Grünzug Fechenheim als multifunktionalen Stadtteilpark für Fechenheim entwickeln (Vorplanungsbeschluss)
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 02.10.2015, M 161 Betreff: Grünzug Fechenheim als
multifunktionalen Stadtteilpark für Fechenheim entwickeln
(Vorplanungsbeschluss) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5397 (M
192) I. Dem Strukturkonzept zum Grünzug Fechenheim wird
zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt,
die Planung auf Grundlage des Konzeptes weiterzuentwickeln und den Grünzug
Fechenheim als neuen multifunktionalen Stadtteilpark für den Ortsteil
Fechenheim umzusetzen und zu gegebener Zeit eine Bau- / Finanzierungsvorlage
(Abbildung in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen) vorzulegen.
III. Es dient zur Kenntnis, dass der Grünzug
Bestandteil der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne Nr. 873
"Ferdinand-Porsche-Straße" und Nr. 698 "Nördlich Dieburger Straße" ist. Als
Teil einer überörtlichen Grünverbindung ist er außerdem im Begründungsteil zum
Bebauungsplan Nr. 895 "Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige
Neckermanngelände" (im Verfahren) enthalten. IV. Das Areal befindet sich zum überwiegenden Teil im
Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Der Magistrat wird beauftragt, mit
den Eigentümern der im nördlichen Teilbereich liegenden nicht städtischen
Grundstücke Verhandlungen zum Erwerb bzw. zur dauerhaften Nutzung der
Grundstücke im Sinne des Konzeptes zu führen. Bezüglich der privaten
Grundstücke, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 698 "Nördlich
Dieburger Straße" liegen, werden die Eigentumsverhältnisse im Zuge des
Umlegungsverfahrens zu diesem Bebauungsplan beordnet, um die Umsetzung des
Grünzugs Fechenheim im Sinne des Konzeptes zu gewährleisten. V. Es dient zur Kenntnis, dass die Ausführungskosten
des Grünzugs Fechenheim von der Stadt Frankfurt am Main zu tragen sind. Für die
Umsetzung des vorliegenden Konzeptes werden diese voraussichtlich inklusive
Baunebenkosten bei ca. 6 Mio. Euro liegen (s. Anlage Kostenschätzung). Die
erforderlichen investiven Mittel für die Bauausführung inkl. weiterer
Baunebenkosten sind auf Basis von noch zu erstellenden Kostenberechnungen und
unter Berücksichtigung der unter Beschlussziffer III. und IV. geschilderten
laufenden Verfahren bzw. Grundstücksbeordnungen im Zuge der Aufstellung
zukünftiger Haushalte zu berücksichtigen. Für die weitere Konkretisierung der
Planung bis hin zur Bauausführungsplanung können bereits für den Haushalt 2017
Planungsmittel in geeigneter Höhe beantragt und eingeplant werden. VI. Es wird zur Kenntnis
genommen, dass die Maßnahme "Grünzug Fechenheim" dem Ortsbeirat 11 vorgestellt
wurde und die Zustimmung des Ortsbeirates findet. Begründung: A. Zielsetzung Der geplante Grünzug Fechenheim bietet die einmalige
Chance, in dem gewachsenen Stadtteil Fechenheim einen neuen Stadtteilpark zu
etablieren. Als multifunktional nutzbarer öffentlicher Raum wird er einen
großen Beitrag zur Aufwertung des Stadtteils leisten, der heute unzureichend
mit öffentlichen Grün- und Freiräumen versorgt ist. Der Grünzug wird eine überörtliche
Verbindungsfunktion erfüllen und zugleich eine wichtige Grünspange im
Frankfurter GrünGürtel herstellen: vom Fechenheimer Mainbogen über den Grünzug,
Richtung Norden bis hin zum Fechenheimer Wald. Diese Grünverbindung ist sowohl
Bestandteil der Stadtentwicklungsinitiative 2030 des Stadtplanungsamtes als
auch des "Speichen und Strahlen"-Konzeptes des Frankfurter GrünGürtels.
Ursprünglich diente das Areal des geplanten Grünzugs
als Freihaltetrasse für die geplante Bundesstraße B 448 durch den Fechenheimer
Mainbogen nach Offenbach. Nach diversen gegenläufigen Beschlüssen der
Frankfurter Stadtverordnetenversammlung (Frankfurter GrünGürtel 1991,
Landschaftsplan Fechenheimer Mainbogen 1996) wurde das Straßenbauvorhaben 2011
mit dem Beschluss zum Regionalen Flächennutzungsplan endgültig aufgegeben.
