Bebauungsplan Nr. 888 - Östlich Günderrodestraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 19.08.2011, M
159 Betreff: Bebauungsplan Nr. 888 - Östlich
Günderrodestraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
I.1 Für das Gebiet östlich der Günderrodestraße zwischen
Europa-Allee und Frankenallee in Frankfurt am Main-Gallus ist ein Bebauungsplan
aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich für den
aufzustellenden Bebauungsplan ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom
08.07.2011 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan Nr. 888 - Östlich
Günderrodestraße - soll die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur unter
besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung gesichert und fortentwickelt sowie
vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen)
geschützt werden. Außerdem sind verbesserte Wegebeziehungen zwischen Kölner
Straße und Europa-Allee geplant. II. Sollte im Verlauf des weiteren Verfahrens eine
Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans erforderlich werden, wird der
Magistrat ermächtigt, einen entsprechenden Änderungsantrag beim Regionalverband
Frankfurt-Rhein/Main zu stellen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
888 - Östlich Günderrodestraße wird durch die Straßenzüge der Europa-Allee im
Norden und der Frankenallee im Süden begrenzt. Im Westen bilden die Emser
Brücke und die Günderrodestraße den Abschluss des Plangebiets. Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan werden
wesentliche Teile des Geltungsbereichs des Bebauungsplans SW 2a Nr. 1 -
Günderrodestraße vom 22.08.1972, ein Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 556 -
Messeviertel / Hemmerichsweg vom 08.05.2001, Teile der Fluchtlinienpläne Nr. 45
vom 06.07.1886 und Nr. 376 vom 25.01.1901 sowie bislang unbeplante Bereiche
nördlich der Kölner Straße überplant. Des Weiteren wird der Geltungsbereich des
in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 557 - Mainzer Landstraße von
Hafenstraße bis Hufnagelstraße - im Bereich der Frankenallee minimal
überlagert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 557 wird im weiteren
Verfahren an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 888 - Östlich
Günderrodestraße - angepasst. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 17,41
ha. In dem südlich an die Europa-Allee
angrenzenden Bereich wurden im Sinne der Förderung von neuem Wohnraum -
anstelle der ursprünglich geplanten Bürobauten - Gebäude mit gewerblichen
Nutzungen im Erdgeschoss und einer überwiegenden Wohnnutzung genehmigt. Im
Rahmen der Baugenehmigungsverfahren konnte der Nachweis erbracht werden, dass
das Wohnen an der Europa-Allee mit ihrem prognostizierten erheblichen
Verkehrsaufkommen durch passive Lärmschutzmaßnahmen möglich ist. Das
Planungsrecht soll in diesem Bereich entsprechend angepasst werden. Die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur in den
weiteren Bereichen des vorgesehenen Geltungsbereichs (Liegenschaften an der
Kölner Straße bis zur Frankenallee) stammt aus der Gründerzeit und ist geprägt
durch eine überwiegende Wohnnutzung. Die Erdgeschosszonen sind vielerorts mit
wohnverträglichen gewerblichen Nutzungen durchsetzt. Stellenweise sind auch
reine Bürogebäude vorhanden. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten
Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung
geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von
Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die
Wohnnutzung auswirken. Zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei
speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten
"Trading-down-Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die
vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und
der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und
zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten
gehen regelmäßig Verwerfungen im Boden- und Mietpreisniveau einher. Das
Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf
die Parzellengröße - und die teilweise bereits auftretenden Leerstände anfällig
für die beschriebenen Negativ-Entwicklungen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan SW 2a Nr. 1 -
Günderrodestraße, der die westlichen zwei Drittel der Kölner Straße und den
überwiegenden Teil der Baugebiete entlang der Koblenzer Straße umfasst, setzt
im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Mischgebiete im Sinne des
§ 6 BauNVO von 1968 fest. Danach sind Vergnügungsstätten regelmäßig zulässig,
wenn sie unter "sonstige nicht störende Gewerbebetriebe" zu subsumieren sind.
Eine gezielte Steuerung von Vergnügungsstätten ist derzeit also nicht möglich.
