Bund-Länder-Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“: Projekt „Grünes Ypsilon“ - Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M
121 Betreff:
Bund-Länder-Förderprogramm "Zukunft Stadtgrün": Projekt
"Grünes Ypsilon" - Integriertes städtebauliches
Entwicklungskonzept (ISEK) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2018, § 3446 (M 184)
1. Das integrierte
städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) stellt die Ziele und Maßnahmen im
Fördergebiet "Grünes Ypsilon" dar und bildet damit die Grundlage zur Umsetzung
der Gesamtmaßnahme "Grünes Ypsilon". Dem Konzept wird in der vorgelegten
Fassung mit der Darstellung der Steuerungsstruktur und der Zusammensetzung der
lokalen Partnerschaft zugestimmt. 2. Das in Anlage 2 (Lageplan) dargestellte Gebiet
wird als Fördergebiet "Grünes Ypsilon" beschlossen. 3. Zur Umsetzung und Weiterentwicklung des ISEK
"Grünes Ypsilon" soll eine externe Projektsteuerung als Fördergebietsmanagement
beauftragt werden. 4. Es dient zur Kenntnis, dass mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018, § 3446 (M 184), ein wesentliches
Element des Projekts "Grünes Ypsilon" im Rahmen des Förderprogramm "Zukunft
Stadtgrün" gefasst wurde. 5. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die
prognostizierten Gesamtkosten aller Einzelmaßnahmen des Projekts "Grünes
Ypsilon" rund 7,8 Mio. € betragen werden. Insgesamt wird die Stadt dabei
Fördermittel voraussichtlich in Höhe bis zu 5,2 Mio.€ erhalten. Der
Eigenanteil der Stadt wird demnach im Idealfall 2,6 Mio. € betragen. Das
Förderprogramm hat eine Laufzeit von voraussichtlich zehn Jahren. Die
städtischen Anteile werden den jeweiligen Produktgruppen der beteiligten Ämter
zugeordnet. Die Entscheidungen über diese Projekte erfolgen im Rahmen der
jeweiligen Beschlussvorlagen sowie unter Berücksichtigung der in zukünftigen
Haushalten bereitgestellten Mitteln. 6. Im Projekt "Grünes Ypsilon" sind neben dem
Grünflächenamt als Projektleitung folgende Ämter beteiligt und in der
Lenkungsgruppe zusammengefasst: Stadtplanungsamt, Umweltamt, Amt für Straßenbau
und Erschließung, Stadtschulamt, Sportamt, Jugend- und Sozialamt,
Straßenverkehrsamt / Radfahrbüro, der Ortsbeirat 9 einschließlich
Kinderbeauftragte Ginnheim und Dornbusch, sowie die ABG Frankfurt Holding.
Begründung: A. Zielsetzung Das Bund-Länder-Förderprogramm "Zukunft Stadtgrün"
hat als Schwerpunkte die Herstellung, Weiterentwicklung, Qualifizierung und
Vernetzung von Grünflächen sowie Umweltbildung, Begrünung von Bauwerken und
Erhalt der biologischen Vielfalt. Im Rahmen dieses Programms bietet das "Grüne Ypsilon" die Chance,
gesamtstädtische Vernetzung für den Fuß- und Radverkehr mit einer Aufwertung
des Wohnumfelds in einem Quartier zu kombinieren, das baulich und sozial vor
Herausforderungen steht. Der
Projektname "Grünes Ypsilon" resultiert aus der Y-förmigen Fläche des
Projektgebietes.
