Eisenbahnüberführung (EÜ) Seehofstraße Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 23.08.2013, M
148 Betreff: Eisenbahnüberführung (EÜ)
Seehofstraße Bau- und Finanzierungsvorlage 1. Der Aufweitung der
Eisenbahnüberführung über die Seehofstraße im Zuge des Ersatzneubaus durch die
Deutsche Bahn AG (DB AG) wird gemäß den vorgelegten Planunterlagen
zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die
Gesamtkosten der Maßnahme nach der vorliegenden Kotenübersicht 12.265 T€
betragen. Nach den Bestimmungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) hat die
Stadt für die Kosten des Ersatzneubaus des Überführungsbauwerks ein Anteil in
Höhe von 6.497 T€ und die DB AG einen Anteil von 5.768 T€ zu
tragen. 3. Die erforderlichen Mittel für den
von der Stadt zu tragenden Kostenanteil an der Baumaßnahme in Höhe von 6.497
T€ werden bewilligt und freigegeben. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) für die Durchführung der Baumaßnahme im
Investitionshaushalt 2013 - 2016 in der Produktgruppe 16.3 - Verkehrsanlagen,
Produktdefinition 5.001992 - Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ)
Seehofstraße neben den Ausgaben in Höhe von rund 6.497 T€ auch Einnahmen
in Höhe von 4.498 T€ im Haushalt eingeplant sind, b) vom Zuwendungsgeber ein Vorsorgebescheid erteilt
wurde, nachdem mit einer Förderung des städtischen Kostenanteils bis zur Höhe
von 2.254 T€ nur dann gerechnet werden kann, sofern der verkehrsgerechte
Ausbau der Seehofstraße zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird, c) die Stadt von der Deutschen Bahn AG einen
Vorteilsausgleich in Höhe von 2.200 T€ nach Fertigstellung der
Eisenbahnüberführung erhält, d) die Stadt von der Deutschen Bahn AG einen Anteil
in Höhe von 44 T€ als Kostenbeteiligung zu den Straßenbaukosten
erhält, e) die vorhandene Teilfläche der
Seehofstraße in der Bilanz zum 31.12.2011 mit einem Restwert von 10.081 €
nachgewiesen ist, sodass infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine
einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht wird, die
budgetneutral zu behandeln ist, f) die Jahresfolgekosten in Höhe von 128.981 €
sichergestellt sind. Den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten in Höhe von 65.177 € p.a. gegenüber. 5. Der Magistrat wird beauftragt, auf Grundlage der
Planskizze für die Einrichtung eines
Zweirichtungsverkehrs in der Seehofstraße eine Vorplanung zu erstellen und
der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: A. Zielsetzung: Im Zuge des von der Deutsche Bahn AG (DB AG) seit
1988 geplanten Neubaus der Eisenbahnüberführung Seehofstraße verfolgt die Stadt
Frankfurt am Main eine Aufweitung des Straßenraumes von 20 m auf 26 m, um eine
künftige Verbesserung der Verkehrsführung im Verkehrsnetz des Stadtteils
Sachsenhausen zu ermöglichen. Perspektivisch vorgesehen ist danach ein
zweistreifiger Ausbau der Seehofstraße vom Knotenpunkt
Siemensstraße/Gerbermühlstraße bis zur Offenbacher Landstraße für einen
Zweirichtungsverkehr mit beidseitigen Geh- und Radwegen und zweigleisiger
Straßenbahntrasse. Die Breite stimmt dabei mit den vorhandenen Abmessungen des
öffentlichen Straßenraumes der Seehofstraße zwischen Offenbacher Landstraße und
Gerbermühlstraße überein und eröffnet die Möglichkeit einer bedarfsgerechten
Straßenraumgestaltung der Seehofstraße im Zuge der Eisenbahnüberführung. Dies
betrifft zum einen die Schaffung regelkonformer Breiten für Geh- und
Radverkehrsanlagen im Bereich der Eisenbahnüberführung (EÜ). Zum anderen wird
hierdurch die Option geschaffen, bei einer späteren Umgestaltung des
Straßenraumes auf gesamter Länge zwischen Offenbacher Landstraße und
Gerbermühlstraße eine Befahrbarkeit der Seehofstraße in beiden Fahrtrichtungen
herzustellen. Dies würde eine zusätzliche Relation für Verkehre aus Richtung
Osten in Richtung Flößerbrücke sowie eine Entzerrung der mit der Neubebauung
des Henniger Areals künftig zu erwartenden Verkehre ermöglichen (Entlastung
Siemensstraße).
