Bebauungsplan Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 17.01.2014, M 11 Betreff: Bebauungsplan Nr. 698 - Nördlich
Dieburger Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
I.1 Für das Gebiet
Nördlich Dieburger Straße in Frankfurt am Main - Fechenheim ist auf der
Grundlage des Strukturkonzepts ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden
Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 27.06.2013 zum
Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung eines Wohn- und
Mischgebiets nördlich der Dieburger Straße geschaffen werden. Ziel ist es, eine
Bau- und Nutzungsstruktur zu entwickeln, die ein verträgliches Nebeneinander
von Wohnen und Gewerbe gewährleistet. Darüber hinaus soll der wohn-gebietsnahe
Teil des Fechenheimer Grünzugs als verbindendes Element vom Mainbogen zum
Seckbacher Ried planungsrechtlich gesichert werden. II. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen
weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung
durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist.
Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert
oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Lage des Plangebiets und räumlicher
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 698 - Nördlich Dieburger Straße liegt im Stadtteil
Fechenheim nördlich des Mainbogens und umfasst eine Fläche von zirka 8,8 ha.
Die südliche Begrenzung bildet die Dieburger Straße. Im Nordwesten grenzt das
Plangebiet an die Gewerbegrundstücke der Ferdinand-Porsche-Straße und verläuft
in Verlängerung der Konstanzer Straße (Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
873 - im Verfahren). Nordöstlich angrenzend befindet sich die Kleingartenanlage
des KGV Mainperle e.V. (Bebauungsplan Nr. 605). Ganz im Osten tangiert die
Starkenburger Straße mit ihrer bestehenden südlichen Bebauung den
Geltungsbereich.
Bestand und städtebauliche
Situation Das Plangebiet weist eine sehr
heterogene Nutzungs-, Bebauungs-, Parzellen- und Eigentümerstruktur auf. Die
Erschließung erfolgt über die von West nach Ost verlaufende Dieburger Straße
mit ihrem großen Laubbaumbestand. Die Grundstücke entlang der Hauptstraße sowie
im vorderen Abschnitt der Stichstraße sind überwiegend bebaut und dienen der
Wohnnutzung. Die Geschosszahl variiert zwischen zwei- bis teilweise
fünfgeschossigen Gebäuden. Der rückwärtige Bereich zeichnet sich durch eine
gewerbliche Nutzung unterschiedlicher Betriebe aus. Neben einigen klassischen
Handwerksbetrieben sind auch Lager und Büroflächen zu finden. Das Plangebiet weist einen hohen Anteil an
Freiflächen auf, insbesondere im nordwestlichen und nordöstlichen Bereich.
Während das Gebiet angrenzend an die gewerblich genutzten Grundstücke der
Ferdinand-Porsche-Straße aus brachliegenden Wiesenflächen mit Gebüschen und
Hecken besteht, sind im zentralen und nördlichen Bereich Freizeitgärten mit
einem großen Bestand an Laubbäumen sowie Dauerkleingärten vorzufinden. Die
bisherige Freifläche im Osten ist für eine sich im Bau befindende
Kindertagesstätte für unter 3-Jährige (U3 Kita) vorgesehen. Planungsgrundlagen Das Konzept des Bebauungsplans ist aus dem Regionalen
Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain entwickelt
und entspricht somit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Der Bereich
angrenzend an das Gewerbe- und Industriegebiet wird als gemischte Baufläche
dargestellt, südöstlich anschließend folgt die bestehende Wohnbaufläche mit der
Bebauung entlang der Dieburger Straße. Der Grünzug ist als Grünfläche,
Zweckbestimmung Wohnungsferne Gärten, dargestellt. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 698 wird zum
größten Teil überlagert vom Fluchtlinienplan F1807 Blatt 2 (förmlich
festgestellt am 20.03.1961), welcher die Grundlagen der Gebietserschließung
festlegt. Der Osten des Plangebiets wird überlagert vom Bebauungsplan NO 4 b
Nr. 1 - Fechenheim - Friedhof (rechtsverbindlich seit 24.10.1967) mit den
Festsetzungen Mischgebiet (MI) sowie einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und
einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,9. Im südöstlichen Teil (Dieburger Straße
Nr. 8 - 20) gilt die Erhaltungssatzung Nr. 30 - Fechenheim-Süd
(rechtsverbindlich seit 22.03.2011), in deren Geltungsbereich sich einige
erhaltenswerte Gebäude der Gründerzeit befinden, die hinsichtlich ihrer
ortsbildprägenden Merkmale von besonderer Bedeutung sind. Im Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main
(2004) ist langfristig die Trassensicherung für eine Straßenbahn als optionale
Maßnahme vorgesehen. Ein Teil dieser möglichen Trasse liegt im Geltungsbereich
des Bebauungsplans Nr. 698 und soll entsprechend als Hinweis aufgenommen
werden. Anlass, Erfordernis und Ziele Ziel des Bebauungsplans Nr. 698 ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Grundlagen für ein neues Wohnquartier im Bereich nördlich
der Dieburger Straße sowie die planungsrechtliche Sicherung des Fechenheimer
Grünzugs als verbindendes Freiraumelement vom Fechenheimer Mainbogen zum
Seckbacher Ried im Norden. Den Rahmen zur Realisierung setzten dabei die
bestehenden Nutzungen. Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen
Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen
ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz
prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht.
Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit der Schaffung attraktiven
Wohnraums begegnet werden. Eines dieser Gebiete ist der etwa 8,8 ha große
Bereich nördlich der Dieburger Straße im Süden Fechenheims mit einem Potenzial
für etwa 200 Wohneinheiten. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche
Grundlage zur Entwicklung eines Quartiers mit eigenständigem Charakter liefern,
welches sich in den Bestand sowie die angrenzenden Nutzungen einfügt. Nach
bisherigem Baurecht können lediglich die wenigen verbleibenden freien
Grundstücke entlang der Dieburger Straße gemäß § 34 BauGB entwickelt werden.
Für die rückwärtigen Liegenschaften besteht kein förmliches Baurecht. Diese
sind gemäß § 35 BauGB als Außenbereich einzustufen und können ohne ein
ganzheitliches städtebauliches Konzept nicht entwickelt werden. Der Fechenheimer Grünzug hat sowohl für die
Bevölkerung des Stadtteils als Naherholungsfläche als auch gesamtstädtisch eine
bedeutende Funktion. Er ist Bestandteil einer geplanten großräumigen Verbindung
vom Mainufer bis zum Seckbacher Ried. Abgeleitet aus dem RegFNP soll der
Grünzug mit seinen vorhandenen Nutzungen als wichtige Grünachse erhalten und
teilweise über den Bebauungsplan Nr. 698 sowie in Fortsetzung über den
Bebauungsplan Nr. 873 - Ferdinand-Porsche-Straße (im Verfahren) gesichert
werden. Auf der Grundlage der planungsrechtlichen Sicherung kann eine
qualitative Aufwertung erfolgen. Dafür wird das freiraumplanerische Konzept
"Grünzugs Fechenheim" (Entwurf 2012) herangezogen. Konzept und städtebaulicher Entwurf Das dem Bebauungsplan zugrundeliegende
Strukturkonzept berücksichtigt zum einen die bestehende Bebauung entlang der
Dieburger Straße sowie zum anderen die benachbarte Lage zum angrenzenden
Gewerbe- und Industriegebiet an der Ferdinand-Porsche-Straße. Damit werden die
Rahmenbedingungen zur Erschließungs-, Nutzungs- und Baustruktur gesetzt. Die
sich daraus ergebenden planungsrechtlichen Festsetzungen sollen die bisher
gültigen Fluchtlinien- und Bebauungspläne überlagern und damit zur
Neustrukturierung des rückwärtigen Bereichs führen. Die Schleifenerschließung ist abgeleitet aus dem
rechtsverbindlichen Fluchtlinienplan F1807 Blatt 2. Dadurch wird das
Gesamtgebiet in mehrere Quartiere unterschiedlicher Nutzung und Baustruktur
unterteilt. Fuß- und Radwegeverbindungen ermöglichen über die interne
Erschließung hinaus auch eine gute Vernetzung des neuen Baugebiets mit dem
Grünzug sowie dem Ortskern Fechenheim. Zusätzlich besteht in dem Bereich
angrenzend an die Liegenschaften der Ferdinand-Porsche-Straße die Option einer
Straßenbahnplanung zur Anbindung des neuen Misch- und Wohngebiets an den
ÖPNV. Die vorhandenen Gewerbebetriebe im
Plangebiet sowie die Industrie- und Gewerbebetriebe in unmittelbarer
Nachbarschaft bilden die Grundlage der Zonierung vom gemischten Gebiet im
Westen zum Wohngebiet im Osten. Dadurch soll ein konfliktfreies Nebeneinander
von industriell-gewerblicher Nutzung einerseits und schutzbedürftiger
Wohnnutzung andererseits ermöglicht werden. Als Wohnfolgeeinrichtungen sind
zwei Gemeinbedarfsflächen für Kindertagesstätten vorgesehen. Die im Osten
liegende U3-Kita befindet sich bereits im Bau. Im städtebaulichen Entwurf werden für die einzelnen
Quartiere unterschiedliche Bebauungsformen gewählt. Entlang der Dieburger
Straße sind lediglich punktuelle Ergänzungen vorgesehen, um die vorhandene
straßenbegleitende Bebauung zu vervollständigen. Im Gegensatz dazu bilden die
einzelnen Quartiere im inneren Bereich eine aufgebrochene Blockstruktur mit
einem hohen Anteil an privaten Freiflächen. Die Geschossigkeit orientiert sich
dabei am Bestand und wird dementsprechend fortgeführt. Neben
Geschosswohnungsbau werden auch Bereiche vorgesehen, in denen eine
Reihenhausbebauung möglich ist. Zum Grünzug hin soll eine aufgebrochene
Baustruktur die räumliche Vernetzung der Freiräume gewährleisten und dabei das
Rückrad des neuen Misch- und Wohngebiets bilden. Eine Riegelbebauung der
gemischten Bereiche soll - zusätzlich zum räumlichen Abstand - als Schallschutz
für die östlich angrenzende bestehende und geplante Wohnbebauung dienen.
