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Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen

Vorlagentyp: B

Bericht

Durch globale Handels-, Reise- und Verkehrsströme werden Tier- und Pflanzenarten aus ihren natürlichen Verbreitungsgebieten in neue Regionen transportiert. Breiten sich diese gebietsfremden Arten stark aus, können sie nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben und dadurch auch geschützte Arten und Lebensräume gefährden. Ist dies der Fall, werden gebietsfremde Arten als invasive Arten bezeichnet. Zu den invasiven Arten zählt auch der Götterbaum. Der Götterbaum gehört zu den bereits etablierten Arten, das bedeutet, er ist vor allem in sommerwarmen Gebieten und Städten weit verbreitet. Götterbäume sind zwar grundsätzlich invasiv, verursachen aber in Frankfurt keinen bedeutsamen Schaden auf Grün- und naturschutzwürdigen Freiflächen. Stattdessen gibt es markante und prägende Götterbäume im Innenstadtgebiet, die das dortige Extremklima aushalten und erhaltungswürdig sind. Eine antrags- und ersatzlose Beseitigung wäre kontraproduktiv in Bezug auf das Thema Baumschutz und Anpassung an den Klimawandel. Im Übrigen besteht bei den Götterbäumen bei Laien eine hohe Verwechslungsgefahr mit anderen Bäumen, die ähnliche gefiederte Blätter aufweisen. Da der Götterbaum inzwischen als etabliert gilt, ist eine Bekämpfung auch nur in Einzelfällen vorgesehen. Insbesondere im Bereich von naturschutzfachlich wertvollen Biotopen (z.B. geschützten oder gefährdeten Biotopen), oder wenn eine Bedrohung für seltene Arten vorliegt, kann eine Bekämpfung zielführend und der Aufwand vertretbar sein.

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