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Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Vergabe der 2- und 4-Jahresförderung für den Förderzeitraum ab 01.01.2022

Vorlagentyp: B

Bericht

Das 2014/2015 eingeführte neue Verfahren zur "Förderung der Darstellenden Künste außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main", der so genannten Freien Theater, hat sich etabliert. Auf Arbeitsebene hat in den vergangenen Jahren seit der Systemumstellung eine permanente Evaluation des Fördersystems stattgefunden, aufgrund derer eine Fortführung des Verfahrens empfohlen wird. Weiterhin hat sich das Verfahren der Einzelproduktionsförderung, der Sonstigen Theaterförderung sowie das Förderinstrument der Zwei/-Vierjahresförderung, beschrieben in den "Richtlinien zur Förderung der Darstellenden Künste außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main", ebenfalls in den letzten Jahren bewährt und wird unverändert weitergeführt. Nach eingängiger Prüfung und Rücksprachen ist das zuständige Fachdezernat der Ansicht, dass eine Vereinheitlichung der Förderzeiträume im Sinne des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 (§ 4657) hin zu einer 3-Jahresförderung sinnvoll ist. Zum einen könnten hierdurch die administrativen Aufwände etwas reduziert werden, zum anderen würde der Zeitraum von 3 Jahren für die geförderten Theater eine Planungssicherheit gewährleisten, die kontinuierliches Arbeiten ermöglichen würde. Zugleich wäre mit der Dauer von drei Jahren eine Zeitspanne gewählt, die konzeptionell bedacht werden kann, bei einer längeren Dauer ist es für viele Künstlerinnen und Künstler schwierig, sich inhaltlich im Vorfeld bereits so festzulegen, dass das Konzept inhaltlich überzeugend darzustellen, respektive zu planen und zu realisieren wäre. Zudem würde durch eine Vereinheitlichung der Förderzeiträume die Problematik entfallen, dass die zu vergebenen Fördermittel sich je nach Vergabeturnus unterschiedlich gestalten, da die Mittel der Vier-Jahresförderung gebunden sind und nur die der Zwei-Jahresförderung regelmäßig zur Verfügung stehen. Da über eine entsprechende Änderung der zugrundeliegenden Richtlinien im Magistrat keine Einigkeit herbeigeführt werden konnte, ist die Entscheidung über die Maßnahme mit der ausstehenden Gesamtevaluation des Förderungssystems für die Zukunft vorzusehen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 43
Kultur- und Freizeitausschusses
TO I, TOP 16
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 551 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter