Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle: Verkehrskonzept erstellen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 27.10.2017, B
351 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 889 - An der Sandelmühle: Verkehrskonzept erstellen
Vorgang: Beschl. d.
Stv.-V. vom 04.05.2017, § 1282 - NR 157/16 CDU/SPD/GRÜNE - Zur Erschließung des Baugebietes An der Sandelmühle
(Bebauungsplan Nr. 889) und zu möglichen Ansätzen einer Verbesserung des
Verkehrsablaufes an dem Kreuzungsbereich Olof-Palme-Straße / Hessestraße /
Kupferhammer / An der Sandelmühle hat der Magistrat den Ortsbeirat in der
Vergangenheit wiederholt ausführlich informiert. Zum besseren Verständnis wird
der Sachverhalt in diesem Bericht noch einmal ganzheitlich dargestellt. Das Plangebiet liegt nördlich der Straße An der
Sandelmühle und östlich der Stadtbahngleise. Es wird über die Straße An der
Sandelmühle erschlossen und über die Kreuzung Olof-Palme-Straße / Hessestraße /
Kupferhammer / An der Sandelmühle an das städtische Straßennetz angebunden.
Grundlagen der Betrachtungen zur verkehrlichen
Erschließung des Plangebietes sind: a) die örtliche gebaute Situation, b) die verkehrliche Situation im
Bestand, c) die verkehrlichen
Auswirkungen bei Inanspruchnahme des geltenden Baurechts sowie bei Umwandlung
der gewerblichen Flächen in Wohnbauflächen gemäß der Zielsetzung des
Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 889, d) der Handlungsspielraum zur Anpassung der
Verkehrsanlagen, e)
Überlegungen zur Verkehrsorganisation im erweiterten Bereich der
Olof-Palme-Straße auf Grund der Anregungen des Ortsbeirates. a) Bauliche Situation im Bestand Der Straßenzug Hessestraße - Olof-Palme-Straße ist
als Haupterschließungsstraße konzipiert und wurde entsprechend dem damaligen
Planungsstand mit einer zweistreifigen Fahrbahn ohne gesonderte
Radverkehrsführungen hergestellt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist
mittels Verkehrszeichen auf 30 km/h beschränkt. Im Bereich der Hessestraße wird
der Straßenzug von einer Stadtbahnlinie gekreuzt (Bahnübergang). Entlang des
Straßenzuges verläuft eine weitere Stadtbahnstrecke auf einem besonderen
Gleiskörper außerhalb des eigentlichen Straßenraumes. Der Kreuzungsbereich Olof-Palme-Straße / Kupferhammer
/ An der Sandelmühle wurde ohne Aufweitungen für abbiegende Kraftfahrzeuge
hergestellt. In der Straße An der Sandelmühle ist direkt am Kreuzungsbereich
ein Bahnübergang vorhanden. Zur Sicherung des Bahnüberganges ist die Einmündung
An der Sandelmühle mit einer Lichtsignalanlage und Schranken versehen
worden. Direkt nördlich der Einmündung An der
Sandelmühle ist entlang der Olof-Palme-Straße eine barrierefreie
Stadtbahnhaltestelle mit signalgesicherten Gleisquerungen vorhanden. Die
Querungen der Olof-Palme-Straße sind in diesem Bereich durch Fußgängerampeln,
im nördlichen Bereich durch Fußgängerüberwege geregelt. Kreuzung Olof-Palme-Straße / Hessestraße / An der
Sandelmühle / Kupferhammer Knotenpunkt Olof-Palme-Straße/An der
Sandelmühle/Kupferhammer;- Blick in Fahrtrichtung Norden Olof-Palme-Straße in Höhe
U-Bahnhaltestelle Sandelmühle b) Verkehrliche Situation im Bestand Grundlage der Betrachtung des Verkehrsaufkommens im
Kraftfahrzeugverkehr ist eine Knotenstromzählung vom 28.09.2011. Daraus ergab
sich ein Gesamtaufkommen von 9.270 Kfz in 24 Stunden. Am 25.04.2017 wurden mittels einer