Damit steht das Gebiet für eine Neugestaltung als Naherholungsraum zur
Verfügung. Der südliche Teil des Grünzugs bietet
als Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 689 "Nördlich Dieburger Straße"
zugleich Grün- und Erholungsräume für das dort neu entstehende Wohngebiet.
Um den Bedürfnissen der Fechenheimer Bevölkerung
gerecht zu werden, wurde das vorliegende Konzept aus dem Stadtteil heraus
entwickelt und zusätzlich in einer öffentlichen Bürgerinformation vor Ort zur
Diskussion gestellt. Wichtige Grundlage der Planung war eine vorgeschaltete
Kurzbefragung von Repräsentanten und Multiplikatoren verschiedener
Gruppierungen der Fechenheimer Bevölkerung (z.B. Ortsbeiratsfraktionen, Akteure
aus dem Kinder-, Jugend- und Bildungssektor, Seniorenvertretung). Diese ergab
ein deutliches Bild zur Ausgangslage und Bedarfsstruktur in Bezug auf den
geplanten Grünzug Fechenheim: - Fechenheim ist ein Stadtteil mit hohem Anteil an
Kindern und Jugendlichen. Diese haben einen großen Bedarf an nutzbaren
Freiräumen, wie z.B. Spiel- und Sportanlagen, Multifunktionsfelder für
Ballspiele oder Abenteuerspielplätze. Die Schaffung solcher Freiräume ist ein
wesentliches Ziel der Planung. - Für alle anderen Altersgruppen fehlen ebenfalls
Treffpunkte. Die vorgebrachten Ideen und Wünsche reichen von Miniparks über
Boule-Bahnen und Outdoor-Fitness-Anlagen bis hin zu Cafés und
Gemeinschaftsgärten. Der Grünzug soll für alle Altersgruppen multifunktional
nutzbar sein. - Der Bedarf an Klein- und
Freizeitgärten ist in Fechenheim sehr hoch. Der Grünzug Fechenheim soll diesem
Bedarf gerecht werden. - Als unattraktiver Transitraum wird der Grünzug
bereits heute von vielen Fechenheimerinnen und Fechenheimern auf dem Weg zur
Arbeit oder zum Einkaufen per Rad oder zu Fuß genutzt. Eine durchgehende Fuß-
und Radwegverbindung von der Dieburger Straße im Süden zur Adam-Opel-Straße im
Norden fehlt allerdings ebenso wie ein geschlossenes Wegenetz. Beides soll mit
der vorliegenden Planung geschaffen werden. B. Alternativen Keine C. Lösung Das Areal des Grünzugs Fechenheim liegt
zwischen dem westlichen Rand der Wohnbebauung von Fechenheim-Süd und dem
Gewerbegebiet an der Ferdinand-Porsche-Straße. Es wird im Norden durch die
Adam-Opel-Straße und im Süden durch die Dieburger Straße begrenzt. Das Gebiet
umfasst insgesamt rund 18,5 Hektar. Heute haben sich in diesem Areal neben etlichen
Brachen diverse Zwischennutzungen und Müllecken etabliert, ebenso eine hohe
Anzahl von Klein- und Freizeitgärten. Neben drei Dauerkleingartenanlagen gibt
es eine Vielfalt an Freizeitgärten, die in hohem Maße zur Produktion von
Nahrungsmitteln für den Eigenbedarf genutzt werden. Das vorliegende Strukturkonzept für den Grünzug
Fechenheim dient als Grundlage für die Entwicklung des Areals zu einem
multifunktional nutzbaren Stadtteilpark mit den Schwerpunkten "Spiel und Sport"
sowie "Gärtnern". Es stellt die planerische Umsetzung der o.g.
Befragungsergebnisse und der landschaftsplanerischen Ziele für das Gebiet dar.