Planskizze Zweirichtungsverkehr
Seehofstraße Im Jahr 1997 leitete die DB AG mit entsprechendem
Aufweitungsverlangen der Stadt Frankfurt das Planfeststellungsverfahren für die
Erneuerung der Eisenbahnüberführungen in der Siemens- und der Seehofstraße ein.
Am 05.02.1998 erteilte das Eisenbahnbundesamt den Planfeststellungsbeschluss,
sodass seither das Baurecht für die EÜ Seehofstraße mit Aufweitungsverlangen
von 20 auf 26 Meter besteht. Nachdem das Vorhaben mehrere Jahre ruhte, griff die
DB AG die Erneuerung der EÜ Seehofstraße aus Gründen der Standsicherheit des
Bauwerks wieder auf. Dem bestehenden Baurecht folgend wurde im Frühjahr 2012
zwischen der DB AG und der Stadt Frankfurt am Main gemäß den Vorgaben des
Eisenbahnkreuzungsrechts eine Kreuzungsvereinbarung abgeschlossen, die die
prozentuale Kostenaufteilung an der Erneuerung der Eisenbahnüberführung
Seehofstraße grundsätzlich regelt. Aufgrund des sehr schlechten Zustands hat die DB AG
zwischenzeitlich mit der Erneuerung der EÜ begonnen und nutzt dies für eine
bedarfsgerechte Verbreiterung des Trassenkorridors gemäß übergeordneter Planung
(Rahmenplanung der DB AG für die Strecke Frankfurt/M. - Göttingen und
Frankfurt/M Süd - Aschaffenburg). Entsprechend den Ausführungen im
entwurfstechnischen Erläuterungsbericht der DB Projektbau GmbH ist eine
Sanierung der vorhandenen Überbauten nicht mehr vertretbar. Die Eisenbahnstrecke über die Seehofstraße ist
Bestandteil des ICE Hochgeschwindigkeitsnetzes mit dem europäischen Ausland.
Die erforderlichen Sperrpausen müssen 3 Jahre vorher angemeldet werden, damit
die Auswirkungen im Fahrplan berücksichtigt werden können. Die für die Maßnahme
genehmigten Sperrpausen durch das Eisenbahnbundesamt sind von November 2012 bis
zum Juni 2014 festgelegt und im Fahrplan berücksichtigt worden. B. Alternativen Keine. Für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung
Seehofstraße wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 05.02.1998 Baurecht
erlangt. Der Planfeststellungsbeschluss ist aufgrund der zwischenzeitlichen
Umsetzung der im Planfeststellungsbeschluss enthaltenen Teilmaßnahme EÜ
Siemensstraße weiterhin bestandskräftig. Darin enthalten ist das
Aufweitungsverlangen der Stadt Frankfurt der EÜ Seehofstraße, sodass
eisenbahnkreuzungsrechtlich die Kostenbeteiligung der Stadt Frankfurt zwingend
vorgegeben ist.
C.
Lösung Straßenbauliche Beschreibung Für die vorab herzustellenden Teilbereiche der
Neugestaltung Seehofstraße im unmittelbaren Bereich der EÜ ist in
Übereinstimmung mit der Vorplanung "Neugestaltung der Seehofstraße" des
Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main geplant, die Gehwege, die
Radwege sowie die Sicherheitstrennstreifen an beiden Fahrbahnrändern der
Seehofstraße sowie zusätzlich sieben Längsstellplätze am südwestlichen
Fahrbahnrand im Bereich der EÜ auszuführen. Die Länge des umzugestaltenden
Bereichs beträgt am nördlichen Fahrbahnrand ca. 65 m, am südlichen
Fahrbahnrand erfolgt die Umgestaltung auf ca. 53 m. Die Straßenbahngleise verbleiben dabei bis zu einer
baulichen Umsetzung der Neugestaltung Seehofstraße in ihrer bestehenden
Lage. Ebenso finden hinsichtlich der
Fahrbahnflächen lediglich marginale Anpassungsarbeiten für das Erreichen der
geplanten Fahrbahnbreite (partiell am südwestlichen Fahrbahnrand) bzw. der
Eckausrundung im Einfahrtbereich "Strahlenberger Weg" statt. Ergänzend dazu
erfolgt am nordöstlichen Rand der bestehenden Straßenbahntrasse eine
provisorische Befestigung des sich ergebenden Zwischenbereiches (ca.