Das ISEK "Grünes Ypsilon" benennt
die Entwicklungsziele für das Fördergebiet. Es ist ein umsetzungsorientiertes,
integriertes, in ämterübergreifender Beteiligung erarbeitetes Handlungsprogramm
zur Aufwertung, Vernetzung und Stabilisierung des Gebietes. Es zeigt neben den
Chancen und Potentialen der Quartiere Handlungsfelder und konkrete Maßnahmen
auf und dient als Rahmen und Leitlinie für künftige Grünentwicklung. Das ISEK
ist im Verlauf der Qualifizierungs- und Umsetzungsmaßnahmen weiter
fortzuschreiben und zu präzisieren. Ein wichtiger Ansatz dabei ist die Einbindung und
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Ziel ist es, die
Mitwirkungsbereitschaft der ansässigen Bevölkerung und deren Identifikation mit
dem Quartier zu stärken. Das
ISEK "Grünes Ypsilon" sowie das Fördergebiet und die Zusammensetzung der
Steuerungsstruktur und lokalen Partnerschaft(en) sind gemäß den Richtlinien des
Landes Hessen (RiLiSE) durch die Stadtverordneten zu beschließen. B. Alternativen Sofern die Teilnahme im Programm "Zukunft Stadtgrün"
mit den vorhandenen Fördermöglichkeiten nicht wahrgenommen würde, müsste die
Stadt Frankfurt die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen im Laufe der Jahre
entweder vollumfänglich selbst finanzieren oder davon Abstand nehmen. C. Lösung Im Zuge der Nachverdichtungen der ABG Frankfurt
Holding werden im Fördergebiet bis zu 680 neue Wohnungen geschaffen. Die
Bewohnerinnen und Bewohner dieser neuen Wohnungen benötigen Fuß- und Radwege,
um in die benachbarten Stadtquartiere, Freiräume oder um in die Innenstadt zu
kommen. Zugleich steigt mit einer größeren Bevölkerung der Druck auf die grünen
Freiräume im Quartier, die die einzigen öffentlichen Treffpunkte, Spiel-,
Sport- und Freizeitflächen bieten können. Von der besseren Vernetzung und Durchwegung
profitieren sowohl das Fördergebiet, als auch die Gesamtstadt. Mit dem grünen
Ypsilon kann eine Lücke im innerstädtischen Fuß- und Radwegenetz geschlossen
werden. Insbesondere drei Starterprojekte stellen den Lückenschluss sicher und
erschaffen so erst das Grüne Ypsilon als Weg: Der Übergang über die
Eschersheimer Landstraße stellt die Verbindung zum Sinaipark und damit bis zum
östlichen GrünGürtel her. Die neue Wegeverbindung von der Platenstraße bis zum
Sportplatzband und weiter bis zur Wilhelm-Epstein-Straße, deren Querung und
weitere Maßnahmen bis über die Miquelallee schließen die Lücken in der
Nord-Süd-Achse des Grünen Ypsilons. Diese und weitere Vorschläge finden sich im
vorliegenden ISEK im Handlungsfeld 1 - Fuß- und Radverkehr. Gleichzeitig kann im Fördergebiet
eine deutliche Aufwertung der grünen Freiräume erfolgen. Insbesondere durch die
Beteiligung der ansässigen Bevölkerung wurden weitere Bedarfe deutlich. Mit der
Qualifizierung und Aufwertung von Spiel-, Sport- und Freizeiteinrichtungen für
alle Generationen bietet sich die Chance, attraktive Freiräume anzubieten.
