Bebauungsplan Nr. 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 14.11.2014, M
192 Betreff: Bebauungsplan Nr. 895 - Hanauer
Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände - hier:
Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet der Hanauer
Landstraße im Bereich um das ehemalige Neckermanngelände ist ein Bebauungsplan
aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu
aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom
22.05.2014 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen
Grundlagen für eine städtebauliche Neubeordnung und Entwicklung des ehemaligen
Neckermanngeländes im Einzugsbereich des geplanten Haltepunktes der
Nordmainischen S-Bahn geschaffen werden. Im Bereich nördlich der Hanauer
Landstraße soll auf Grundlage des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2011
großflächiger zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen werden. Die derzeit uneinheitlichen
planungsrechtlichen Festsetzungen sollen vereinheitlicht und die gewerbliche
Nutzung sowie die Grünverbindung zwischen dem Fechenheimer Wald und dem
geplanten Fechenheimer Grünzug gesichert werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE
Lage des
Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände - umfasst
das ehemalige Neckermanngelände mit dem Versandhaus und den östlich
angrenzenden Parkplatzflächen sowie den nördlich an das Areal angrenzenden
Bereich von den Liegenschaften Hanauer Landstraße Nr. 477 bis 505 bis zu den
Gleisanlagen der Hafenbahn bzw. der Nordmainischen S-Bahn. Der Geltungsbereich
wird im Norden und Westen durch die Gleisanlagen der Nordmainischen S-Bahn bzw.
der Hafenbahn begrenzt und im Süden durch die Adam-Opel-Straße. Im Osten
verläuft die Geltungsbereichsgrenze entlang der Ernst-Heinkel-Straße bis zur
Hanauer Landstraße, folgt deren Verlauf in Richtung Osten bis zum Grundstück
der Hausnummer 505 und schließlich entlang der östlichen Grundstücksgrenze bis
zu den Gleisanlagen. Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches umfasst
eine Fläche von ca. 32,2 ha. Bestand und städtebauliche Situation Das Plangebiet weist eine grobkörnige
industriell-gewerbliche Nutzungsstruktur mit überwiegend großförmigem
Gebäudebestand auf. Das Neckermann-Areal selbst ist nach der Insolvenz im
September 2012 weitestgehend brachgefallen. Etwa 1/3 der Fläche des ehemaligen
Versandhauses ist an Logistikunternehmen vermietet, jedoch mit einer
stagnierenden Tendenz. Das Versandhaus wurde von Egon Eiermann speziell für
Neckermann konzipiert und weist eine ungewöhnliche Gebäudedimension (ca. 60 m x
330 m) auf. Das ehemalige Versandhaus sowie das im Süden des Areals gelegene
Kesselhaus stehen als Kulturdenkmale gemäß § 2 (1) HDSchG unter Denkmalschutz
und sind seit 1986 in der Denkmaltopographie der Stadt Frankfurt
verzeichnet. Die Erschließung des Areals ist über
eine Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz bereits vorhanden. Eine interne
Erschließungsstruktur ist in Abhängigkeit des künftigen Nutzungskonzeptes ggf.
neu zu schaffen.
Durch den geplanten
S-Bahn-Haltepunkt sowie die geplante Straßenverbindung zwischen der
Ernst-Heinkel- und der Wächtersbacher Straße erhält der Standort eine deutlich
bessere Erschließungsqualität und damit einhergehend insgesamt eine bessere
Einbindung innerhalb des Stadtgefüges. Hieraus ergeben sich neue
Entwicklungschancen zur Verdichtung für das untergenutzte Areal. Planungsrecht und Planungsgrundlagen Geltendes Planungsrecht Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 895 - Hanauer
Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände - überlagert Teile von
drei Bebauungsplänen und drei Fluchtlinienplänen. Die Bebauungspläne NO 23b Nr.
1 - Orber Straße - in Kraft getreten am 17.10.1974, NO 23d Nr. 1 -
Karl-Benz-Straße - in Kraft getreten am 29.08.1967 und NO 24a Nr. 1 -
Casellastraße - in Kraft getreten am 19.03.1966 setzen Industriegebiete (GI)
fest. Im Bereich dieser Bebauungspläne sind teilweise auf demselben Grundstück
unterschiedliche Nutzungsmaße hinsichtlich der Grundflächenzahl (GRZ), nämlich
0,7 und 0,8, festgesetzt und unterschiedliche Baunutzungsverordnungen (aus den
Jahren 1962 und 1968) anzuwenden. Die Baumassenzahl beträgt einheitlich 9.
