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Einführung eines Zwei-Drittel-Hortangebots in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag - Pilotphase

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.09.2005, M 198 Betreff: Einführung eines Zwei-Drittel-Hortangebots in den Frankfurter Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag - Pilotphase Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2003, § 4633 (M 264) - A 666 SPD, B 382/05 - hierzu: Schreiben des Hauptamtes vom 28.09.2005 - 10.21.6 Sch 1. In den Frankfurter Kindertageseinrichtungen wird die Einführung eines Zwei-Drittel-Hortangebots auf der Grundlage der Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag zunächst für einen Teil der Schulbezirke erprobt (Pilotphase). 1.1. Die unten beschriebenen Eckpunkte (vgl. Begründung Teil C - Lösung) werden als Grundlage der Umstrukturierung beschlossen. 1.2. Die Pilotphase soll ab 01.02.2006 beginnen und mit dem Ende des Schuljahres 2006/07 (31.07.2007) abgeschlossen werden. An der Pilotphase nehmen in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt für Frankfurt am Main die 29 Grundschulen, die die Vormittagsverlässlichkeit an ihrer Schule in Kenntnis des vorgesehenen Konzepts und der Standards für umsetzbar halten (Liste in der Anlage), sowie die in den entsprechenden Grundschulbezirken liegenden Kindertageseinrichtungen mit Hortangebot teil. Im Laufe der Pilotphase können sich in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt - jeweils zum Beginn des Schul- bzw. Schulhalbjahres - weitere Grundschulen beteiligen. 1.3. Für die Dauer der Pilotphase stellt die Stadt Frankfurt am Main den Grundschulen ohne städtische Betreuung einen Pauschalbetrag zur Finanzierung eines befristeten Unterstützungssystems nach den Regelungen für die Schulbudgets zur Verfügung. Pro Kalenderjahr wird jeder teilnehmenden Schule ein Grundbetrag von 6.000 € zugewiesen, Grundschulen mit vier und mehr Zügen erhalten einen Zusatzbetrag von 2.000 €/Jahr. Die Finanzierung erfolgt aus durch Umstrukturierungen des Hortangebots erzielten Einsparungen. 1.4. Die Pilotphase wird durch das Stadtschulamt und das Staatliche Schulamt sowie durch die Steuerungsgruppe begleitet und ausgewertet. Der Magistrat berichtet über Erfahrungen und Ergebnisse des ersten Halbjahres der Pilotphase (01.02.2006 bis Sommerferien) bis zum 31.10.2006 und erneut nach Abschluss der Pilotphase bis zum 31.12.2007. Vor einer flächendeckenden Umsetzung erfolgt eine erneute Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. 2. Im Hinblick auf das Hortangebot in städtischer Trägerschaft wird beschlossen: 2.1. Zur Umsetzung der Ziele des Umstrukturierungskonzepts kann in der Pilotphase eine flexiblere Handhabung von Eckpunkten der geltenden Personalbemessung erfolgen. Dieses gilt insbesondere für die derzeit einheitliche Personalzuweisung von 1,53 Kräften pro Gruppe bei 9,5 Stunden Öffnungszeit sowie für die zu Grunde gelegten Jahresöffnungsstunden. Bei der Erprobung ist auf eine spätere Verallgemeinerbarkeit zu achten. 2.2. Unter Berücksichtigung des Betreuungsbedarfs von Familien ist während der hessischen Schulferien weiterhin ein Ganztagsangebot unter Beibehaltung der bisherigen Schließzeiten vorzuhalten. Der Magistrat wird beauftragt, die zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen bzw. durchzuführen. 2.3. Der Magistrat wird beauftragt, ein an die veränderten Rahmenbedingungen angepasstes Personalbemessungssystem zu erarbeiten. Dieses ist leistungsorientiert auszugestalten und basiert auf der Aufgabenstellung der Kindertageseinrichtungen und den gesetzlichen Anforderungen. Außerdem sind Anforderungen und Bedarfe von Familien und regionale Unterschiede in der Stadt Frankfurt am Main zu berücksichtigen. 2.4. Die Beteiligungsrechte nach dem HGlG und dem HPVG werden gewahrt. Die Information des Gesamtelternbeirats der städtischen Kindertagesstätten und Krippen ist gewährleistet. 