Ausfallbürgschaft zugunsten der Dom-Römer GmbH
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 25.07.2011, B
307 Betreff:
Ausfallbürgschaft zugunsten
der Dom-Römer GmbH Vorgang:
A 1271 und A 1302 FAG, B
605/10 Zu 1.und 2. Aus dem bestehenden "Projektentwicklungs- und
Totalübernehmervertrag" zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der DomRömer
GmbH und der zugehörigen und fortgeschriebenen Mittelfristplanung (mit letztem
und noch aktuellem Stand vom 15.10.2010) ergibt sich ein Investitionsvolumen
von insgesamt rund 120 Mio. €, das sich wie folgt auf die einzelnen
Teilprojekte verteilt: - Abbruch Technisches Rathaus
19.637 T€ -
Ertüchtigung Tiefgarage und Herstellung Gründungsebene
14.670 T€ - Stadthaus
am Markt
19.478 T€ - Neubebauung des Dom-Römer-Areals
66.352
T€. Die aufgeführten Baukosten verstehen
sich einschließlich Finanzierungs- und Baunebenkosten. Geschäftskosten in Höhe
von 7,9 Mio. € sind anteilig den Baukosten noch hinzuzurechnen.
Zu 3. und 4. Die aufgeführten Positionen beruhen auf einem
zwischen der DomRömer GmbH und einem beauftragten Rechtsanwalts-,
Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatungsbüro entwickelten Wirtschaftsplan,
welcher auf einer Budgetplanung für die Baukosten und den anteiligen
Nebenkosten, wie z. B. Finanzierungskosten, basiert. Diese Budgetplanung
wurde unter Berücksichtigung der Fachkenntnisse der DomRömer GmbH zu Baukosten
für Rekonstruktionen etc. und unter Berücksichtigung eingeholter Angebote
aufgestellt. Zu 5. Die Ermittlung des zu verbürgenden Betrages erfolgte
auf der Basis einer fundierten Liquiditätsplanung, die Liquiditätsbedarfe und
Mittelzuflüsse gegenüberstellt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
02.08.2010, A 1271
Bericht des
Magistrats vom 10.09.2010, B 605
Anfrage vom
29.09.2010, A 1302
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Sonderausschuss
"Dom-Römer" Versandpaket: 27.07.2011 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des
Sonderausschusses "Dom-Römer" am 23.08.2011, TO I, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 307
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER; LINKE. (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten: FDP (=
Kenntnis); Bunte (= Zurückweisung) 3. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 23.08.2011, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 307
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und
Bunte (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 499, 3. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses vom 23.08.2011 Aktenzeichen: 61 0