Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung - Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 637), gültig ab 01.01.2016 bis 31.12.2023 Frauenförder- und Gleichstellungsplan für die Stadtentwässerung Frankfurt am Main 2021 - 2027
Beschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass a. die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main den Frauenförder- und Gleichstellungsplan 2021 - 2027 für die Stadtentwässerung Frankfurt am Main mit Beschluss Nr. 18/2021 (XIX. WP) vom 02.07.2021 der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, diesen in der vorliegenden Fassung zu beschließen; b. die Beteiligungsrechte nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz und dem Personalvertretungsgesetz gewahrt wurden;
- Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan nach §§ 4 ff des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main, gültig vom 01.07.2021 bis 30.06.2027, wird beschlossen.
- Die Betriebsleitung der Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Begründung
A. Allgemeines
Gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziffer 1 und Abs. 2 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) ist die Stadtentwässerung als Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt am Main verpflichtet, einen Frauenförder- und Gleichstellungsplan aufzustellen. Dieser Frauenförder- und Gleichstellungsplan soll auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern, auf die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie auf die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst hinwirken und Diskriminierungen wegen des Geschlechts und des Familienstandes beseitigen. Die Betriebsleitung der Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten des Eigenbetriebes den vorliegenden Frauenförder- und Gleichstellungsplan erstellt. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main lehnt sich weitgehend an den Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadt Frankfurt am Main (Kämmereiverwaltung) an. Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main ist weiterhin verpflichtet, alle 6 Jahre - gemäß § 5 Abs. 1 HGlG - einen neuen Frauenförder- und Gleichstellungsplan zu erstellen und gemäß § 7 Abs. 7 HGlG alle drei Jahre über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu berichten. Die Beteiligungsrechte nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz und dem Personalvertretungsgesetz wurden gewahrt. Gemäß § 7 Abs. 3 HGlG sind Frauenförder- und Gleichstellungspläne in den Gemeinden der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.