2.5. In den von der Pilotphase betroffenen städtischen Horten werden folgende Festlegungen zu den Betreuungszeiten getroffen: - Der Frühdienst von 7.30 Uhr bis 8.00 Uhr entfällt. - Die Hortbetreuung (ganztags) von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit Mittagessen entfällt. - Die Hortbetreuung (Zwei-Drittel) von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr mit Mittagessen entfällt. - Die Hortbetreuung (Zwei-Drittel) beginnt statt um 11.00 Uhr um 11.30 Uhr. - Die Betreuung von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr (Angebot stadtweit begrenzt auf 5 Einrichtungen entsprechend M 264 vom 06.12.2002, § 4633 vom 30.01.2003) beginnt erst um 11.30 Uhr - Die Angebotsform ab 11 Uhr verändert sich auf den Beginn 11.30 Uhr - Die Module I (11.30 bis 15.00 Uhr) und II (13.30 bis 17.00 Uhr) sowie die Halbtagsbetreuung 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr ohne Mittagessen bleiben unverändert. - Für Kinder, die Schulen besuchen, die nicht an der Pilotphase teilnehmen, werden etwaige Betreuungsbedarfe am Vormittag gedeckt. - - - - - Achtung !!! Siehe auch Anlage - - - - - 2.6. Die bestehenden Betreuungsverträge mit den Eltern werden unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen entsprechend angepasst. 3. Im Hinblick auf das Hortangebot in freier Trägerschaft wird beschlossen: 3.1. Die Betriebskostenzuschüsse für Zwei-Drittel-Horte in freier Trägerschaft orientieren sich an den bis 31.12.2007 geltenden Finanzierungsregelungen. 3.2. Bei der Umsetzung des Umstrukturierungskonzepts ist ein ausreichender zeitlicher Vorlauf einzuräumen, um finanzielle Härten für die Träger und Härten für die Fachkräfte bei der personalwirtschaftlichen Umsetzung zu vermeiden. 3.3. Im Hinblick auf die Einspareffekte ist zu gewährleisten, dass diese für Horte in städtischer und freier Trägerschaft nach vergleichbaren Grundsätzen kalkuliert und umgesetzt werden (vgl. § 74 Abs. 5 SGB VIII). 3.4. Anpassungen der bisherigen Finanzierungsregelungen und / oder Übergangsregelungen entsprechend der in den Ziffern 3.1. bis 3.3. formulierten Grundsätze können vom Magistrat nur im Einvernehmen zwischen den Dezernaten VI und III mit den Trägern bzw. Dachverbänden der nichtstädtischen Einrichtungen vereinbart werden. 4. Im Hinblick auf Betreuungsangebote des Schulträgers an Grundschulen wird beschlossen: 4.1. Der Magistrat wird beauftragt, den Arbeitsauftrag der städtischen Betreuungskräfte an Grundschulen im Sinne einer Umsetzung der Ziele des Umstrukturierungskonzepts und einer Unterstützung der Vormittagsverlässlichkeit zu modifizieren. 4.2. Die Beteiligungsrechte nach dem HGlG und dem HPVG werden gewahrt. - - - - - Achtung !!! Siehe auch Anlage - - - - - 5. Zur Vorbereitung einer flächendeckenden Umstrukturierung des Hortangebots wird der Magistrat beauftragt, in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt zu prüfen und zu berichten, wie die Vormittagsverlässlichkeit auch für die Grundstufen der Förderschulen und an den Grundschulen in freier Trägerschaft gewährleistet und eine Einführung des Zwei-Drittel-Hortangebots auch in diesen Bereichen umgesetzt werden kann. 6. Die durch die Umstrukturierung des Hortangebots erzielten Netto-Einsparungen werden für Verbesserungen insbesondere im Kindergartenbereich eingesetzt. Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept für die Mittelverwendung vorzulegen. 7. Es dient zur Kenntnis, dass 7.1. die Konzeption in den Eckpunkten mit dem Staatlichen Schulamt, den betroffenen Grundschulen und den Hortträgern bzw. ihren Dachverbänden frühzeitig erörtert und eine Steuerungsgruppe zur Begleitung der Pilotphase eingerichtet wurde; 7.2. eine Anpassung der Betriebserlaubnisse der Kindertageseinrichtungen nicht erforderlich ist; 7.3. eine Änderung der Entgeltregelungen nicht erforderlich ist, da die Elternentgelte im Rahmen der bestehenden Systematik ermittelt werden; 7.4. dass für die Umstellung der Betreuungsverträge ein Verwaltungsaufwand bei den Trägern entsteht, eine Änderung der Stufenfestsetzung jedoch nicht erforderlich ist. 8. Der Magistrat wird beauftragt, dem Staatlichen Schulamt Mitteilung zu machen, wenn Erkenntnisse über mangelnde Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag vorliegen und auf Abhilfe zu dringen. Die Mitteilung soll auch Hinweise auf strukturelle und organisatorische Probleme und Lösungsmöglichkeiten umfassen, die im Zuge der Pilotphase sichtbar werden. 