Wahl von stellvertretenden Mitgliedern der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main in der XVI. Wahlperiode
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 17.12.2007, M 279
Betreff: Wahl von stellvertretenden Mitgliedern der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main in der XVI. Wahlperiode Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2007, § 1672 (M 27) I. Frau Anja Schön, Kleemannstraße 1 - 3, 60489 Frankfurt am Main wird gemäß § 6 Absatz 4 des Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung auf Vorschlag und für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates stellvertretend für Frau Martina Radmacher, Justinuskirchstraße 3a , 65929 Frankfurt am Main in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main gewählt. II. Frau Gisela Riese, Straßburger Straße 21, 60529 Frankfurt am Main wird gemäß § 6 Absatz 4 des Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung auf Vorschlag und für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates stellvertretend für Frau Mathilde Meyer, Justinuskirchstraße 3a , 65929 Frankfurt am Main in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main gewählt. III. Herr Heribert Schmidt-Wallenborn, Caritasverband, Alte Mainzer Gasse 10, 60311 Frankfurt am Main wird für die XVI. Wahlperiode gemäß § 6 Absatz 4 des Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung stellvertretend für Herrn Dr. Michael Frase, Evangelischer Regionalverband, Rechneigrabenstraße 10, 60311 Frankfurt am Main, in die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main gewählt. IV. Frau Gabriele Mankau, Stadtschulamt - Kinderbüro, Schleiermacherstraße 7, 60316 Frankfurt am Main wird für die XVI. Wahlperiode gemäß § 6 Absatz 4 des Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung stellvertretend für Herrn Peter Gerdon, Waisenhaus- Stiftung des öffentlichen Rechts, Bleichstraße12, 60313 Frankfurt am Main, in die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main gewählt. Begründung: Gemäß § 6 Absatz 1 der Betriebssatzung beruft der Magistrat eine Betriebskommission, der nach Nr. 3 zwei Mitglieder des Personalrates des Betriebes, die von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt werden, angehören. Gemäß § 6 Absatz 1 Nr.4 der Betriebssatzung gehören der Betriebskommission zwei in der Kinder- und Jugendhilfe besonders erfahrene Personen an, von denen eine von der Betriebsleitung und eine vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen wird. Auch diese Mitglieder werden von der Stadtverordnetenversammlung, wie oben beschrieben, gewählt. Gemäß § 6 Absatz 2 der Betriebssatzung können sich die Mitglieder der Betriebskommission vertreten lassen. Die Vertreter sind in gleicher Weise zu wählen oder zu berufen wie die ordentlichen Mitglieder der Betriebskommission. Vom Personalrat wurden Frau Riese und Frau Schön als Stellvertreterinnen benannt. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 29. September 2007 Herrn Schmidt-Wallenborn und die Betriebsleitung Frau Mankau vorgeschlagen. Es wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.