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Ausfallbürgschaft zugunsten der Dom-Römer GmbH

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.07.2011, B 307 Betreff: Ausfallbürgschaft zugunsten der Dom-Römer GmbH Vorgang: A 1271 und A 1302 FAG, B 605/10 Zu 1.und 2. Aus dem bestehenden "Projektentwicklungs- und Totalübernehmervertrag" zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der DomRömer GmbH und der zugehörigen und fortgeschriebenen Mittelfristplanung (mit letztem und noch aktuellem Stand vom 15.10.2010) ergibt sich ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 120 Mio. €, das sich wie folgt auf die einzelnen Teilprojekte verteilt: - Abbruch Technisches Rathaus 19.637 T€ - Ertüchtigung Tiefgarage und Herstellung Gründungsebene 14.670 T€ - Stadthaus am Markt 19.478 T€ - Neubebauung des Dom-Römer-Areals 66.352 T€. Die aufgeführten Baukosten verstehen sich einschließlich Finanzierungs- und Baunebenkosten. Geschäftskosten in Höhe von 7,9 Mio. € sind anteilig den Baukosten noch hinzuzurechnen. Zu 3. und 4. Die aufgeführten Positionen beruhen auf einem zwischen der DomRömer GmbH und einem beauftragten Rechtsanwalts-, Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatungsbüro entwickelten Wirtschaftsplan, welcher auf einer Budgetplanung für die Baukosten und den anteiligen Nebenkosten, wie z. B. Finanzierungskosten, basiert. Diese Budgetplanung wurde unter Berücksichtigung der Fachkenntnisse der DomRömer GmbH zu Baukosten für Rekonstruktionen etc. und unter Berücksichtigung eingeholter Angebote aufgestellt. Zu 5. Die Ermittlung des zu verbürgenden Betrages erfolgte auf der Basis einer fundierten Liquiditätsplanung, die Liquiditätsbedarfe und Mittelzuflüsse gegenüberstellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 02.08.2010, A 1271 Bericht des Magistrats vom 10.09.2010, B 605 Anfrage vom 29.09.2010, A 1302 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Sonderausschuss "Dom-Römer" Versandpaket: 27.07.2011 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Sonderausschusses "Dom-Römer" am 23.08.2011, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 307 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten: FDP (= Kenntnis); Bunte (= Zurückweisung) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.08.2011, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 307 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und Bunte (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 499, 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.08.2011 Aktenzeichen: 61 0