Querschnittszählung in der Olof-Palme-Straße sowie in der Straße An der
Sandelmühle die Verkehrsdaten aus dem Jahr 2011 noch einmal auf ihre Aktualität
überprüft. Jahr der Zählung Richtung Süd stadteinwärts [Kfz in 24 Std.] Richtung Nord stadtauswärts [Kfz in 24 Std.] Gesamt [Kfz in 24 Std.] 2011 4.150 3.930 8.080
2017 4.011 3.765 7.776
Olof-Palme-Straße zwischen
Kupferhammer/An den Mühlwegen Jahr der Zählung Richtung Brühlfeld stadteinwärts [Kfz in 24 Std.] Richtung Hessestraße stadtauswärts [Kfz in 24 Std.] Gesamt [Kfz in 24 Std.] 2011 890 780 1.670
2017 900 780 1.680
An der
Sandelmühle zwischen Brühlfeld und Hessestraße: Im Ergebnis zeigt sich, dass das Verkehrsaufkommen
der Kfz nahezu gleich geblieben sind, die Grundlagen der verkehrlichen
Überlegungen also unverändert gültig sind. Die Kreuzung Olof-Palme-Straße / Hessestraße / An der
Sandelmühle / Kupferhammer weist bereits im Bestand keine völlig befriedigende
Verkehrsabwicklung auf. Die zur Sicherung des Stadtbahnverkehrs
geometriebedingt erforderlichen Sperrzeiten sind ausgeprägt und reduzieren die
zur Abwicklung des sonstigen Verkehrs verfügbaren Zeiten. Einzelne rechts bzw. links in die
Straße An der Sandelmühle abbiegende Fahrzeuge blockieren beim Warten den
nachfolgenden Verkehr in der Achse Hessestraße - Olof-Palme-Straße. Bei
Schrankenschließung am Bahnübergang können diese Abbieger dann nicht abfließen
und behindern während der gesamten Schließzeit den Verkehr auf der Achse
Hessestraße - Olof-Palme-Straße. In Folge dessen müssen sich auch nach Öffnung
des Bahnüberganges die aus der Straße An der Sandelmühle ausfahrenden
Kraftfahrer gedulden, bis der Verkehr in der Achse Olof-Palme-Straße -
Hessestraße abgeflossen ist. Im direkten Nachgang der Installation der
Sicherungsmaßnahmen an dem Bahnübergang haben die Fachstellen die Technik
unabhängig von den Überlegungen zum Bebauungsplan Nr. 889 weiter optimiert, um
die Sperrzeiten und damit die Aus-wirkungen auf den Kraftfahrzeugverkehr auf
das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. Ein Handlungsspielraum für
weitere Optimierungen ist nun nicht mehr erkennbar. c) Verkehrserzeugung durch Flächennutzungen im
Plangebiet gemäß geltendem und geplantem Baurecht Der derzeit gültige Bebauungsplan Nr. 537 weist die
Flächen des Plangebietes als eingeschränktes Gewerbegebiet aus. Wird das
Bebauungsplanverfahren Nr. 889 "An der Sandelmühle" nicht durchgeführt, wird
diese Fläche mittelfristig eine gewerbliche Nutzung erfahren. Um die Auswirkungen der Inanspruchnahme des
bestehenden und des geplanten Baurechtes vergleichen zu können, wurden
verschiedene Nutzungsmöglichkeiten des Plangebietes hinsichtlich der
Verkehrserzeugung untersucht. Vormittägliche Spitzenstunde [Kfz/h] Nachmittägliche Spitzenstunde [Kfz/h] Kfz/24h
Nutzung Gewerbe
210 140
1.545
Nutzung Büro 185
110 1.415
Nutzung Wohnen mit KiTa 90
85 810
Verkehrserzeugung aus den möglichen Nutzungen des
Plangebietes Mit der Nutzung des Plangebietes im
Bebauungsplan Nr. 889 wird in jedem Fall zusätzlicher Verkehr erzeugt. Die
Variantenbetrachtung der Verkehrserzeugung zeigt aber auf, dass eine im Bestand
baurechtlich mögliche Nutzung der Fläche für Gewerbebetriebe oder Büronutzungen
mehr Kfz-Verkehr erzeugt, als eine mit dem Bebauungsplan Nr. 889 angestrebte
Wohnnutzung mit Kindertagesstätte. Durch die vorgesehene Wohnnutzung erhöht