9. Der Magistrat wird weiter beauftragt, die genannten Erkenntnisse und Hinweise auch in den Gremien des Hessischen Städtetags vorzutragen und entsprechende Initiativen und Forderungen an das Land Hessen anzuregen. 10. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main mit der geplanten Umstrukturierung eine der Empfehlungen des Schlussberichts des Hessischen Rechnungshofs zur Konsolidierung im Bereich Kindertageseinrichtungen (91. Vergleichende Prüfung "Konsolidierung der Großstädte") umsetzt. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt seit längerem die Beendigung von Vormittags-Parallelangeboten für Kinder im Grundschulalter, indem die Hortöffnung auf die Zeit nach Unterrichtsende verlagert wird (so genannte "Zwei-Drittel-Horte" statt Ganztagshorte). Hierdurch sollen u. a. eine Konzentration der Horte auf ihren Kernauftrag, eine Kostensenkung für die Stadt Frankfurt am Main in Bezug auf Horte in städtischer und freier Trägerschaft sowie eine Entlastung der Eltern durch niedrigere Elternentgelte für den Hortbesuch erreicht werden. Ausgangspunkt ist die vom Land Hessen gesetzlich geregelte und öffentlich als eingelöst bezeichnete sog. Unterrichtsgarantie im Grundschulbereich. In § 17 Abs. 4 des Hessischen Schulgesetzes heißt es: "Die Grundschule soll verlässliche Schulzeiten mit einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Unterrichtsstunden auf die Schulvormittage vorsehen. Die tägliche Schulzeit soll für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 vier Zeitstunden und für die Jahrgangsstufen 3 und 4 fünf Zeitstunden dauern. Die Schule legt die nähere Ausgestaltung des Zeitrahmens in eigener Verantwortung fest." Da Umfragen bei Schulen und Horten wie die Erfahrungen der Eltern in den letzten Jahren immer wieder zeigten, dass die "verlässliche Vormittags-Grundschule" in Frankfurt am Main faktisch nicht eingelöst war, musste das kommunal finanzierte Hortangebot weiterhin als "Ausfallbürge" am Vormittag vorgehalten werden. B. Alternativen (1) Fortführung der Ganztagshorte als "Ausfallbürge" für die mangelnde Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag mit der Folge eines fortgesetzten Vorhaltens eines Parallelangebots eines Verzichts auf Einsparpotenziale und einer weiterhin ungeklärten Verantwortlichkeit der Grundschule. (2) Einseitiger, nicht abgefederter Rückzug des Hortangebots aus dem Vormittag unter Verweis auf formale Zuständigkeiten und Erklärungen des Hessischen Kultusministeriums zur erfüllten Unterrichtsgarantie mit der Folge einer Verkennung der faktischen Situation eines Verlustes der Betreuungs- und Planungssicherheit für Eltern und Kinder (in Frankfurt am Main durch ein traditionell gut ausgebautes Hortangebot seit langem gewährleistet) eines Verzichts auf eine arbeitsteilig-kooperative Lösung. C. Lösung Ein differenziertes Umstrukturierungskonzept in Abstimmung und Kooperation mit allen Beteiligten, das die reale Ausgangslage zur Kenntnis nimmt und die Verlässlichkeit der Grundschulen am Vormittag als Entwicklungsaufgabe betrachtet. Eine Befragung des Staatlichen Schulamtes im Februar 2005 hat ergeben, dass ca. 30 der 75 Frankfurter Grundschulen sich als verlässlich einstufen (die Standards der Verlässlichkeit waren allerdings noch nicht genauer definiert). Bei den übrigen Grundschulen musste davon ausgegangen werden, dass sie nicht verlässlich sind bzw. die Verlässlichkeit nicht ausreichend geklärt ist. In die Vorauswahl wurden auch die Grundschulen einbezogen, die über ein städtisches Betreuungsangebot verfügen. Grundlage der abschließenden Festlegung der Grundschulen / Grundschulbezirke für die Pilotphase waren Abklärungsgespräche mit den Schulleitungen in der zweiten Junihälfte 2005 zur ausführlichen Erörterung des vorgesehenen Umstrukturierungskonzepts. Die Verbindliche Festlegung der 29 teilnehmenden Grundschulen (vgl. Anlage) erfolgte in erneuter Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt. Im Interesse der Betreuungssicherheit für Kinder und Eltern ist ein differenziertes Umstrukturierungskonzept