Umgestaltung der Seehofstraße zwischen Gerbermühlestraße und Offenbacher Landstraße - Vorplanungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M
157 Betreff:
Umgestaltung der Seehofstraße zwischen Gerbermühlestraße und Offenbacher
Landstraße - Vorplanungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.10.2013, § 3787 (M 148)
I. Der Vorplanung zur Umgestaltung der Seehofstraße
zwischen Gerbermühlstraße und Offenbacher Landstraße wird zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung
zu erstellen, sobald die hierfür erforderlichen Mittel im Haushalt zur
Verfügung stehen; b) zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist (FAG/GVFG), und
ggf. entsprechende Anträge zu stellen; c) eine Bau-/Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und
zur Beschlussfassung vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Umsetzung der Maßnahme der
Gesamtinvestitionsbedarf auf 7.810.000,- € (brutto) geschätzt wird;
b) die zur weiterführenden Planung
erforderlichen Mittel in Höhe von 1.000.000,- € im Haushalt 2017 für 2017
veranschlagt sind und bereits Planungskosten in Höhe von 69.000,- €
(brutto) verausgabt wurden. Begründung: A Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
10.10.2013, § 3787 (M 148), wurde der Aufweitung der Eisenbahnüberführung über
die Seehofstraße im Zuge des Ersatzneubaus durch die Deutsche Bahn AG (DB AG)
zugestimmt. Gemäß Punkt 5 des o. g. Magistratsvortrages M 148/2013 ist der
Magistrat beauftragt, für die Einrichtung eines Zweirichtungsverkehrs in der
Seehofstraße eine Vorplanung zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung
zur Beschlussfassung vorzulegen. B Alternativen Keine. Für den städtischen Anteil der Brückenbaumaßnahme
wurde im September 2011 ein Antrag auf Förderung nach GVFG gestellt. Der GVFG
Vorsorgebescheid liegt mit Datum vom 13.07.2012 vor. Hiernach ist eine
Förderung unter der Maßgabe möglich, dass die Stadt den skizzierten
zweistreifigen Ausbau der Seehofstraße vom Knotenpunkt
Siemensstraße/Gerbermühlstraße bis zur Offenbacher Landstraße für einen
Zweirichtungsverkehr zu einem späteren Zeitpunkt realisieren wird. Ohne die
bedarfsgerechte Umgestaltung der Seehofstraße ist die Förderfähigkeit des
städtischen Anteils der Eisenbahnüberführung (EÜ) infrage gestellt. C Lösung Das Brückenbauwerk über die Seehofstraße in
Frankfurt-Sachsenhausen wurde erneuert und die lichte Weite auf 26,00 m
vergrößert, was dem Maß der vorhandenen Breite des öffentlichen Straßenraumes
der Seehofstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Gerbermühlstraße
entspricht. Die Vorplanung für den Straßenraum
sieht einen zweistreifigen Ausbau der Seehofstraße zwischen der Offenbacher
Landstraße und dem Knotenpunkt Siemensstraße/Gerbermühlstraße für eine
Zweirichtungsführung des Kfz-Verkehrs, beidseitigen Gehwegen und
Radverkehrsanlagen sowie einen gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr genutzten
Straßenbahnkörper in Mittellage bis zur Heisterstraße vor. Die
Straßenbahnhaltestelle "Heister-/Seehofstraße" wird für beide Fahrtrichtungen
in der Seehofstraße angeordnet. Die Leistungsfähigkeit der geplanten Knoten
wurde auf der Grundlage aktueller Prognosedaten überprüft. Der Knotenpunkt Seehofstraße/Offenbacher Landstraße
wird als Kreisverkehrsplatz ausgebildet. Die Fläche wird dadurch enger und
übersichtlicher gefasst, was eine erhebliche Verbesserung für den Fuß- und den
Radverkehr bedeutet. Aufgrund der daraus resultierenden Gleisverschiebung wurde
die Straßenbahnhaltestelle "Mühlberg" in die Planung mit aufgenommen. In der Offenbacher Landstraße auf Höhe der
Straßenbahnhaltestelle "Mühlberg" ist eine Halteposition für die Buslinie 46
eingeplant. Zur Anbindung des Oberräder Fußweges wird auf der nordöstlichen
Seite der Offenbacher Landstraße ab der Straßenbahnhaltestelle "Mühlberg" ein
Zweirichtungsradweg angeordnet. Der vorhandene Baumbestand kann weitgehend erhalten
werden und wird durch Neupflanzungen in Teilbereichen ergänzt. Dem ruhenden
Verkehr stehen zwischen der Straßenbahnhaltestelle und der Gerbermühlstraße
beidseitig Längsparkstreifen und im Bereich der EÜ beidseitig Parkstreifen in
Schrägaufstellung zur Verfügung. D Kosten Die Gesamtkosten (brutto) für die bauliche Umsetzung
der Maßnahme werden auf 7.810.000,- € geschätzt und setzen sich wie folgt
zusammen:
Nr. Kostengruppe Einzelkosten 1.
Baustelleneinrichtung 496.061,50 € 2.
Abbrucharbeiten
433.255,00 € 3. Verkehrsflächen 1.854.535,00 € 4.
Signalanlagen 360.000,00 € 5.
Gleisanlagen 2.297.500,00 € 6.
Ausstattung 15.325,00
€ 7. Unvorhergesehenes 248.030,75 €
Baukosten netto 5.704.707,25 € Baunebenkosten 15 v.H. 855.706,09 € Baukosten gesamt netto
6.560.413,34 € Mehrwertsteuer 19 v.H. 1.246.478,53 € Baukosten brutto 7.806.891,87 € Baukosten brutto gerundet
7.810.000,00 € Für die Arbeiten an den Gleisanlagen sowie eine
Kostenbeteiligung ist eine Abstimmung mit der VGF erforderlich. Anlage 1_Lageplan (ca. 8,2 MB) Anlage
2_Querschnitte (ca. 399 KB)
Anlage 3_Deckblatt (ca. 1,8 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
15.09.2017, OA 186
Antrag vom
29.08.2017, OF
575/5 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.08.2013, M 148
Antrag vom
14.06.2021, OF
118/5
Auskunftsersuchen vom 02.07.2021, V 93
Antrag vom
25.01.2022, OF
327/5
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1715
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
16.08.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5
am 15.09.2017, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung OA 186 2017
1. Der Vorlage
M 157 wird unter Hinweis auf OA 186 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 575/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 14. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.09.2017, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage OA 186 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie BFF
(= Annahme im Rahmen OA 186) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 15. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2017, TO I, TOP 24
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen
AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts und OA 186) sowie BFF und
FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 186) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 157 = Ablehnung, OA 186 = Annahme)
17. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 22
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen
AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts und OA 186), BFF und FRAKTION
(= Annahme im Rahmen OA 186) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1833, 17. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 Aktenzeichen: 66 0