Umgestaltung der Seehofstraße hier: Ausreichende Breite von Rad- und Fußwegen unter der Brücke berücksichtigen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST
2237
Betreff: Umgestaltung der
Seehofstraße hier: Ausreichende Breite von Rad- und Fußwegen unter der
Brücke berücksichtigen Die Breite der Radfahrstreifen im
Bereich der Eisenbahnüberführung beträgt jeweils 1,85 m. Dies entspricht exakt
dem Regelmaß gemäß der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen sowie der
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen. Eine Verbreiterung auf 2,0 m unter der
Eisenbahnbrücke ist nicht möglich, da nördlich und südlich der Brücke auch
keine größere Breite vorhanden ist. Die befestigte Gehwegfläche im Bereich der
Eisenbahnüberführung beträgt auf beiden Seiten je 2,75 m. Darin enthalten ist
der Überhangstreifen der Schrägparkstände von je 0,70 m, sodass den Fußgängern
auf beiden Seiten mindestens 2,05 m Gehwegbreite zur Verfügung stehen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
15.09.2017, OA 186