Wann erfolgt die angekündigte Umgestaltung der Seehofstraße?
Vorlagentyp: V
Begründung
Bereits 2017 wurden dem Ortsbeirat die Pläne für die Umgestaltung der Seehofstraße vorgestellt. Inzwischen wurde das Brückenbauwerk über die Seehofstraße durch die Deutsche Bahn erneuert und die lichte Weite deutlich vergrößert, was dem Maß der vorhandenen Breite des öffentlichen Straßenraumes der Seehofstraße zwischen Offenbacher Landstraße entspricht. Die Umgestaltung der Seehofstraße durch das Verkehrsdezernat lässt aber immer noch auf sich warten. Der Bürgerinnen und Bürger und der Ortsbeirat wollen endlich wissen, wann mit der Umgestaltung begonnen wird.
Inhalt
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen
vom 02.07.2021, V 93 entstanden aus Vorlage:
OF 118/5 vom
14.06.2021 Betreff: Wann erfolgt die angekündigte Umgestaltung
der Seehofstraße? Vorgang: M 157/17 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann die
bereits mit seinem Vortrag vom 14.08.2017, M 157,
angekündigte und vorgestellte Umgestaltung der Seehofstraße erfolgt. Begründung: Bereits 2017 wurden dem Ortsbeirat die Pläne für die
Umgestaltung der Seehofstraße vorgestellt. Inzwischen wurde das Brückenbauwerk
über die Seehofstraße durch die Deutsche Bahn erneuert und die lichte Weite
deutlich vergrößert, was dem Maß der vorhandenen Breite des öffentlichen
Straßenraumes der Seehofstraße zwischen Offenbacher Landstraße entspricht. Die
Umgestaltung der Seehofstraße durch das Verkehrsdezernat lässt aber immer noch
auf sich warten.
Der Bürgerinnen und Bürger und der
Ortsbeirat wollen endlich wissen, wann mit der Umgestaltung begonnen wird.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 14.08.2017, M 157
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.11.2021, ST 2062
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5
am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0