sich das Verkehrsaufkommen an der Kreuzung Olof-Palme-Straße / An der
Sandelmühle um maximal 10 %. Bei einer Nutzung der Flächen durch Gewerbe oder
Büronutzung würde sich das Aufkommen um das Doppelte, also 20 %, erhöhen. In
der Olof-Palme-Straße zwischen der Straße Kupferhammer und An den Mühlwegen ist
ein Verkehrszuwachs von ca. 5 % mit Wohnnutzung und etwa 8 % mit einer Gewerbe-
oder Büronutzung zu erwarten. In dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§
711 vom 15.12.2016) wird der Magistrat gebeten, Ansätze einer autoarmen
Entwicklung des Gebietes zu prüfen, um damit den zusätzlichen Kfz-Verkehr zu
reduzieren. Grundsätzlich ist das Plangebiet auf Grund seiner Lage direkt an
der Stadtbahnstation "Sandelmühle" und nur etwa 600 m Entfernung zur Station
"Heddernheim" sehr gut an den öffentlichen Verkehr angebunden. Auch mit dem Rad
ist die Anbindung Richtung Heddernheim, Eschersheim, Niddaufer und Innenstadt
über die Straße An der Sandelmühle gut gegeben. Damit haben die Bewohner gute
Alternativen zur Nutzung des Pkw für Fahrten im Stadtgebiet, so dass davon
ausgegangen werden kann, dass die Nutzung des Kfz eher geringer als in den
Berechnungen angesetzt sein wird. Über den Bebauungsplan sind allerdings keine
Eingriffsmöglichkeiten hinsichtlich der Verkehrsmittelwahl möglich. Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung soll im
Bebauungsplan vorgesehen werden, abweichend von der aktuell gültigen
Stellplatzsatzung die Herstellungspflicht notwendiger Stellplätze im Bereich
der geplanten Reihenhäuser auf einen Stellplatz je Wohneinheit in Ein- und
Zweifamilienhäusern zu beschränken. Ergänzend werden insbesondere im Bereich
der geplanten Geschosswohnungsbauten und Mehrfamilienhäuser alternative
Mobilitätskonzepte wie z.B. Carsharing angestrebt, die für die gesamte Siedlung
nutzbar sein sollen. d) Handlungsspielraum zur Anpassung der
Verkehrsanlagen zum Anschluss des Plangebietes Die Abwicklung des Kraftfahrzeugverkehrs an der
Kreuzung Olof-Palme-Straße / Hessestraße / Kupferhammer / An der Sandelmühle
ist zumindest temporär eingeschränkt. Mit der Änderung der zukünftigen Nutzung
des Plangebietes in einen Wohnstandort wird der Kraftfahrzeugverkehr zwar
geringer zunehmen als bei einer gewerblichen Nutzung, aber er wird zunehmen.
Vor diesem Hintergrund wurden Überlegungen zur Verbesserung des
Verkehrsablaufes angestellt. Der erste Ansatz für Verbesserungen waren über die
bereits ausgeschöpften signaltechnischen Optimierungen hinausgehende bauliche
Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Kreuzungsbereich
Olof-Palme-Straße / Hessestraße / Kupferhammer / An der Sandelmühle.
Behinderungen des Verkehrs in der Achse Olof-Palme-Straße - Hessestraße durch
wartepflichtige Abbieger in die Straße An der Sandelmühle könnten durch
zusätzliche Fahrstreifen für die wartepflichtigen Abbieger vermieden bzw.
deutlich reduziert werden. Dazu wäre die Fahrbahnfläche um ca. 3 m zu
verbreitern, allein die dafür erforderlichen Flächen sind im Straßenraum der
Olof-Palme-Straße nicht verfügbar. Der Abriss der vorhandenen Gebäude ist
ebenso wenig realisierbar wie die Verschiebung der Stadtbahngleise und der
barrierefrei ausgebauten Stadtbahnhaltestelle. Neben den erheblichen Kosten der
Maßnahme würden im Kontext der Gleisverschiebungen auch umfangreiche Eingriffe
in die privaten Liegenschaften östlich der Hessestraße notwendig werden.