erforderlich, das eine verbindliche Aufteilung und Abstimmung der Verantwortlichkeit zwischen Schule (Staatliches Schulamt, Grundschulen, ergänzende Betreuungsangebote des Schulträgers) und Hortbereich festlegt und die Grundschulen verpflichtet, die Kontinuität der Betreuung der Schulkinder am Vormittag zu gewährleisten. Wesentliche Eckpunkte des Umstrukturierungskonzeptes sind: In Abstimmung mit der Grundschule wird eine vom Schulträger (unter Verwendung der Landespauschale) finanzierte Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn gewährleistet, die vom Förderverein der Schule oder einem anderen Träger (freier Jugendhilfeträger, städtischer Hort u.ä.) für die Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahres angeboten wird. Die Frühbetreuung steht allen Kindern der Grundschule offen. Sie deckt - je nach Bedarf - einen Zeitraum von 7:00/7:30 Uhr bis 8:00/9:00 Uhr ab. (Bei der überwiegenden Anzahl der einbezogenen Schulen ist bereits eine entsprechende Frühbetreuung eingerichtet. Der Schulträger ist bereit, weitere Frühbetreuungsangebote an noch nicht versorgten Grundschulen zu finanzieren.) Die Grundschule, unterstützt durch das Staatliche Schulamt, übernimmt die Verantwortung für die Vormittagsverlässlichkeit incl. Aufsichtspflicht (ab 8:00 Uhr bzw. im Anschluss an die Frühbetreuung bis 11:30 Uhr). Dies gilt auch für Schulanfänger in der Eingewöhnungsphase. Die Grundschule organisiert Vertretungsregelungen insbesondere bei Krankheit von Lehrkräften, außerdem für folgende Anlässe: Klassenfahrten, Bundesjugendspiele, Anmeldetage für die Einschulung, Fortbildung von Lehrkräften, Rosenmontag, Faschingsdienstag. Um diesen Umstellungsprozess bis zur verlässlichen Abdeckung des Vormittags abzufedern, unterstützt der Schulträger für die Dauer der Pilotphase die Grundschulen im Sinne eines zeitlich befristeten Unterstützungssystems durch Zuweisung von Pauschalbeträgen, die die Finanzierung von zusätzlichen Betreuungsleistungen (z.B. durch Fördervereine, freie Träger) ermöglichen sollen. Ziel ist es, dass die Grundschulen nach Abschluss der Pilotphase die Verlässlichkeit am Vormittag mindestens im beschriebenen zeitlichen Umfang gewährleisten und die Betreuung der Kinder ohne zusätzliche städtische Mittel sicherstellen. Die Horte gewährleisten für die angemeldeten Kinder eine verlässliche Betreuung in den Schulzeiten ab 11.30 Uhr, in den Ferienzeiten (unter Beibehaltung der bisherigen Schließzeiten) weiterhin ganztägig. Zusätzlich übernehmen die Horte an folgenden Tagen außerhalb der Schulferien die Betreuung zu einem früheren Zeitpunkt bzw. ganztägig: am Einschulungstag (ab 9.30 Uhr), jeweils am letzten Schultag vor Ferienbeginn sowie am Zeugnistag (ab 10:30), an einem Pädagogischen Tag des Schulkollegiums (ganztägig), an den beweglichen Ferientagen (ganztägig), an einem "Schnuppertag" (Spielvormittag) für künftige Schulanfänger (ganztägig). Die Grundschule beschließt Regelungen zur Gewährleistung der Vormittagsverlässlichkeit für den Fall personeller Engpässe und informiert darüber Staatliches Schulamt, Stadtschulamt, Eltern und Horte. Die Umstellung auf das beschriebene Zwei-Drittel-Hortangebot soll zunächst in einem Teil der Schulbezirke erprobt werden. Nach Auswertung der Pilotphase kann entschieden werden, wie bzw. ab welchem Zeitpunkt die übrigen Grundschulbezirke einbezogen werden sollen. Wegen des erforderlichen Vorlaufs (Abklärung mit Staatlichem Schulamt, Grundschulen und Hortträgern, Beschlüsse der städtischen Gremien usw.) ist nach aktuellem Stand als Beginn der Pilotphase der 01.02.2006 (Beginn 2. Schulhalbjahr) vorgesehen. Sie soll mit dem Ende des Schuljahres 2006/07 (am 31.07.2007) abgeschlossen werden. Zur Erarbeitung des Umstrukturierungskonzepts und zur Begleitung der Pilotphase wurde eine Steuerungsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Staatlichen Schulamtes, des Stadtschulamtes (als Schulträger wie als öffentlicher Jugendhilfeträger nach SGB VIII), der beteiligten Grundschulen und der Dachverbände sowie größeren Trägern von Hortangeboten in Frankfurt am Main gebildet. D. Kosten Durch eine schrittweise Umstrukturierung des Hortangebots