In der jüngeren Vergangenheit wurden
bereits mehrere Anfragen zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten gestellt und
auch ein Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts in eine Spielhalle
wurde eingereicht. Vor dem Hintergrund der wachsenden Gefahr der Abwertung der
Wohn- und Geschäftslagen sollen Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Wettbüros
u.ä. im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans nicht mehr zulässig
sein. Im überwiegenden Teil des Plangebiets
soll vornehmlich der Bestand planungsrechtlich gesichert werden und lediglich
an geeigneten Bereichen behutsam fortentwickelt werden. Einen möglichen
Eingriff in den Bestand stellt dagegen die Verbindung der Hellerhofstraße mit
der Lissabonner Straße bzw. der Europa-Allee dar. Dabei soll unter teilweiser
Inanspruchnahme der Liegenschaft Kölner Straße 82-84, auf der früher eine
Tankstelle betrieben wurde, eine zusätzliche Wegebeziehung zwischen dem
bestehenden Gallus und dem in der baulichen Entwicklung befindlichen
Europaviertel etabliert werden. Die bestehenden Anknüpfungspunkte -
Günderrodestraße, Warschauer Straße und Frankenallee/Europa-Allee - sollen um
eine weitere Verbindung ergänzt werden, um die Vernetzung und das
Zusammenwachsen der beiden Quartiere zu erleichtern. Dabei soll die Lissabonner Straße in gleicher Breite
unter geradliniger Verlängerung ihrer Straßenbegrenzungslinien in südöstlicher
Richtung erweitert werden. Die Gestaltung dieser öffentlichen Verkehrsfläche
ist im weiteren Bebauungsplanverfahren noch zu entwickeln. Anzustreben ist ein
hoher Grünflächenanteil - unter Umständen in Weiterführung der grünen
Mittelinseln der Lissabonner Straße ebenso wie der Hellerhofstraße. Anzustreben
ist darüber hinaus eine Gestaltung, die "verkehrsberuhigend" wirkt. Zu II. Im Entwurf des Regionalen Flächennutzungsplans
(RegFNP) und im gegenwärtig noch rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind die
Bauflächen zwischen der Europa-Allee und der Kölner Straße als gemischte
Bauflächen dargestellt. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, inwieweit die
geplante Stärkung der Wohnnutzung mit dem Entwicklungsgebot nach
§ 8 (2) BauGB vereinbar ist. Wenn der aufzustellende
Bebauungsplan für den o.g. Bereich nicht aus dem Regionalen Flächennutzungsplan
entwickelt werden kann, ist ein Änderungsverfahren zum RegFNP erforderlich. Die
Bauflächen südlich der Kölner Straße sind als Wohnbauflächen dargestellt und
entsprechen somit bereits den planerischen Zielen des Bebauungsplans. Anlage 1 (ca.
2,3 MB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
03.11.2011, NR 133
Anregung vom
20.09.2011, OA 85
Antrag vom
04.09.2011, OF 58/1
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.07.2022, M 101
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1
Versandpaket: 24.08.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.09.2011, TO I, TOP
24 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 159 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
SPD, LINKE. und Piraten; CDU und GRÜNE (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) 4. Sitzung des OBR 1
am 20.09.2011, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 85 2011
1. Der Vorlage
M 159 wird unter Hinweis auf OA 85 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 58/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz der
Begründung gestrichen und die Eingangsformulierung wie folgt geändert wird:
"Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des
Magistrats M 159 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine mögliche, in der
Vorlage vorgeschlagene, Verbindungsstraße von der Europa-Allee über
Lissabonner Straße zur Hellerhofstraße nicht weiterverfolgt wird. Stattdessen
wird. ." Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 27.09.2011, TO I, TOP 23
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 159 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten 5. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2011, TO II, TOP 33
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 159 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten 5. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 08.11.2011, TO I, TOP 7
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 159 wird unter Berücksichtigung der
Vorlage NR 133 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 133 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 85 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER; SPD und LINKE. (=
Annahme unter Berücksichtigung NR 133 und OA 85)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Piraten und ÖkoLinX-ARL (M 159, NR 133 und OA 85 = Annahme)
NPD (M 159, NR 133 und OA 85 = Enthaltung) REP (M 159 und NR 133 =
Annahme, OA 85 = Ablehnung) 6. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 10.11.2011, TO II, TOP 39
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 159 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 133 zugestimmt.
2. Der Vorlage
NR 133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3. Die Vorlage
OA 85 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP; SPD, LINKE.,
Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme unter Berücksichtigung NR 133 und OA 85)
sowie NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE
WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP; NPD (= Enthaltung)
zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung); NPD (=
Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 681, 5. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 § 846, 6. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 10.11.2011 Aktenzeichen: 61 00