Die Erschließungs-, Nutzungs- und Baustruktur des
Entwurfs ermöglicht zwei Realisierungsstufen (siehe anliegenden Städtebaulichen
Entwurf, Planung Stufe II). Dadurch finden die bestehenden Gewerbebetriebe
hinreichend Berücksichtigung, ohne jedoch die langfristige Entwicklung des
Gesamtgebiets zu verhindern. Bei internen Umstrukturierungen wie
Betriebsverlagerungen oder Betriebsaufgaben kann die zugrundeliegende Struktur
mit dem Ziel der Schaffung einer städtebaulichen Einheit sinnvoll fortgeführt
werden. Anlage 1_Lageplan (ca. 3,9 MB) Anlage 2_Staedtebaulicher_Entwurf (ca. 637 KB) Anlage
3_Strukturkonzept (ca.
228 KB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
11.03.2014, NR 824
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 02.10.2015, M 161
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket:
22.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.02.2014, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 28. Sitzung des OBR
11 am 17.02.2014, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 11 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP
17 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 27. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 18.02.2014, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO II, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 28. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.03.2014, TO I, TOP 8
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 824 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 28. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP
14 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 824 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 28. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 25.03.2014, TO I, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 824 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO II, TOP 7
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 824 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 29. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 08.05.2014, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 824 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. SPD gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR
824); CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2. SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (=
Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (M 11 = Annahme, NR 824 = Prüfung und Berichterstattung)
ELF Piraten (M 11 = Annahme, NR 824 = Ablehnung)
29. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP
20 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 824 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (=
Annahme im Rahmen NR 824); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss), FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen LINKE. und
RÖMER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (M 11 = Annahme, NR 824 = Prüfung und Berichterstattung)
29. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 13.05.2014, TO I, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 824 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
30. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO I, TOP 28
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt
und zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und
Wohnungsbau zurückverwiesen. 2. Die Beratung
der Vorlage NR 824 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt
und zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und
Wohnungsbau zurückverwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 30. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP
12 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 824 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE. und RÖMER (=
Annahme im Rahmen NR 824); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss) sowie FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen
LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
30. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 17.06.2014, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 824 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. SPD und FDP gegen RÖMER (= Annahme im Rahmen NR
824); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: LINKE. (M 11 und NR 824 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 11 =
Enthaltung, NR 824 = Ablehnung) ELF Piraten (M 11 = Annahme, NR 824 =
Ablehnung) 31. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2014, TO I, TOP 24
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 11 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass der Großteil der im nördlichen Bereich des städtebaulichen Entwurfs
bestehenden Freizeit- und Dauerkleingärten mit großem Bestand an Laubbäumen
erhalten und im Bebauungsplan möglichst gesichert werden soll.
2. Die Vorlage
NR 824 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (=
Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 824);
FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen
LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 11 und NR 824 = Annahme) NPD (M 11
und NR 824 = Enthaltung) 32. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014, TO II, TOP 25
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 11 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Großteil der im nördlichen
Bereich des städtebaulichen Entwurfs bestehenden Freizeit- und
Dauerkleingärten mit großem Bestand an Laubbäumen erhalten und im
Bebauungsplan möglichst gesichert werden soll.
2. Die Vorlage
NR 824 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR
824); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen
LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (M 11 = Annahme ohne Zusatz, NR 824 = Prüfung und
Berichterstattung) RÖMER (M 11 = Annahme im Rahmen NR 824, NR 824 =
Annahme) NPD (M 11 und NR 824 = Enthaltung) REP (M 11 = Annahme
ohne Zusatz, NR 824 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4740, 32. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 Aktenzeichen: 61 00