Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplans für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main
Bericht
Der aktuelle Frauenförderplan der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) ist für den Zeitraum vom 01.07.2018 bis 30.06.2021 aufgestellt worden. Gemäß Ziffer 17 des Frauenförderplans der SEF hat gemäß § 6 Abs. 6 HGIG alle zwei Jahre eine Berichterstattung über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten zu erfolgen. Zwischenzeitlich wurde der gesetzlich vorgesehene Berichtzeitraum von zwei auf drei Jahre verlängert (neu: § 7 Abs. 7 HGIG). Entsprechend der gesetzlichen Neuregelung ist der nunmehr vorliegende Bericht zum Frauenförderplan mit den Daten 30.06.2021 erstellt worden. Der Bericht beinhaltet Zahlen zur Beschäftigtenstruktur und ggf. eine Anpassung der Zielvorgaben, Frauen in Führungsfunktionen, Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen, Beurlaubungen, Teilzeitarbeit, Elternzeit, Telearbeit sowie zur Personalentwicklung und Fortbildung. Gemäß § 7 Abs. 3 HGIG sind Frauenförder- und Gleichstellungspläne in den Gemeinden der Gemeindevertretung vorzulegen. Gemäß § 7 Abs. 7 HGIG ist auch der Bericht über den Umsetzungsstand der Gemeindevertretung vorzulegen. Die Gleichstellungsbeauftragte wurde gemäß § 17 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 HGIG beteiligt, eine Stellungnahme liegt als Anlage zu diesem Bericht bei.