. 36 KB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
16.11.2005, NR 2119
Antrag vom
28.11.2005, NR 2127
Anregung vom
10.11.2005, OA 2153
Anregung vom
02.12.2005, OA 2186
Antrag vom
20.10.2005, OF
848/3
Antrag vom 05.11.2005, OF 968/1
Antrag vom
31.10.2005, OF
1268/9
Antrag vom 31.10.2005, OF 1269/9
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 04.07.1997, M 157
Vortrag des
Magistrats vom 29.10.2001, M 217
Vortrag des
Magistrats vom 06.12.2002, M 264
Anfrage vom
16.02.2005, A 666
Bericht des
Magistrats vom 17.05.2005, B 382
Vortrag des
Magistrats vom 01.09.2006, M 175
Bericht des
Magistrats vom 20.11.2006, B 496
Vortrag des
Magistrats vom 18.01.2008, M 7 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Schulausschuss Beratung im Ortsbeirat:
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige
sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss
Versandpaket: 21.09.2005 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung
der KAV am 27.09.2005, TO II, TOP 2
Beschluss: Die Vorlage M 198 dient zur Kenntnis.
43. Sitzung des OBR
13 am 04.10.2005, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage M 198 dient in der vom Magistrat mit
Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung unter Hinweis auf OM 3704 vom
06.09.2005 zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
43. Sitzung des OBR
10 am 04.10.2005, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird in der vom Magistrat mit
Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6
am 04.10.2005, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird in der vom Magistrat mit
Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3
am 06.10.2005, TO I, TOP 17 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf
Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 198 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9
am 06.10.2005, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 198 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR
12 am 07.10.2005, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage M 198 wird in der vom Magistrat mit
Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung zurückgewiesen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR
15 am 10.10.2005, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird in der vom Magistrat mit
Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR
11 am 31.10.2005, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird in der vom Magistrat mit
Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2
am 31.10.2005, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen
Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 198 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR
16 am 01.11.2005, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FDP
40. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 01.11.2005, TO I, TOP 3
Beschluss: Der Vorlage M 198 wird zugestimmt.
45. Sitzung des OBR 1
am 01.11.2005, TO I, TOP 21 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 198 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7
am 01.11.2005, TO I, TOP 22 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen
Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 198 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4
am 01.11.2005, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird in der vom Magistrat mit
Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen Die LINKE. (=
Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 8
am 03.11.2005, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird in der vom Magistrat mit
Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 5
am 04.11.2005, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird in der vom Magistrat mit
Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
14 am 07.11.2005, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des
Schulausschusses am 07.11.2005, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 198 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FDP
44. Sitzung des OBR 9
am 10.11.2005, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 2153 2005
Auskunftsersuchen V 1583 2005
1. Die Vorlage
M 198 dient unter Hinweis auf OA 2153 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 1268/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der
Begründung jeweils der nachfolgende dritte Punkt eingefügt wird:
"3. Die neue Ziffer 5. der Vorlage M 198 wird gestrichen. Die Vorlage M
198 wird so lange zurückgestellt, bis eine Lösung für Hortkinder erarbeitet
ist, die Schulen besuchen, welche nicht an der Pilotphase teilnehmen.
