Frauenförderplan für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 12.04.2010, M 66
Betreff: Frauenförderplan für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main Der Frauenförderplan für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird in der beigefügten Fassung beschlossen. Begründung: A Zielsetzung Gemäß § 2 Abs. 4 Ziffer 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) ist die Stadtentwässerung Frankfurt am Main als Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt am Main verpflichtet, einen Frauenförderplan aufzustellen. Der Frauenförderplan verfolgt das Ziel die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu fördern sowie der Unterrepräsentanz von Frauen entgegen zu wirken und Diskriminierungen wegen des Geschlechts oder des Familienstandes zu beseitigen. Die Stadtentwässerung Frankfurt ist weiterhin verpflichtet, alle 6 Jahre - gemäß § 4 Abs. 1 HGlG - einen neuen Frauenförderplan zu erstellen und - gemäß § 6 Abs. 6 HGlG - alle zwei Jahre über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu berichten. B Alternativen Keine C Lösungen Gemäß § 4 Abs. 1 HGlG wurde für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main ein Frauenförderplan aufgestellt, der in der Anlage zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die örtlichen Beteiligungsgremien haben dem Frauenförderplan zugestimmt. D Kosten Keine Anlage 1 (ca. 3,8 MB)