in Frankfurter Kindertageseinrichtungen werden Einspareffekte in der Produktgruppe 20.04 (Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im KIta-Bereich) und 20.05 (Städtische Kindertageseinrichtungen) erzielt. Damit wird auch einer der Empfehlungen des Schlussberichts des Hessischen Rechnungshofs zur Konsolidierung im Bereich Kindertageseinrichtungen (91. Vergleichende Prüfung "Konsolidierung der Großstädte") entsprochen. Für die Pilotphase (01.02.2006 - 31.07.2007) sind auf der Grundlage von 29 Schulbezirken im Einzelnen folgende finanziellen Auswirkungen zu erwarten: a) Einspareffekte im Bereich der Hortplätze in kirchlicher und freigemeinnütziger Trägerschaft: Die Umwandlung von Ganztagsplätzen in Zwei-Drittel-Plätze führt bei freien Trägern zu Mindereinnahmen sowohl aus Elternentgelten als auch aus städtischen Zuschüssen. Um finanzielle Härten für die Träger und Härten für die Fachkräfte zu vermeiden oder wenigstens abzufedern, strebt der Magistrat eine angemessene Reduzierung der städtischen Zuschüsse an. Für den Zeitraum der Pilotphase werden Einsparungen städtischer Zuschüsse für Horte freier Träger im Umfang von ca. 350.000 € (darunter: ca. 140.000 € in 2006 und 210.000 € in 2007) erwartet. b) Einspareffekte im Bereich der Horte in städtischer Trägerschaft: Im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen sind im Hortbereich Personaleinsparungen im Umfang von ca. 15 Stellen zu erzielen. Die Realisierung kann während der Pilotphase nur schrittweise durch natürliche Fluktuation und Umsetzung einzelner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erfolgen. Für den Zeitraum der Pilotphase werden nach Bereinigung der Mindereinnahmen aus Elternentgelten Einsparungen im Umfang von ca. 520.000 € ( darunter: ca. 210.000 € in 2006 und 310.000 € in 2007) erwartet. c) Zusätzliche Ausgaben für das befristete Unterstützungssystem Für den Zeitraum der Pilotphase werden für das zeitlich befristete Unterstützungssystem zusätzliche Ausgaben im Umfang von ca. 200.000 € (darunter: ca. 120.000 € in 2006 und 80.000 € in 2007) erwartet. d) Zusätzliche Ausgaben für die Einrichtung erweiterter Frühbetreuungsangebote Gemäß der geltenden Förderrichtlinien des Neuen Konzepts "Betreuung an Grundschulen" (vgl. B 455 vom 16.06.2000, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6670 vom 11.09.2000 auf der Grundlage von MB Nr. 783 vom 16.06.2000) hat bereits jetzt jede Grundschule das Recht, auf Antrag die Finanzierung eines durch Fördervereine oder freie Träger organisierten Frühbetreuungsangebots nach festgelegten Sätzen finanziert zu bekommen. Durch die Verlagerung der täglichen Hortöffnung auf die Zeit nach dem Unterricht ist davon auszugehen, dass künftig die Zahl der Kinder, die das Frühbetreuungsangebot an Grundschulen in Anspruch nehmen, steigen wird. Denkbar ist, dass die Träger zusätzliche Mittel für eine personelle Verstärkung in der Frühbetreuung beantragen werden. e) Investitionskosten fallen für das Umstrukturierungskonzept grundsätzlich nicht an Anlage 1 (ca. 16 KB) Anlage 2 (ca. 18 KB) Anlage Aktualisierung_Schreiben_Hauptamt (ca. 36 KB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.11.2005, NR 2119 Antrag vom 28.11.2005, NR 2127 Anregung vom 10.11.2005, OA 2153 Anregung vom 02.12.2005, OA 2186 Antrag vom 20.10.2005, OF 848/3 Antrag vom 05.11.2005, OF 968/1 Antrag vom 31.10.2005, OF 1268/9 Antrag vom 31.10.2005, OF 1269/9 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.07.1997, M 157 Vortrag des Magistrats vom 29.10.2001, M 217 Vortrag des Magistrats vom 06.12.2002, M 264 Anfrage vom 16.02.2005, A 666 Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 382 Vortrag des Magistrats vom 01.09.2006, M 175 Bericht des Magistrats vom 20.11.2006, B 496 Vortrag des Magistrats vom 18.01.2008, M 7 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Schulausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 21.09.2005 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung der KAV am 27.09.2005, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage M 198 dient zur Kenntnis. 