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Eisenbahnüberführung (EÜ) Seehofstraße Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.08.2013, M 148 Betreff: Eisenbahnüberführung (EÜ) Seehofstraße Bau- und Finanzierungsvorlage 1. Der Aufweitung der Eisenbahnüberführung über die Seehofstraße im Zuge des Ersatzneubaus durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) wird gemäß den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Gesamtkosten der Maßnahme nach der vorliegenden Kotenübersicht 12.265 T€ betragen. Nach den Bestimmungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) hat die Stadt für die Kosten des Ersatzneubaus des Überführungsbauwerks ein Anteil in Höhe von 6.497 T€ und die DB AG einen Anteil von 5.768 T€ zu tragen. 3. Die erforderlichen Mittel für den von der Stadt zu tragenden Kostenanteil an der Baumaßnahme in Höhe von 6.497 T€ werden bewilligt und freigegeben. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) für die Durchführung der Baumaßnahme im Investitionshaushalt 2013 - 2016 in der Produktgruppe 16.3 - Verkehrsanlagen, Produktdefinition 5.001992 - Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Seehofstraße neben den Ausgaben in Höhe von rund 6.497 T€ auch Einnahmen in Höhe von 4.498 T€ im Haushalt eingeplant sind, b) vom Zuwendungsgeber ein Vorsorgebescheid erteilt wurde, nachdem mit einer Förderung des städtischen Kostenanteils bis zur Höhe von 2.254 T€ nur dann gerechnet werden kann, sofern der verkehrsgerechte Ausbau der Seehofstraße zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird, c) die Stadt von der Deutschen Bahn AG einen Vorteilsausgleich in Höhe von 2.200 T€ nach Fertigstellung der Eisenbahnüberführung erhält, d) die Stadt von der Deutschen Bahn AG einen Anteil in Höhe von 44 T€ als Kostenbeteiligung zu den Straßenbaukosten erhält, e) die vorhandene Teilfläche der Seehofstraße in der Bilanz zum 31.12.2011 mit einem Restwert von 10.081 € nachgewiesen ist, sodass infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht wird, die budgetneutral zu behandeln ist, f) die Jahresfolgekosten in Höhe von 128.981 € sichergestellt sind. Den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 65.177 € p.a. gegenüber. 5. Der Magistrat wird beauftragt, auf Grundlage der Planskizze für die Einrichtung eines Zweirichtungsverkehrs in der Seehofstraße eine Vorplanung zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: A. Zielsetzung: Im Zuge des von der Deutsche Bahn AG (DB AG) seit 1988 geplanten Neubaus der Eisenbahnüberführung Seehofstraße verfolgt die Stadt Frankfurt am Main eine Aufweitung des Straßenraumes von 20 m auf 26 m, um eine künftige Verbesserung der Verkehrsführung im Verkehrsnetz des Stadtteils Sachsenhausen zu ermöglichen. Perspektivisch vorgesehen ist danach ein zweistreifiger Ausbau der Seehofstraße vom Knotenpunkt Siemensstraße/Gerbermühlstraße bis zur Offenbacher Landstraße für einen Zweirichtungsverkehr mit beidseitigen Geh- und Radwegen und zweigleisiger Straßenbahntrasse. Die Breite stimmt dabei mit den vorhandenen Abmessungen des öffentlichen Straßenraumes der Seehofstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Gerbermühlstraße überein und eröffnet die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Straßenraumgestaltung der Seehofstraße im Zuge der Eisenbahnüberführung. Dies betrifft zum einen die Schaffung regelkonformer Breiten für Geh- und Radverkehrsanlagen im Bereich der Eisenbahnüberführung (EÜ). Zum anderen wird hierdurch die Option geschaffen, bei