Umgestaltung der Seehofstraße hier: Ausreichende Breite von Rad- und Fußwegen unter der Brücke berücksichtigen
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2237
Betreff: Umgestaltung der Seehofstraße hier: Ausreichende Breite von Rad- und Fußwegen unter der Brücke berücksichtigen Die Breite der Radfahrstreifen im Bereich der Eisenbahnüberführung beträgt jeweils 1,85 m. Dies entspricht exakt dem Regelmaß gemäß der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen sowie der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen. Eine Verbreiterung auf 2,0 m unter der Eisenbahnbrücke ist nicht möglich, da nördlich und südlich der Brücke auch keine größere Breite vorhanden ist. Die befestigte Gehwegfläche im Bereich der Eisenbahnüberführung beträgt auf beiden Seiten je 2,75 m. Darin enthalten ist der Überhangstreifen der Schrägparkstände von je 0,70 m, sodass den Fußgängern auf beiden Seiten mindestens 2,05 m Gehwegbreite zur Verfügung stehen.