43. Sitzung des OBR 13 am 04.10.2005, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage M 198 dient in der vom Magistrat mit Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung unter Hinweis auf OM 3704 vom 06.09.2005 zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2005, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird in der vom Magistrat mit Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2005, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird in der vom Magistrat mit Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2005, TO I, TOP 17 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 198 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 06.10.2005, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 198 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2005, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage M 198 wird in der vom Magistrat mit Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 10.10.2005, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird in der vom Magistrat mit Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 11 am 31.10.2005, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird in der vom Magistrat mit Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2005, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 198 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2005, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 40. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.11.2005, TO I, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird zugestimmt. 45. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2005, TO I, TOP 21 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 198 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2005, TO I, TOP 22 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 198 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2005, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird in der vom Magistrat mit Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen Die LINKE. (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 8 am 03.11.2005, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird in der vom Magistrat mit Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2005, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird in der vom Magistrat mit Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2005, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des Schulausschusses am 07.11.2005, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP 44. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2005, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 2153 2005 Auskunftsersuchen V 1583 2005 1. Die Vorlage M 198 dient unter Hinweis auf OA 2153 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1268/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der Begründung jeweils der nachfolgende dritte Punkt eingefügt wird: "3. Die neue Ziffer 5. der Vorlage M 198 wird gestrichen. Die Vorlage M 198 wird so lange zurückgestellt, bis eine Lösung für Hortkinder erarbeitet ist, die Schulen besuchen, welche nicht an der Pilotphase teilnehmen. Begründung: zu 3.: Schon beim Beschluss über die Einführung des Zwei-Drittel-Hortes muss für die Betreuung dieser Kinder eine Lösung gefunden sein." 3. Die Vorlage OF 1269/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2005, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1578 2005 1. Der Vorlage M 198 wird in der vom Magistrat mit Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 848/3 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass - der zweite Satz des Antragstextes (von "Parallelangebote" bis "verringert werden") gestrichen wird, - im Absatz f) des Antragstextes die Vorlagenbezeichnung M 186 durch M 198 ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU und SPD; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2005, TO II, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 47. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2005, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird in der vom Magistrat mit Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE und 1 FDP bei Enthaltung 2 SPD und 1 FDP 46. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2005, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 198 wird in der vom Magistrat mit Schreiben vom 28.09.2005 berichtigten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 1 am 29.11.2005, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1594 2005 1. Der Vorlage M 198 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 968/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU und REP; GRÜNE (= Zustimmung unter Hinweis auf V 1594) zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des Schulausschusses am 05.12.2005, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 198 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR 2119 mit der Maßgabe zugestimmt, dass a) der letzte Satz der Ziffer 1.2 wie folgt lautet: Im Laufe der Pilotphase können sich in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt - jeweils zu Beginn des Schul- bzw. Schulhalbjahres - weitere Grundschulen sowie die in dem jeweiligen Grundschulbezirk liegenden Kindertageseinrichtungen mit Hortangebot beteiligen; b) folgende Unterpunkte der Ziffer 2.5 gestrichen werden: - Die Angebotsform ab 11.00 Uhr verändert sich auf den Beginn 11.30 Uhr. - Für Kinder, die Schulen besuchen, die nicht an der Pilotphase teilnehmen, werden etwaige Betreuungsbedarfe am Vormittag gedeckt; c) die neue Ziffer 5. des Beschlusstenors wie folgt lautet: der Magistrat wird beauftragt, für Kinder, die Schulen besuchen, die nicht an der Pilotphase teilnehmen, Lösungsmöglichkeiten zu finden, um etwaige Betreuungsbedarfe am Vormittag abzudecken; d) sich die Nummerierung der Ziffern 5. bis 10. auf 6. bis 11. verschiebt. 2. Der Vorlage NR 2119 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass a) in Ziffer 1. das Wort "Elternbefragung" durch die Worte "Befragung der Schulelternbeiräte" ersetzt wird; b) in Ziffer 2. das Wort "ausreichend" durch die Worte "bei Bedarf" ersetzt wird; c) die Ziffer 4. wie folgt lautet : Der Magistrat die in den städtischen Horten frei werdenden Stellen bzw. die entsprechenden Mittel an anderen Horten und Kitas zur Deckung der dringendsten Bedarfe einsetzt; d) in Ziffer 6. die Worte "vor Beginn der Pilotphase" durch das Wort "zeitnah" ersetzt wird. 3. Die Vorlage NR 2127 wird abgelehnt. 4. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 2153 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 2153 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 2186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 3. CDU, GRÜNE und FDP; SPD (= Votum im Haupt - und Finanzausschuss) zu 4. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) zu b) SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FAG (M 198 = Ablehnung, NR 2119 = Prüfung und Berichterstattung, OA 2153 = Annahme) REP (M 198, NR 2119 und OA 2153 = Annahme) E.L. (M 198 und NR 2119 = Ablehnung, OA 2153 = vereinfachtes Verfahren) 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2005, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 198 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR 2119 mit der Maßgabe zugestimmt, dass a) der letzte Satz der Ziffer 1.2 wie folgt lautet: Im Laufe der Pilotphase können sich in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt - jeweils zu Beginn des Schul- bzw. Schulhalbjahres - weitere Grundschulen sowie die in dem jeweiligen Grundschulbezirk liegenden Kindertageseinrichtungen mit Hortangebot beteiligen; b) folgende Unterpunkte der Ziffer 2.5 gestrichen werden: - Die Angebotsform ab 11.00 Uhr verändert sich auf den Beginn 11.30 Uhr. - Für Kinder, die Schulen besuchen, die nicht an der Pilotphase teilnehmen, werden etwaige Betreuungsbedarfe am Vormittag gedeckt; c) die neue Ziffer 5. des Beschlusstenors wie folgt lautet: Der Magistrat wird beauftragt, für Kinder, die Schulen besuchen, die nicht an der Pilotphase teilnehmen, Lösungsmöglichkeiten zu finden, um etwaige Betreuungsbedarfe am Vormittag abzudecken; d) sich die Nummerierung der Ziffern 5. bis 10. auf 6. bis 11. verschiebt. 