einer späteren Umgestaltung des Straßenraumes auf gesamter Länge zwischen Offenbacher Landstraße und Gerbermühlstraße eine Befahrbarkeit der Seehofstraße in beiden Fahrtrichtungen herzustellen. Dies würde eine zusätzliche Relation für Verkehre aus Richtung Osten in Richtung Flößerbrücke sowie eine Entzerrung der mit der Neubebauung des Henniger Areals künftig zu erwartenden Verkehre ermöglichen (Entlastung Siemensstraße). Planskizze Zweirichtungsverkehr Seehofstraße Im Jahr 1997 leitete die DB AG mit entsprechendem Aufweitungsverlangen der Stadt Frankfurt das Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen in der Siemens- und der Seehofstraße ein. Am 05.02.1998 erteilte das Eisenbahnbundesamt den Planfeststellungsbeschluss, sodass seither das Baurecht für die EÜ Seehofstraße mit Aufweitungsverlangen von 20 auf 26 Meter besteht. Nachdem das Vorhaben mehrere Jahre ruhte, griff die DB AG die Erneuerung der EÜ Seehofstraße aus Gründen der Standsicherheit des Bauwerks wieder auf. Dem bestehenden Baurecht folgend wurde im Frühjahr 2012 zwischen der DB AG und der Stadt Frankfurt am Main gemäß den Vorgaben des Eisenbahnkreuzungsrechts eine Kreuzungsvereinbarung abgeschlossen, die die prozentuale Kostenaufteilung an der Erneuerung der Eisenbahnüberführung Seehofstraße grundsätzlich regelt. Aufgrund des sehr schlechten Zustands hat die DB AG zwischenzeitlich mit der Erneuerung der EÜ begonnen und nutzt dies für eine bedarfsgerechte Verbreiterung des Trassenkorridors gemäß übergeordneter Planung (Rahmenplanung der DB AG für die Strecke Frankfurt/M. - Göttingen und Frankfurt/M Süd - Aschaffenburg). Entsprechend den Ausführungen im entwurfstechnischen Erläuterungsbericht der DB Projektbau GmbH ist eine Sanierung der vorhandenen Überbauten nicht mehr vertretbar. Die Eisenbahnstrecke über die Seehofstraße ist Bestandteil des ICE Hochgeschwindigkeitsnetzes mit dem europäischen Ausland. Die erforderlichen Sperrpausen müssen 3 Jahre vorher angemeldet werden, damit die Auswirkungen im Fahrplan berücksichtigt werden können. Die für die Maßnahme genehmigten Sperrpausen durch das Eisenbahnbundesamt sind von November 2012 bis zum Juni 2014 festgelegt und im Fahrplan berücksichtigt worden. B. Alternativen Keine. Für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Seehofstraße wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 05.02.1998 Baurecht erlangt. Der Planfeststellungsbeschluss ist aufgrund der zwischenzeitlichen Umsetzung der im Planfeststellungsbeschluss enthaltenen Teilmaßnahme EÜ Siemensstraße weiterhin bestandskräftig. Darin enthalten ist das Aufweitungsverlangen der Stadt Frankfurt der EÜ Seehofstraße, sodass eisenbahnkreuzungsrechtlich die Kostenbeteiligung der Stadt Frankfurt zwingend vorgegeben ist. C. Lösung Straßenbauliche Beschreibung Für die vorab herzustellenden Teilbereiche der Neugestaltung Seehofstraße im unmittelbaren Bereich der EÜ ist in Übereinstimmung mit der Vorplanung "Neugestaltung der Seehofstraße" des Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main geplant, die Gehwege, die Radwege sowie die Sicherheitstrennstreifen an beiden Fahrbahnrändern der Seehofstraße sowie zusätzlich sieben Längsstellplätze am südwestlichen Fahrbahnrand im Bereich der EÜ auszuführen. Die Länge des umzugestaltenden Bereichs beträgt am nördlichen Fahrbahnrand ca. 65 m, am südlichen Fahrbahnrand erfolgt die Umgestaltung auf ca. 53 m. Die Straßenbahngleise verbleiben dabei bis zu einer baulichen Umsetzung der Neugestaltung Seehofstraße in ihrer bestehenden