Begründung: zu 3.: Schon beim Beschluss über die Einführung des
Zwei-Drittel-Hortes muss für die Betreuung dieser Kinder eine Lösung gefunden
sein." 3. Die Vorlage OF 1269/9 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3
am 10.11.2005, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1578 2005
1. Der Vorlage
M 198 wird in der vom Magistrat mit Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten
Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage OF 848/3 wird mit den Maßgaben
beschlossen, dass - der zweite Satz des Antragstextes (von
"Parallelangebote" bis "verringert werden") gestrichen
wird, - im Absatz f) des Antragstextes die Vorlagenbezeichnung M 186
durch M 198 ersetzt wird. Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, CDU und SPD; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
zu 2. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2005, TO II, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 198 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
47. Sitzung des OBR 2
am 28.11.2005, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird in der vom Magistrat mit
Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, 2 SPD, GRÜNE und 1 FDP bei Enthaltung 2 SPD
und 1 FDP 46. Sitzung des OBR 7
am 29.11.2005, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird in der vom Magistrat mit
Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1
am 29.11.2005, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1594 2005
1. Der Vorlage
M 198 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 968/1 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. SPD, CDU und REP; GRÜNE (= Zustimmung unter Hinweis
auf V 1594) zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des
Schulausschusses am 05.12.2005, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 198 wird unter Berücksichtigung der
Beschlussfassung zur Vorlage NR 2119 mit der Maßgabe zugestimmt, dass
a) der letzte Satz der Ziffer 1.2 wie folgt lautet: Im Laufe der Pilotphase
können sich in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt - jeweils zu Beginn
des Schul- bzw. Schulhalbjahres - weitere Grundschulen sowie die in dem
jeweiligen Grundschulbezirk liegenden Kindertageseinrichtungen mit
Hortangebot beteiligen; b) folgende Unterpunkte der Ziffer 2.5 gestrichen
werden: - Die Angebotsform ab 11.00 Uhr verändert sich auf den Beginn
11.30 Uhr. - Für Kinder, die Schulen besuchen, die nicht an der
Pilotphase teilnehmen, werden etwaige Betreuungsbedarfe am Vormittag
gedeckt; c) die neue Ziffer 5. des Beschlusstenors wie folgt lautet:
der Magistrat wird beauftragt, für Kinder, die Schulen besuchen, die nicht an
der Pilotphase teilnehmen, Lösungsmöglichkeiten zu finden, um etwaige
Betreuungsbedarfe am Vormittag abzudecken; d) sich die Nummerierung der
Ziffern 5. bis 10. auf 6. bis 11. verschiebt. 2. Der Vorlage
NR 2119 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass a) in Ziffer 1. das Wort
"Elternbefragung" durch die Worte "Befragung der
Schulelternbeiräte" ersetzt wird; b) in Ziffer 2. das Wort
"ausreichend" durch die Worte "bei Bedarf" ersetzt
wird; c) die Ziffer 4. wie folgt lautet : Der Magistrat die in den
städtischen Horten frei werdenden Stellen bzw. die entsprechenden Mittel an
anderen Horten und Kitas zur Deckung der dringendsten Bedarfe einsetzt;
d) in Ziffer 6. die Worte "vor Beginn der Pilotphase" durch das
Wort "zeitnah" ersetzt wird. 3. Die Vorlage
NR 2127 wird abgelehnt. 4. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 2153 werden
im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 2153
wird abgelehnt.
5. Die Vorlage OA 2186 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
zu 3. CDU, GRÜNE und FDP; SPD (= Votum im Haupt - und
Finanzausschuss)
zu 4. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme)
zu b) SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren)
zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FAG (M 198 = Ablehnung, NR 2119 = Prüfung und Berichterstattung,
OA 2153 = Annahme) REP (M 198, NR 2119 und OA 2153 = Annahme)
E.L. (M 198 und NR 2119 = Ablehnung, OA 2153 = vereinfachtes Verfahren)
48. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2005, TO I, TOP 21
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 198 wird unter Berücksichtigung der
Beschlussfassung zur Vorlage NR 2119 mit der Maßgabe zugestimmt, dass
a) der letzte Satz der Ziffer 1.2 wie folgt lautet: Im Laufe der Pilotphase
können sich in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt - jeweils zu Beginn
des Schul- bzw. Schulhalbjahres - weitere Grundschulen sowie die in dem
jeweiligen Grundschulbezirk liegenden Kindertageseinrichtungen mit
Hortangebot beteiligen; b) folgende Unterpunkte der Ziffer 2.5 gestrichen
werden: - Die Angebotsform ab 11.00 Uhr verändert sich auf den Beginn
11.30 Uhr. - Für Kinder, die Schulen besuchen, die nicht an der
Pilotphase teilnehmen, werden etwaige Betreuungsbedarfe am Vormittag
gedeckt; c) die neue Ziffer 5. des Beschlusstenors wie folgt lautet:
Der Magistrat wird beauftragt, für Kinder, die Schulen besuchen, die nicht an
der Pilotphase teilnehmen, Lösungsmöglichkeiten zu finden, um etwaige
Betreuungsbedarfe am Vormittag abzudecken; d) sich die Nummerierung der
Ziffern 5. bis 10. auf 6. bis 11. verschiebt. 2. Der Vorlage
NR 2119 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass a) in Ziffer 1. das Wort
"Elternbefragung" durch die Worte "Befragung der
Schulelternbeiräte" ersetzt wird; b) in Ziffer 2. das Wort
"ausreichend" durch die Worte "bei Bedarf" ersetzt
wird; c) die Ziffer 4. wie folgt lautet: der Magistrat die in den
städtischen Horten frei werdenden Stellen bzw. die entsprechenden Mittel an
anderen Horten und Kitas zur Deckung der dringendsten Bedarfe einsetzt;
d) in Ziffer 6. die Worte "vor Beginn der Pilotphase" durch das
Wort "zeitnah" ersetzt werden. 3. Die Vorlage
NR 2127 wird abgelehnt. 4. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 2153 werden
im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 2153
wird abgelehnt.