Entsprechende Maßnahmenvorschläge finden sich im Handlungsfeld 2 - Spiel-,
Sport und Freizeitanlagen. Handlungsfeld 3 - Blaue und blühende Infrastruktur
führt Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung auf, die die Biodiversität erhöhen
und auf die Anforderungen des Klimawandels eingehen. Schließlich geht
Handlungsfeld 4 - soziale Aktivitäten und Infrastruktur auf die
Herausforderungen des Fördergebiets ein, in dem sich vielfache soziale
Problemlagen verdichten. Angesichts dieser Vielzahl von Handlungsfeldern ist
für die Realisierung des "Grüne Ypsilons" ein Fördergebietsmanagement zur
umfassenden Steuerung und Koordinierung der Maßnahmenumsetzung erforderlich. Es
stellt gleichzeitig die Einbindung von Bevölkerung und den lokalen
Partnerschaften sicher. D. Kosten 1. Investitionsbedarf Die Maßnahmen werden anteilig von Bund und Land mit
insgesamt bis zu zwei Dritteln finanziert. Der Rest der Kosten sind von der
Stadt aufzubringen. Die Summe der prognostizierten Gesamtkosten beträgt
7.777.000 Euro, die bis zu 2/3 gefördert werden. Über die Förderung sowie die Förderhöhe der im
Projekt "Grünes Ypsilon" vorgesehenen Einzelmaßnahmen wird vom Fördergeber auf
der Grundlage des jährlichen Förderantrages für die konkreten Maßnahmen
entschieden. Mit dem Bescheid
der Aufnahme in das Förderprogramm sind in 2017 für zuwendungsfähige Ausgaben
in Höhe von 100.000,- Euro bereits 55.000 Euro bewilligt, 45.000,- Euro sind
aus dem städtischen Haushalt zu erbringen. In 2018 wurden für zuwendungsfähige
Ausgaben in Höhe von 1.129.500,- Euro 647.995 Euro bewilligt, die Stadt muss
481.505,- Euro tragen. Für
in 2019 beantragte Ausgaben in Höhe von 1.472.500,- Euro liegt noch keine
Genehmigung vor. Erste Mittel wurden dieses Jahr bei der Projektdefinition 5.00
7962 "Grünes Ypsilon" in Höhe von 52.600,- Euro vereinnahmt. Der Förderzeitraum beträgt voraussichtlich 10 Jahre
zuzüglich 4 Jahre zur Abfinanzierung. Die Mittel für die kommunale
Komplementärfinanzierung für die bis einschließlich 2021 in Realisierung
befindlichen Maßnahmen werden aus vorhandenen Mitteln in der Produktgruppe
22.09 Grün- und Freiflächen unter den Projektdefinitionen 5.00 1821 "Grünzug
Platenstraße" und 5.00 1391 "Komplementärmittel" bereitgestellt. Kostenplanung und Fördermittelverwendung:
Jahr prognostizierte Kosten Zuschuss von Bund und Land Eigenanteil Stadt Frankfurt € € % € % 2017 - 2027 7.777.000 2017 100.000 55.000 55,00 45.000 45
2018 1.129.500 647.995 57,37 481.505 42,63
2019 1.472.500
2. Finanzierungsbedarfszeitraum 2017 - 2027
3. Stellenplanmäßige
Auswirkungen keine Für die zur Realisierung vorbereiteten Projekte
werden Beschlussvorlagen gemäß den städtischen Vergaberichtlinien sowie den
Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften der Stadt Frankfurt (ABV)
vorgelegt. Anlage
1_ISEK_Gruenes_Y_4 (ca.
49,7 MB) Anlage 2_Lageplan_Foerdergebiet (ca. 12,8 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.10.2018, M 184
Vortrag des
Magistrats vom 29.04.2022, M 57 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 9 Versandpaket:
28.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.09.2019, TO I, TOP 19
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 121 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION; LINKE. (= Votum
im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
AfD und FRANKFURTER (= Annahme) BFF (= Enthaltung)
34. Sitzung des OBR 2
am 16.09.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage M 121 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.09.2019, TO I, TOP
21 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 121 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION; BFF (=
Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
34. Sitzung des OBR 9
am 19.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage M 121 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
1 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen 4 CDU, FDP und
BFF (= Zurückweisung) 34. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO II, TOP 15
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 121 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., AFD, FDP und FRAKTION; BFF
(= Enthaltung) 36. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO II, TOP 38
Beschluss: Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL; BFF (= Enthaltung) 35. Sitzung des OBR 2
am 28.10.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 121 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE.
(= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4654, 36. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 61 0