Lage. Ebenso finden hinsichtlich der Fahrbahnflächen lediglich marginale Anpassungsarbeiten für das Erreichen der geplanten Fahrbahnbreite (partiell am südwestlichen Fahrbahnrand) bzw. der Eckausrundung im Einfahrtbereich "Strahlenberger Weg" statt. Ergänzend dazu erfolgt am nordöstlichen Rand der bestehenden Straßenbahntrasse eine provisorische Befestigung des sich ergebenden Zwischenbereiches (ca. 2,00 m) als Schotterfläche bis zum künftigen Fahrbahnrand. Bis zu einer Neugestaltung der Seehofstraße auf gesamter Länge wird auf eine Beschilderung des baulich vorab hergestellten Radwegeabschnittes unterhalb der EÜ als benutzungspflichtig verzichtet. Der Radverkehr wird vorerst analog dem Bestand auf der Fahrbahn geführt. Beschreibung der Erneuerung EÜ Seehofstraße Das bestehende Bauwerk der EÜ aus dem Jahre 1913 wird komplett abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Dieses wird aufgrund betrieblicher Überlegungen der DB AG deutlich nach Norden verbreitert. Darüber hinaus erfolgt aufgrund verkehrlicher und straßenraumgestalterischer Erwägungen der Stadt Frankfurt am Main eine erhebliche Aufweitung der lichten Weite auf künftig 26,00 m. Die EÜ besteht aus zwei jeweils einfeldrigen Überbauten, welche nebeneinander liegen und das Schotterbett des Oberbaus aufnehmen. Für die Brückenwiderlager erfolgt künftig eine Tiefgründung mittels Bohrpfählen. An die Widerlager schließen sich mit Ausnahme der südöstlichen Seite (Stützwand) jeweils Flügelwände an. Die Seehofstraße wird dabei in Lage und Gradiente nicht verändert. Der Kreuzungswinkel mit der Seehofstraße beträgt ca. 66°, die lichte Weite des Bauwerks 26,00 m. Die lichte Höhe wurde mit 4,73 m über Schienenoberkannte Straßenbahn berücksichtigt. Es ist geplant, während der Baumaßnahme den Straßenverkehr auf der Seehofstraße aufrechtzuerhalten. Sperrungen gibt es nur für den Einschub der Überbauten sowie den Ein- und Ausbau der provisorischen Hilfsbrücken und für Rammarbeiten. Die Straßenbahntrasse kann in gleicher Weise bedient werden, hier resultieren zusätzliche Sperrungen lediglich aus der Anpassung der Straßenbahn-Fahrleitung. Zur Aufrechterhaltung und Sicherung des Fußgängerverkehrs wird ein wasserdichtes Schutzgerüst berücksichtigt. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Die Eingriffe in den Naturraum werden auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt. Alle in Anspruch genommenen Flächen werden im ursprünglichen Zustand wieder hergestellt. Daneben gelten die Maßnahmen aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan der DB AG. Leitungen/Straßenausstattung Folgende Arbeiten der Ämter und Gewerke sind vorgesehen: - Beweissicherungsverfahren für die bestehende Infrastruktur der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, - Umbau der Fahrleitungsanlage Straßenbahn durch die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) einschließlich Einrichtung von Ersatzverkehren, - Neu-/Umverlegung einer Beleuchtungskabeltrasse und Nebenarbeiten durch die Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM), D. Kosten Der Umfang der kreuzungsbedingten Kosten wird unter Beachtung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG), der 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung (1.EKrV) und des Allgemeinen Rundschreibens Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr vom 17.05.1989 ermittelt. Danach entfallen gemäß § 12 EKrG von den kreuzungsbedingten Kosten - auf die DB AG 47,72 % - auf den Straßenbaulastträger 52,28 % Im Gegenzug hat die Deutsche Bahn AG der Stadt Frankfurt nach § 12 Abs. 2 EKrG den Vorteil, der ihr durch die Änderung der Überführungsaufweitung erwächst, auszugleichen (so genannter Vorteilsausgleich). Der Vorteilsausgleich, den die DB AG nach Fertigstellung der Eisenbahnüberführung an die Stadt zu erstatten hat, beläuft sich auf 2.200 T€. Die endgültigen Kosten ergeben sich aus der Schlussabrechnung und werden entsprechend der prozentualen Kostenaufteilung zwischen DB AG und der Stadt Frankfurt am Main aufgeteilt. Für die Baumaßnahme wurde im September 2011 ein Antrag auf Förderung nach GVFG gestellt. Der GVFG Vorsorgebescheid liegt mit Datum vom 13.07.2012 vor. Hiernach ist eine Förderung bis zu einer Höhe von 2.254 T€ unter der Maßgabe möglich, dass die Stadt den skizzierten zweistreifigen Ausbau der Seehofstraße vom Knotenpunkt Siemensstraße/Gerbermühlstraße bis zur Offenbacher Landstraße für einen Zweirichtungsverkehr zu einem späteren Zeitpunkt realisieren wird. 1. lnvestitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Straßenbau 221.427,00 € Zuschuss Betonbrücke an DB AG) 6.275.702,00 € Folgekostenrelevante Zwischensumme 6.497.129,00 € Summe Investitionsbedarf 6.497.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2013 4.613.000,00 € 2014 1.429.000,00 € 2015 455.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und 0,00 € Zeitraums 4. Jahresfolgekosten: b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Straßenbau 1.800 m2 1,30 €/m2 *) 2.340,00 € Betonbrücke 80% 0,86% 0,00 € *) Gem. Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich. Summe Sachkosten 2.340,00 € 2. Abschreibung Straßenbau BND *) 30 Jahre 1/30 7.380,90 € (1/30 x 221.427,- €) Betonbrücke (Abschreibung bei DB AG) BND *) 75 Jahre 1/75 83.676,03 € (1/75 x 6.275.702,- €) Summe Abschreibung 91.056,93 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer c) Kalkulatorische Verzinsung 4,25% 1/2 35.588,63 € (6.497.000,- € - 4.822.241,- € x 4,25% x Hälfte) Gesamtsumme Jahresfolgekosten 128.981,26 € 5. Jahreserträge: Gebühren, Entgelte und dgl. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Zuwendungen des Bundes nach GVFG BND *) 75 Jahre 1/75 34.376,55 € (2.578.241,- € / 75 Jahre) Kostenbeteiligung der Deutschen Bahn AG BND *) 30 Jahre 1/30 1.466,67 € (44.000,- € / 30 Jahre) Vorteilsausgleich DB AG (Nach Fertigstellung BND *) 75 Jahre 1/75 29.333,33 € Eisenbahnüberführung) (2.200.000,- € / 75 Jahre) Summe Auflösung von Sonderposten 65.176,55 € 6. Leistungen Dritter: Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. (Auflösung von Sonderposten) Zuwendungen des Bundes nach GVFG 2.253.835,00 € Kostenbeteiligung der Deutschen Bahn AG 44.000,00 € Vorteilsausgleich DB AG (Nach Fertigstellung 2.200.000,00 € Eisenbahnüberführung) 4.497.835,00 € Summe Leistungen Dritter 4.498.000,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: 0,00 € 8. Sonstiges: 0,00 € Anlage _Kostenuebersicht (ca. 20 KB) Anlage _Lageplan (ca. 439 KB) Anlage _Regelquerschnitt (ca. 540 KB) Anlage _Uebersichtskarte (ca. 465 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 28.08.2013 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 27.09.2013, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 148 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten; LINKE. (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO II, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2013, TO II, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3787, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013 Aktenzeichen: 66 2