5. Die Vorlage OA 2186 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 4. a): CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (=
Annahme) b): SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= vereinfachtes
Verfahren) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: REP (M 198, NR 2119, OA 2153 und OA 2186 = Annahme, NR 2127 =
Ablehnung) Die Linke. (M 198 und NR 2119 = Ablehnung, NR 2127, OA 2153
und OA 2186 = Annahme) BFF (M 198, NR 2119, OA 2153 und OA 2186 =
Annahme, NR 2127 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 198 = Ablehnung, NR 2119, NR
2127, OA 2153 und OA 2186 = Annahme) E.L. (M 198 und NR 2119 =
Ablehnung, NR 2127 = Annahme, OA 2153 und OA 2186 = vereinfachtes
Verfahren) 50. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005, TO I, TOP 11
Beschluss: 1. 1. Der
Vorlage M 198 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR
2119 mit der Maßgabe zugestimmt, dass a) der letzte Satz der Ziffer 1.2
wie folgt lautet: Im Laufe der Pilotphase können sich in Abstimmung mit dem
Staatlichen Schulamt - jeweils zu Beginn des Schul- bzw. Schulhalbjahres -
weitere Grundschulen sowie die in dem jeweiligen Grundschulbezirk liegenden
Kindertageseinrichtungen mit Hortangebot beteiligen; b) folgende
Unterpunkte der Ziffer 2.5 gestrichen werden: - Die Angebotsform ab 11.00
Uhr verändert sich auf den Beginn 11.30 Uhr. - Für Kinder, die Schulen
besuchen, die nicht an der Pilotphase teilnehmen, werden etwaige
Betreuungsbedarfe am Vormittag gedeckt; c) die neue Ziffer 5. des
Beschlusstenors wie folgt lautet: Der Magistrat wird beauftragt, für
Kinder, die Schulen besuchen, die nicht an der Pilotphase teilnehmen,
Lösungsmöglichkeiten zu finden, um etwaige Betreuungsbedarfe am Vormittag
abzudecken; d) sich die Nummerierung der Ziffern 5. bis 10. auf 6. bis
11. verschiebt.
2. 2. Der Vorlage NR 2119 wird mit der Maßgabe
zugestimmt, dass a) in Ziffer 1. das Wort "Elternbefragung"
durch die Worte "Befragung der Schulelternbeiräte" ersetzt
wird; b) in Ziffer 2. das Wort "ausreichend" durch die Worte
"bei Bedarf" ersetzt wird; c) die Ziffer 4. wie folgt lautet:
der Magistrat die in den städtischen Horten frei werdenden Stellen bzw. die
entsprechenden Mittel an anderen Horten und Kitas zur Deckung der
dringendsten Bedarfe einsetzt; d) in Ziffer 6. die Worte "vor Beginn
der Pilotphase" durch das Wort "zeitnah" ersetzt werden.
3. 3. Die
Vorlage NR 2127 wird abgelehnt. 4. 4. a) Die
Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 2153 werden im vereinfachten Verfahren
erledigt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 2153 wird abgelehnt.
5. 5. Die
Vorlage OA 2186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6.
Die Wortmeldung des Stadtverordneten Dr. Dähne dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. zu 1. M 198: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und BFF
gegen Die Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 2. zu 2. NR 2119: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, BFF
und ÖkoLinX-ARL gegen Die Linke. (= Ablehnung)
zu 3. zu 3. NR 2127: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen
FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Die Linke. und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. zu 4. a) OA 2153 Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP
und FAG gegen SPD, REP, Die Linke., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
b) OA 2153 Ziffer 3.: SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= vereinfachtes
Verfahren) und REP, Die Linke., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 5. zu 5. OA 2186: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD,
REP, Die Linke., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en):
§ 10455, 50. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005 Aktenzeichen: 40 4