Der zweite Ansatz waren Überlegungen zu einer zweiten
Anbindung des Plangebietes an die Olof-Palme-Straße. Bau- und
verfahrenstechnisch wäre eine Anbindung noch vor dem Urselbach im Bereich des
nördlichen Bahnsteigzuganges anzustreben. Schon die einfache Betrachtung der
Flächenverfügbarkeiten zeigte, dass hier ebenfalls keine separaten Fahrstreifen
für die in das Plangebiet abbiegenden Fahrzeuge hergestellt werden können, bei
einer Neuanlage eines Bahnüberganges also der gleiche Sicherungsaufwand mit den
gleichen Auswirkungen wie an der Kreuzung Olof-Palme-Straße / Hessestraße /
Kupferhammer / An der Sandelmühle erforderlich wäre. Auf Grund des daraus
resultierenden geringen Nutzens wurde dieser Ansatz verworfen. Der dritte Ansatz war die Nutzung der Gleisquerungen
der Kaltmühle zur zusätzlichen Erschließung des Plangebietes. Diese Anbindung
wurde als Option in den Bebauungsplanentwurf vom 03.05.2012 aufgenommen. Der
nördliche Anschluss des Gebietes wurde jedoch bereits im Jahr 2013 aus
mehreren, dem Ortsbeirat bereits mitgeteilten Gründen verworfen. Mit der zusätzlichen Anbindung des Plangebietes
verliert die Sicherung der Gleisquerung den Bestandsschutz und ist gemäß der
aktuellen Regelwerke und dem Stand der Technik zu sichern. Dazu gehören dann
auf Grund der intensiveren Nutzung auch sichere Gleisquerungen und
Aufstellflächen zwischen den Gleisen und der Fahrbahn für den Fußverkehr sowie
die Absicherung der Fahrbahnquerungen. Die ungünstige Situation mit der
Gleislage direkt an der Olof-Palme-Straße und der angrenzenden Brücke über den
Urselbach führt bei der zweiten Zufahrt ebenfalls zu einer mit dem südlichen
Knotenpunkt vergleichbaren Signalisierung mit entsprechenden Sperrzeiten sowie
Behinderungen des geradeaus fahrenden Kraftfahrzeugverkehrs durch
wartepflichtige Abbieger. Störungen finden hier im Bestand nur deshalb nicht
statt, da die Nutzung der Gleisquerung eher selten ist. Eine spürbare Entlastung bzw. strukturelle
Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Kreuzung Olof-Palme-Straße / An der
Sandelmühle / Hessestraße / Kupferhammer ist mit dem Bau eines weiteren
Knotenpunktes nördlich davon nicht zu erwarten. Zusätzlich befindet sich im nordwestlichen Bereich
des Plangebietes eine öffentliche Grünfläche (Gemarkung Heddernheim, Flur 9,
Flurstücke 284/63, 373/97 und 70/23), bestehend aus Hecken und Gehölzen, die
vor längerer Zeit als Ausgleichsmaßnahme festgesetzt und bereits 1996 als
Vogelschutzgehölz angepflanzt wurde. Des Weiteren besteht für die Fläche eine
eingeschränkte persönliche Dienstbarkeit, die besagt, dass die Flurstücke nur
als Vogelschutzgehölz genutzt werden dürfen. Aus einem Anschluss des
Plangebietes an die Gleisquerung der Kaltmühle ergibt sich ein erheblicher
Eingriff in das Vogelschutzgehölz, da für die Straße auch ein Brückenbauwerk
über den Urselbach erstellt werden muss. Der vorhandene Gehölzbestand ist in
seiner Funktion wertvoll und solch ein struktureller Eingriff deshalb aus Sicht
des Magistrates nicht vertretbar. Dies trifft ebenfalls auf die Flächen
nördlich des Urselbachs zu, die für eine Anbindung an die Gleisquerung der
Kaltmühle in Anspruch genommen werden müssten, da diese Teil des Frankfurter
GrünGürtels sowie Lanschaftsschutzgebiet (Zone I und Zone II) sind. Somit ist nach Einschätzung des Magistrates der
Aufwand für eine zweite Zufahrt, die den Neubau eines Brückenbauwerkes, eine
komplette Signalisierung des Anschlusses und der Gleisquerung der Kaltmühle
nach sich zieht, vor allem jedoch die Eingriffe in Natur und Landschaft, die
sich durch den Wegfall von Vogelgehölzen und Flächen des
Landschaftsschutzgebietes ergeben, im Vergleich zum Nutzen nicht angemessen.
Diese Entscheidung wurde bereits im Jahr 2012 mitgeteilt (B 328 vom
23.07.2012).