Die drei Fluchtlinienpläne F1790 BI2 und F1790 BI3 -
förmlich festgestellt am 18.01.1960 und F1807 Bl1 - förmlich festgestellt am
20.03.1961 treffen lediglich Regelungen zu Baufluchten und
Straßenbegrenzungslinien. Regionaler Flächennutzungsplan Im Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) des
Regionalverbands FrankfurtRheinMain ist das Plangebiet als gewerbliche
Baufläche - Bestand dargestellt. Der Verlauf der Hanauer Landstraße ist als
Bundesfernstraße, als örtliche Schienenhauptverkehrsstrecke mit Haltepunkten
und als überörtliche Fahrradroute dargestellt. Des Weiteren verläuft hier eine
sonstige Produktenleitung - Bestand. Die Adam-Opel- und Ernst-Heinkel-Straße
sind als sonstige regional bedeutsame Straße oder örtliche Hauptverkehrsstraße
dargestellt. Über das ehemalige Neckermann-Areal sowie im Bereich der
Hugo-Junkers- und der Ernst-Heinkel-Straße verlaufen örtliche
Schienenhauptverkehrsstrecken (Hafenbahn und Straßenbahn). Der gesamte
Planbereich liegt innerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebietes. In der Beikarte 1: Vermerke, nachrichtliche
Übernahmen, Kennzeichnungen - zum RegFNP ist an der Ernst-Heinkel-Straße eine
geplante Schienenstrecke dargestellt. Diese ist eine nachrichtliche Übernahme
aus dem Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (2004), in dem eine
langfristige Trassensicherung für die Verlängerung der Straßenbahn als
optionale Maßnahme vorgesehen ist. Freiflächenentwicklungsplan und Landschaftsplan
Der Versiegelungsgrad im Plangebiet ist entsprechend
der Nutzung als Industriegebiet hoch. Der Freiflächenentwicklungsplan (1999)
stellt im Planbereich überwiegend Siedlungsflächen mit Handlungsbedarf
bezüglich Entsiegelungsmaßnahmen und einen geringeren Flächenanteil ohne
Handlungsbedarf dar. Entlang der Hanauer Landstraße sowie an der Adam-Opel- und
Ernst-Heinkel-Straße werden raumbildende und landschaftsprägende Alleen
dargestellt. Direkt an den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes
angrenzend, ist unter der Bahntrasse der Nordmainischen S-Bahn eine wichtige
funktionale Wegeverbindung vorgesehen, die neu zu schaffen ist und eine
überörtliche fußläufige Grünverbindung zwischen dem Fechenheimer Wald und dem
geplanten Fechenheimer Grünzug sowie dem Fechenheimer Mainbogen bildet.
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Entlang der Hanauer Landstraße wurde
in der Untersuchung zur Aktualisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
der Stadt Frankfurt am Main eine dezentrale Agglomeration mit Fachmärkten und
überwiegend nicht zentrenrelevanten Sortimenten festgestellt (östliche Hanauer
Landstraße). Nach dem derzeit geltenden Planungsrecht ist die Steuerung von
Neuansiedlungen von großflächigem Einzelhandel mit zentrenrelevantem Sortiment
nur unzureichend möglich. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung der großen Entwicklungsschwerpunkte einerseits und zur Erhaltung
der Funktionsfähigkeit von City und örtlichen Nahversorgungszentren
andererseits, empfiehlt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 (Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012, § 1859), neue Bebauungspläne
aufzustellen oder vorhandene Bebauungspläne entsprechend zu ändern. Außerhalb
der zentralen Versorgungsbereiche sollte unter anderem in Industriegebieten
zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen bzw. eingeschränkt werden.
Seveso-II-Richtlinie Der Planbereich liegt in räumlicher Nähe zu mehreren
Störfallbetrieben. Gemäß den Anforderungen, die aus der Seveso-II-Richtlinie
resultieren, sind bei der Neuplanung und im Zuge der Vorhabenzulassung
Achtungsabstände einzuhalten, die gutachterlich zu ermitteln sind. Anlass, Erfordernis und Ziele Infolge der Insolvenz von Neckermann im Herbst 2012
und der Nutzungsaufgabe am Standort ist das Gelände derzeit stark untergenutzt.
Mit dem Bebauungsplan soll das Planungsrecht für eine dem Standort angemessene
und mit der Nachbarschaft verträgliche Nachnutzung des Areals geschaffen
werden. Weiterhin sollen Zielvorstellungen
aus den übergeordneten Planungen (insbesondere Einzelhandels- und
Zentrenkonzept, Freiflächenentwicklungsplan) über den Bebauungsplan abgesichert
werden. Nach dem derzeit geltenden Planungsrecht mit den anzuwendenden
Baunutzungsverordnungen aus den Jahren 1962 und 1968 kann die Ansiedlung von
großflächigem Einzelhandel mit zentrenrelevantem Sortiment nur unzureichend
gesteuert werden. Mit dem neuen Bebauungsplan sollen auch die Voraussetzungen
zur Durchsetzung einer stärkeren Durchgrünung und die Schaffung von
Grünverbindungen im Plangebiet geschaffen werden.
Gleichzeitig sollen die derzeit uneinheitlichen
planungsrechtlichen Festsetzungen im Sinne einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung in eindeutige Flächenfestsetzungen umgewandelt werden. Anlage Lageplan (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 02.10.2015, M 161
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11
Versandpaket: 19.11.2014 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR
11 am 08.12.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 192 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP
45 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 192 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
SPD, LINKE. und FDP; CDU und GRÜNE (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) RÖMER und Piraten
(= Annahme) 35. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 09.12.2014, TO I, TOP 15
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 192 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 16.12.2014, TO I, TOP 17
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 192 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (=
Annahme) 37. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2014, TO II, TOP 17
Beschluss: Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER,
Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP Beschlussausfertigung(en): § 5397, 37. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014 Aktenzeichen: 61 00