Bebauungsplan Nr. 873 - Ferdinand-Porsche-Straße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 12.08.2013, M
138 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 873 - Ferdinand-Porsche-Straße hier:
Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen
Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2010, § 7860 (M 13)
I. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 873 wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 15.07.2013
dargestellt, geändert. Der Magistrat wird beauftragt zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung des bestehenden Industrie-
und Gewerbegebiets für klassische industriell-gewerbliche Nutzungen unter
Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben und Vergnügungsstätten geschaffen werden.
Darüber hinaus soll die vorhandene
Grünverbindung als räumlicher Puffer zwischen der gewerblich-industriellen
Nutzung einerseits und der schutzwürdigen Wohnnutzung in Fechenheim
andererseits erhalten werden. In diesem Zusammenhang sollen die Voraussetzungen
zur planungsrechtlichen Sicherung einer Fläche für den Gemeinbedarf -
Kindertagesstätte - geschaffen werden. II. Es dient zur Kenntnis, dass - die frühzeitige Bürgerbeteiligung bzw. Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 27.09.2010 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der
Zeit vom 20.09.2011 bis 24.10.2011 durchgeführt worden sind. III. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit
Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach
§ 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB.
IV. Der Magistrat wird
ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen
der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit
§ 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht
berührt werden.
Den von den Änderungen oder
Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird
erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE (nicht maßstäblich,
dient nur zur Information) Zu I.: Das Bebauungsplangebiet liegt im Westen des
Stadtteils Fechenheim und wird im Nordwesten begrenzt durch die
Adam-Opel-Straße, im Südwesten durch die Carl-Benz-Straße sowie im Süden
durch die Grenzen der Liegenschaften Ferdinand-Porsche-Straße. Gegenüber dem
Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010, § 7860,
wird der Geltungsbereich um den östlich angrenzenden Grünzug sowie die privaten
Grundstücke, auf denen sich derzeit ein Parkplatz und eine Gärtnerei befinden,
erweitert. Im Nordosten wird der Geltungsbereich an den Bebauungsplan Nr. 601 -
Südwestlich Max-Eyth-Straße, Kleingartenverein Gartenfreunde Fechenheim,
angepasst. Das ausgewiesene Gebiet umfasst eine
Fläche von circa 53,5 ha. Dabei entfallen circa 34,4 ha auf das bestehende
Industrie- und Gewerbegebiet, circa 4,0 ha auf Straßenverkehrsflächen, circa
1,6 ha auf Bahnflächen, circa 13,2 ha auf Grünflächen sowie circa 0,3 ha
auf die Gemeinbedarfsfläche. Zu III. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der
Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die
Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main
im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für
die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu IV. Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach
§ 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung
oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der
geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in
Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine
Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung
nicht berührt werden. Anlage 1_Bebauungsplan (ca. 4,7 MB) Anlage
2_Textteil (ca. 13 KB)
Anlage 3_Beguendung (ca. 705 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.01.2010, M 13
Vortrag des
Magistrats vom 02.10.2015, M 161
Vortrag des
Magistrats vom 20.06.2016, M 127
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 11
Versandpaket: 14.08.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.09.2013, TO I, TOP
20 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 138 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
23. Sitzung des OBR
11 am 02.09.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Die Vorlage M 138 wird bis zur turnusmäßigen
Sitzung am 28.10.2013 zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. c) Der stellv.
Ortsvorsteher wird beauftragt, zur Sitzung am 28.10.2013
Vertreterinnen/Vertreter einzuladen, die den Bebauungsplan Nr. 873 -
Ferdinand-Porsche-Straße - vorstellen. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.09.2013, TO I, TOP 48
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage M 138 wird
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 24. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013, TO II, TOP 53
Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 138 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 24. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 15
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 138 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: Piraten und REP (= Annahme)
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 25. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2013, TO II, TOP 20
Beschluss: Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und REP Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
25. Sitzung des OBR
11 am 28.10.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 138 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 3637, 24. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013 § 3783, 25. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013 Aktenzeichen: 61 00