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Wann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Auf der Grundlage der am 28.09.2017 beschlossenen Vorplanung (§ 1833) zur Umgestaltung der Seehofstraße hat der Magistrat zunächst die weiterführenden Planungsschritte vorangetrieben. Inzwischen muss die Planung jedoch aufgrund der aktuellen Vorgaben aus dem Radentscheid noch einmal grundlegend neu betrachtet werden. Auch sind durch den geplanten Einsatz der 40 Meter langen Straßenbahnzüge durch die VGF die Ausgestaltung und die Lage der Haltestellen zu überprüfen. Das Projekt "Umgestaltung der Seehofstraße" muss somit umgeplant werden. Einen Realisierungshorizont kann der Magistrat deshalb nicht konkretisieren.