Wesentliche Aspekte der Planung sind: 1. Eine auf ganzer Länge durch den Grünzug
verlaufende Magistrale, die als gut ausgebauter Rad- und Fußweg von ca. 1,3 km
Länge sowohl die überörtliche Mobilitätsfunktion sichert als auch die innere
Erschließung herstellt. Die von West nach Ost verlaufenden Querverbindungen
bleiben erhalten. Sie werden ergänzt und aufgewertet. 2. Zwei Parkzentren - das "Herzstück" und der
"Minipark" - die als Treffpunkte für verschiedene Altersgruppen und Nutzungen
gemeinsam mit der Magistrale das Gerüst des neuen Stadtteilparks bilden. Im
"Herzstück" soll lebendig-kommunikativer Spiel- und Sportnutzung Raum geboten
werden, z.B. durch Multifunktionsfelder, Fitnessgeräte, Picknickwiesen oder
einen Abenteuerspielplatz. Es wird in eine lautere Spiel- und Sportzone und
eine parkartige Zone unterteilt. Für den deutlich kleineren "Minipark" sind
eher beschauliche Nutzungen wie gestaltete Verweilbereiche, eine Boule-Bahn
oder auch ein Café vorgesehen. 3. Der geplante Grünzug Fechenheim wird auch
zukünftig Gartenflächen verschiedenster Ausprägung für die Bevölkerung
bereithalten. In großen Teilen des Grünzugs wird Raum für eine bunte
Nutzgarten-Vielfalt mit Klein- und Freizeitgärten sein. Für die durch die
Planung entfallenden Gärten des Kleingartenvereins "Mainperle e.V." wird
unmittelbar angrenzend an das Vereinsgelände Ersatz geschaffen. 4. Die Eingänge in den Grünzug Fechenheim an der
Adam-Opel-Straße und der Dieburger Straße sollen als einladende Entrees mit
Grünflächen und Alleen gestaltet werden. 5. Die drei ansässigen Kleingartenvereine, der
Kleintierzuchtverein und der städtische Sportplatz werden Bestandteil des
Grünzugs. 6. Die neue Kindertagesstätte an der
Dieburger Straße und der geplante neue Hortstandort an der Pfortenstraße werden
in den Grünzug integriert. 7. Die Gärtnerei Alt wird als optionale spätere
Erweiterungsfläche im Fall der Betriebsaufgabe planerisch in den Grünzug
integriert. 8. Um für die Zukunft eine bessere
ÖPNV-Anbindung von Fechenheim-Süd und des neuen Baugebietes nördlich der
Dieburger Straße zu ermöglichen, wird die Trasse für eine geplante
Straßenbahnanbindung nachrichtlich in das Konzept übernommen. Von den insgesamt 18,5 Hektar Fläche des Grünzugs
Fechenheim werden etwa 6,7 Hektar und damit ein gutes Drittel tatsächlich
umgestaltet. Die übrigen Flächen bleiben in ihrem Bestand erhalten. D. Kosten Die Kosten für die Planung und Realisierung des
multifunktionalen Stadtteilparks Grünzug Fechenheim auf Grundlage des
vorliegenden Strukturkonzeptes betragen geschätzt rund 6 Mio. Euro (s. als
Anlage beigefügte Kostenschätzung). Die tatsächliche Höhe der Kosten kann
erst nach Abschluss der Vorplanung benannt werden. Die Mittel für die Umsetzung sind sukzessive für den
Zeitraum 2017- 2025 in den Haushalt einzustellen. Die durch den Grünzug Fechenheim entstehenden
Folgekosten für Pflegemaßnahmen sind nach Abschluss der Vorplanung zu beziffern
und anschließend ebenfalls in den Haushalt einzustellen. Im Falle des Grunderwerbs im nördlichen Teilbereich
des Grünzugs (Gemarkung Fechenheim, Flur 12, Flurstücke Nr. 458, 495, 496
und 1657/494) ist dieser durch den Haushaltsansatz aus der Produktgruppe 31.08
"Abwicklung von Grundstücksgeschäften" zu decken. Anlage 1 (ca.
9 MB) Anlage 2 (ca.
67 KB) Anlage 3 (ca.
174 KB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
16.11.2015, OA 691
Antrag vom
16.11.2015, OF
373/11 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.08.2013, M 138
Vortrag des
Magistrats vom 17.01.2014, M 11
Vortrag des
Magistrats vom 14.11.2014, M 192
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket:
07.10.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2015, TO I, TOP
10 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 161 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
SPD; CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und RÖMER (= Annahme)
44. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 05.11.2015, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 161 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und FDP; LINKE. (= Votum im Haupt-
und Finanzausschuss)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF und RÖMER (= Annahme)
45. Sitzung des OBR
11 am 16.11.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 691 2015
1. Der Vorlage
M 161 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 373/11 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2015, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 161 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 691 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER
(= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 161 und OA 691 =
Ablehnung) REP (M 161 und OA 691 = Annahme) Stv. Krebs (M 161 =
Annahme) 46. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2015, TO II, TOP 22
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 161 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 691 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, REP und
Stv. Krebs gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER
und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 6534, 46. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.2015 Aktenzeichen: 67 0