2,00 m) als Schotterfläche bis zum künftigen Fahrbahnrand. Bis zu einer
Neugestaltung der Seehofstraße auf gesamter Länge wird auf eine Beschilderung
des baulich vorab hergestellten Radwegeabschnittes unterhalb der EÜ als
benutzungspflichtig verzichtet. Der Radverkehr wird vorerst analog dem Bestand
auf der Fahrbahn geführt. Beschreibung der Erneuerung EÜ Seehofstraße Das bestehende Bauwerk der EÜ aus dem Jahre 1913 wird
komplett abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Dieses wird aufgrund betrieblicher Überlegungen der
DB AG deutlich nach Norden verbreitert. Darüber hinaus erfolgt aufgrund
verkehrlicher und straßenraumgestalterischer Erwägungen der Stadt Frankfurt am
Main eine erhebliche Aufweitung der lichten Weite auf künftig 26,00 m.
Die EÜ besteht aus zwei jeweils
einfeldrigen Überbauten, welche nebeneinander liegen und das Schotterbett des
Oberbaus aufnehmen. Für die Brückenwiderlager erfolgt künftig eine Tiefgründung
mittels Bohrpfählen. An die Widerlager schließen sich mit Ausnahme der
südöstlichen Seite (Stützwand) jeweils Flügelwände an. Die Seehofstraße wird dabei in Lage und Gradiente
nicht verändert.
Der Kreuzungswinkel mit der
Seehofstraße beträgt ca. 66°, die lichte Weite des Bauwerks 26,00 m.
Die lichte Höhe wurde mit 4,73 m über
Schienenoberkannte Straßenbahn berücksichtigt. Es ist geplant, während der
Baumaßnahme den Straßenverkehr auf der Seehofstraße aufrechtzuerhalten.
Sperrungen gibt es nur für den Einschub der Überbauten sowie den Ein- und
Ausbau der provisorischen Hilfsbrücken und für Rammarbeiten. Die
Straßenbahntrasse kann in gleicher Weise bedient werden, hier resultieren
zusätzliche Sperrungen lediglich aus der Anpassung der Straßenbahn-Fahrleitung.
Zur Aufrechterhaltung und Sicherung des Fußgängerverkehrs wird ein
wasserdichtes Schutzgerüst berücksichtigt. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur
und Landschaft Die Eingriffe in den Naturraum werden
auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt. Alle in Anspruch genommenen
Flächen werden im ursprünglichen Zustand wieder hergestellt. Daneben gelten die
Maßnahmen aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan der DB AG. Leitungen/Straßenausstattung Folgende Arbeiten der Ämter und Gewerke sind
vorgesehen: - Beweissicherungsverfahren für die
bestehende Infrastruktur der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, - Umbau der Fahrleitungsanlage
Straßenbahn durch die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF)
einschließlich Einrichtung von Ersatzverkehren, - Neu-/Umverlegung einer Beleuchtungskabeltrasse und
Nebenarbeiten durch die Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM), D. Kosten Der Umfang der kreuzungsbedingten Kosten wird unter
Beachtung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG), der 1.
Eisenbahnkreuzungsverordnung (1.EKrV) und des Allgemeinen Rundschreibens
Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr vom 17.05.1989 ermittelt. Danach entfallen gemäß § 12 EKrG von den
kreuzungsbedingten Kosten
- auf die DB AG
47,72 %
- auf den Straßenbaulastträger
52,28 %
Im Gegenzug hat die Deutsche Bahn AG
der Stadt Frankfurt nach § 12 Abs. 2 EKrG den Vorteil, der ihr durch
die Änderung der Überführungsaufweitung erwächst, auszugleichen (so genannter
Vorteilsausgleich). Der Vorteilsausgleich, den die DB AG nach Fertigstellung
der Eisenbahnüberführung an die Stadt zu erstatten hat, beläuft sich auf 2.200
T€. Die endgültigen Kosten ergeben sich
aus der Schlussabrechnung und werden entsprechend der prozentualen
Kostenaufteilung zwischen DB AG und der Stadt Frankfurt am Main aufgeteilt.
Für die Baumaßnahme wurde im September 2011 ein
Antrag auf Förderung nach GVFG gestellt. Der GVFG Vorsorgebescheid liegt mit
Datum vom 13.07.2012 vor. Hiernach ist eine Förderung bis zu einer Höhe von
2.254 T€ unter der Maßgabe möglich, dass die Stadt den skizzierten
zweistreifigen Ausbau der Seehofstraße vom Knotenpunkt
Siemensstraße/Gerbermühlstraße bis zur Offenbacher Landstraße für einen
Zweirichtungsverkehr zu einem späteren Zeitpunkt realisieren wird. 1. lnvestitionsbedarf:
(dazu zählen auch Investitionsförderungen durch
Zuschüsse und Darlehen)
Straßenbau
221.427,00 €
Zuschuss Betonbrücke an DB AG)
6.275.702,00 €
Folgekostenrelevante Zwischensumme
6.497.129,00 €
Summe Investitionsbedarf
6.497.000,00 €
2.
Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der
Jahresraten:
2013
4.613.000,00 €
2014
1.429.000,00 €
2015
455.000,00 €
3.
Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des
Umfangs- und 0,00 €
Zeitraums
4.
Jahresfolgekosten:
b) Sachkosten
1.
Bauunterhaltungskosten
Straßenbau 1.800 m2 1,30
€/m2 *) 2.340,00 €
Betonbrücke 80%
0,86% 0,00
€
*) Gem. Forschungsanstalt für Straßen- und
Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30
€/m2 jährlich erforderlich.
Summe Sachkosten
2.340,00
€
2.
Abschreibung
Straßenbau BND *)
30 Jahre 1/30
7.380,90 €
(1/30 x 221.427,- €)
Betonbrücke (Abschreibung bei DB AG)
BND
*) 75 Jahre 1/75
83.676,03 €
(1/75 x 6.275.702,- €)
Summe Abschreibung
91.056,93 €
*) BND =
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
c) Kalkulatorische Verzinsung
4,25% 1/2
35.588,63 €
(6.497.000,- € - 4.822.241,- € x 4,25% x
Hälfte)
Gesamtsumme Jahresfolgekosten
128.981,26 €
5.
Jahreserträge:
Gebühren, Entgelte und dgl.
Erträge
aus der Auflösung von Sonderposten
Zuwendungen des Bundes nach GVFG
BND *) 75 Jahre
1/75 34.376,55
€
(2.578.241,- € / 75 Jahre)
Kostenbeteiligung der Deutschen
Bahn AG BND *) 30 Jahre
1/30 1.466,67
€
(44.000,- € / 30 Jahre)
Vorteilsausgleich DB AG (Nach
Fertigstellung BND *) 75 Jahre
1/75 29.333,33
€
Eisenbahnüberführung)
(2.200.000,- € / 75 Jahre)
Summe Auflösung von Sonderposten
65.176,55
€
6.
Leistungen Dritter:
Zuweisungen, Zuschüsse und dgl. (Auflösung von
Sonderposten)
Zuwendungen des Bundes nach GVFG
2.253.835,00 €
Kostenbeteiligung der Deutschen
Bahn AG
44.000,00
€
Vorteilsausgleich DB AG (Nach
Fertigstellung
2.200.000,00 €
Eisenbahnüberführung)
4.497.835,00 €
Summe Leistungen Dritter
4.498.000,00 €
7.
Stellenplanmäßige Auswirkungen:
0,00 €
8.
Sonstiges:
0,00 €
Anlage _Kostenuebersicht (ca. 20 KB) Anlage
_Lageplan (ca. 439 KB)
Anlage _Regelquerschnitt (ca. 540 KB) Anlage
_Uebersichtskarte (ca.
465 KB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 14.08.2017, M 157
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
28.08.2013 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5
am 27.09.2013, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 148 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FAG
23. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP
11 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 148 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten;
LINKE. (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
RÖMER (= Annahme) 23. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 148 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (=
Annahme) 24. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO II, TOP 6
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 148 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER 25. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2013, TO II, TOP 24
Beschluss: Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und REP Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 3787, 25. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013 Aktenzeichen: 66 2