2. Der Vorlage NR 2119 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass a) in Ziffer 1. das Wort "Elternbefragung" durch die Worte "Befragung der Schulelternbeiräte" ersetzt wird; b) in Ziffer 2. das Wort "ausreichend" durch die Worte "bei Bedarf" ersetzt wird; c) die Ziffer 4. wie folgt lautet: der Magistrat die in den städtischen Horten frei werdenden Stellen bzw. die entsprechenden Mittel an anderen Horten und Kitas zur Deckung der dringendsten Bedarfe einsetzt; d) in Ziffer 6. die Worte "vor Beginn der Pilotphase" durch das Wort "zeitnah" ersetzt werden. 3. Die Vorlage NR 2127 wird abgelehnt. 4. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 2153 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 2153 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 2186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. a): CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme) b): SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 198, NR 2119, OA 2153 und OA 2186 = Annahme, NR 2127 = Ablehnung) Die Linke. (M 198 und NR 2119 = Ablehnung, NR 2127, OA 2153 und OA 2186 = Annahme) BFF (M 198, NR 2119, OA 2153 und OA 2186 = Annahme, NR 2127 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 198 = Ablehnung, NR 2119, NR 2127, OA 2153 und OA 2186 = Annahme) E.L. (M 198 und NR 2119 = Ablehnung, NR 2127 = Annahme, OA 2153 und OA 2186 = vereinfachtes Verfahren) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. 1. Der Vorlage M 198 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR 2119 mit der Maßgabe zugestimmt, dass a) der letzte Satz der Ziffer 1.2 wie folgt lautet: Im Laufe der Pilotphase können sich in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt - jeweils zu Beginn des Schul- bzw. Schulhalbjahres - weitere Grundschulen sowie die in dem jeweiligen Grundschulbezirk liegenden Kindertageseinrichtungen mit Hortangebot beteiligen; b) folgende Unterpunkte der Ziffer 2.5 gestrichen werden: - Die Angebotsform ab 11.00 Uhr verändert sich auf den Beginn 11.30 Uhr. - Für Kinder, die Schulen besuchen, die nicht an der Pilotphase teilnehmen, werden etwaige Betreuungsbedarfe am Vormittag gedeckt; c) die neue Ziffer 5. des Beschlusstenors wie folgt lautet: Der Magistrat wird beauftragt, für Kinder, die Schulen besuchen, die nicht an der Pilotphase teilnehmen, Lösungsmöglichkeiten zu finden, um etwaige Betreuungsbedarfe am Vormittag abzudecken; d) sich die Nummerierung der Ziffern 5. bis 10. auf 6. bis 11. verschiebt. 2. 2. Der Vorlage NR 2119 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass a) in Ziffer 1. das Wort "Elternbefragung" durch die Worte "Befragung der Schulelternbeiräte" ersetzt wird; b) in Ziffer 2. das Wort "ausreichend" durch die Worte "bei Bedarf" ersetzt wird; c) die Ziffer 4. wie folgt lautet: der Magistrat die in den städtischen Horten frei werdenden Stellen bzw. die entsprechenden Mittel an anderen Horten und Kitas zur Deckung der dringendsten Bedarfe einsetzt; d) in Ziffer 6. die Worte "vor Beginn der Pilotphase" durch das Wort "zeitnah" ersetzt werden. 3. 3. Die Vorlage NR 2127 wird abgelehnt. 4. 4. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 2153 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 2153 wird abgelehnt. 5. 5. Die Vorlage OA 2186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Wortmeldung des Stadtverordneten Dr. Dähne dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu 1. M 198: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und BFF gegen Die Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu 2. NR 2119: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen Die Linke. (= Ablehnung) zu 3. zu 3. NR 2127: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Die Linke. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. zu 4. a) OA 2153 Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, REP, Die Linke., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) OA 2153 Ziffer 3.: SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und REP, Die Linke., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 5. zu 5. OA 2186: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, REP, Die Linke., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 10455, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005 Aktenzeichen: 40 4