Blick auf das Vogelschutzgehölz
Vorgeschlagene Anbindung des
Plangebietes an die Kaltmühle e) Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses
in der nördlichen Olof-Palme-Straße Für den Abschnitt der Olof-Palme-Straße zwischen der
Lurgiallee und der Marie-Curie-Straße regt der Ortsbeirat eine Aufweitung der
Fahrbahn zu Gunsten des Verkehrsflusses im Kraftfahrzeugverkehr an. In dem beengten Verkehrsraum der Olof-Palme-Straße,
der sich durch die vorhandene Bebauung westlich und die Lage der
Stadtbahntrasse östlich entlang der Straße ergibt, sind die Einrichtung
zusätzlicher Fahrstreifen nicht realisierbar, da keine ausreichenden Flächen
zur Verfügung stehen. Westlich der Olof-Palme-Straße sind private Flächen
vorhanden. Auf der östlichen Seite der Stadtbahn befindet sich im Anschluss an
die Stadtbahntrasse ein Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel und Grünzüge der
Stadt Frankfurt am Main (Zone II). Ein Ausbau des o. g. Abschnittes der
Olof-Palme-Straße steht aber auch im Gegensatz zu der Anregung des
Ortsbeirates, die Belastung der Kreuzung Olof-Palme-Straße / Hessestraße /
Kupferhammer / An der Sandelmühle zu reduzieren. Mit der Verbesserung des
Verkehrsflusses im nördlichen Abschnitt der Olof-Palme-Straße wird die
Verbindung insgesamt attraktiver und zieht erfahrungsgemäß zusätzlichen
Kraftfahrzeugverkehr an, der die Probleme an der Kreuzung mit der Straße An der
Sandelmühle verstärken könnte. Zu Überlegungen hinsichtlich der Verbesserung der
Situation in der Olof-Palme-Straße hat der Magistrat den Ortsbeirat mit der
Stellungnahme ST 1 vom 09.01.2017 bereits ausführlich informiert: "Um Anwohner vom gebietsfremden
Durchgangsverkehr zu entlasten, ist die übergeordnete Verkehrsführung und
Wegweisung bereits heute auf den Straßenzug Dillenburger Straße -
Rosa-Luxemburg-Straße - Marie-Curie-Straße ausgerichtet. Eine Ausweitung der
Wegweisung zur BAB A 661 bis in die Dillenburger Straße ist grundsätzlich
vorstellbar. Nach Einschätzung des Magistrats ändert das jedoch wenig an der
mutmaßlich hohen Belastung des Straßenzuges Hessestraße - Olof-Palme-Straße mit
Durchgangsverkehrsbeziehungen aus Richtung Eschersheimer Landstraße zur BAB A
661 Anschlussstelle Heddernheim bzw. umgekehrt. Vielmehr kann davon ausgegangen
werden, dass es sich hier überwiegend um ortskundige Kraftfahrerinnen und
Kraftfahrer handelt, die sich nicht an der wegweisenden Beschilderung
orientieren, sondern über eine gute Netzkenntnis verfügen. Vom Knotenpunkt
Dillenburger Straße / Hessestraße zum Knotenpunkt Marie-Curie-Straße /
Olof-Palme-Straße ist die übergeordnete Verbindung über die
Rosa-Luxemburg-Straße etwa doppelt so lang wie über die geradlinige Verbindung
durch das nachgeordnete Netz." Fazit Durch die Umwandlung derzeitiger Gewerbeflächen in
Wohnbauland wird der Kfz-Verkehr zunehmen. Allerdings fällt die Zunahme
geringer aus, als bei einer Nutzung als gewerbliche Fläche gemäß geltendem
Baurecht. Durch die nah an
der Verkehrsfläche befindliche Wohnbebauung auf der westlichen Seite der
Olof-Palme-Straße und der gegenüberliegenden Stadtbahnhaltestelle gibt es an
der Kreuzung Olof-Palme-Straße / Hessestraße / Kupferhammer / An der
Sandelmühle derzeit keine mit vertretbarem Aufwand aktivierbaren Flächen für
eine Verbesserung des Verkehrsablaufes durch die Aufweitung der Verkehrsfläche
zu Gunsten von Abbiegefahrstreifen. Der Bau einer zweiten Anbindung des Plangebietes über
die Kaltmühle ist aus ökologischer Sicht nicht vertretbar. Das zusätzliche
Brückenwerk würde durch Vogelschutzgehölz führen. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
30.11.2017, OF
229/8 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
10.11.2016, NR 157
Vortrag des
Magistrats vom 15.01.2021, M 14 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 01.11.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8
am 30.11.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: 1. Die Vorlage
B 351 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage
OF 229/8 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und
LINKE. (= Annahme) 17. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.01.2018, TO I, TOP
31 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 351 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 17. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 21
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 351 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 2144, 17. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.01.2018 Aktenzeichen: 61 00