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Bund-Länder-Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“: Projekt „Grünes Ypsilon“ - Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 121 Betreff: Bund-Länder-Förderprogramm "Zukunft Stadtgrün": Projekt "Grünes Ypsilon" - Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2018, § 3446 (M 184) 1. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) stellt die Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet "Grünes Ypsilon" dar und bildet damit die Grundlage zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme "Grünes Ypsilon". Dem Konzept wird in der vorgelegten Fassung mit der Darstellung der Steuerungsstruktur und der Zusammensetzung der lokalen Partnerschaft zugestimmt. 2. Das in Anlage 2 (Lageplan) dargestellte Gebiet wird als Fördergebiet "Grünes Ypsilon" beschlossen. 3. Zur Umsetzung und Weiterentwicklung des ISEK "Grünes Ypsilon" soll eine externe Projektsteuerung als Fördergebietsmanagement beauftragt werden. 4. Es dient zur Kenntnis, dass mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018, § 3446 (M 184), ein wesentliches Element des Projekts "Grünes Ypsilon" im Rahmen des Förderprogramm "Zukunft Stadtgrün" gefasst wurde. 5. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die prognostizierten Gesamtkosten aller Einzelmaßnahmen des Projekts "Grünes Ypsilon" rund 7,8 Mio. € betragen werden. Insgesamt wird die Stadt dabei Fördermittel voraussichtlich in Höhe bis zu 5,2 Mio.€ erhalten. Der Eigenanteil der Stadt wird demnach im Idealfall 2,6 Mio. € betragen. Das Förderprogramm hat eine Laufzeit von voraussichtlich zehn Jahren. Die städtischen Anteile werden den jeweiligen Produktgruppen der beteiligten Ämter zugeordnet. Die Entscheidungen über diese Projekte erfolgen im Rahmen der jeweiligen Beschlussvorlagen sowie unter Berücksichtigung der in zukünftigen Haushalten bereitgestellten Mitteln. 6. Im Projekt "Grünes Ypsilon" sind neben dem Grünflächenamt als Projektleitung folgende Ämter beteiligt und in der Lenkungsgruppe zusammengefasst: Stadtplanungsamt, Umweltamt, Amt für Straßenbau und Erschließung, Stadtschulamt, Sportamt, Jugend- und Sozialamt, Straßenverkehrsamt / Radfahrbüro, der Ortsbeirat 9 einschließlich Kinderbeauftragte Ginnheim und Dornbusch, sowie die ABG Frankfurt Holding. Begründung: A. Zielsetzung Das Bund-Länder-Förderprogramm "Zukunft Stadtgrün" hat als Schwerpunkte die Herstellung, Weiterentwicklung, Qualifizierung und Vernetzung von Grünflächen sowie Umweltbildung, Begrünung von Bauwerken und Erhalt der biologischen Vielfalt. Im Rahmen dieses Programms bietet das "Grüne Ypsilon" die Chance, gesamtstädtische Vernetzung für den Fuß- und Radverkehr mit einer Aufwertung des Wohnumfelds in einem Quartier zu kombinieren, das baulich und sozial vor Herausforderungen steht. Der Projektname "Grünes Ypsilon" resultiert aus der Y-förmigen Fläche des Projektgebietes. Das ISEK "Grünes Ypsilon" benennt die Entwicklungsziele für das Fördergebiet. Es ist ein umsetzungsorientiertes, integriertes, in ämterübergreifender Beteiligung erarbeitetes Handlungsprogramm zur Aufwertung, Vernetzung und Stabilisierung des Gebietes. Es zeigt neben den Chancen und Potentialen der Quartiere Handlungsfelder und konkrete Maßnahmen auf und dient als Rahmen und Leitlinie für künftige Grünentwicklung. Das ISEK ist im Verlauf der Qualifizierungs- und Umsetzungsmaßnahmen weiter fortzuschreiben und zu präzisieren. Ein wichtiger Ansatz dabei ist die Einbindung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Ziel ist es, die Mitwirkungsbereitschaft der ansässigen Bevölkerung und deren Identifikation mit dem Quartier zu stärken. Das ISEK "Grünes Ypsilon" sowie das Fördergebiet und die Zusammensetzung der Steuerungsstruktur und lokalen Partnerschaft(en) sind gemäß den Richtlinien des Landes Hessen (RiLiSE) durch die Stadtverordneten zu beschließen. B. Alternativen Sofern die Teilnahme im Programm "Zukunft Stadtgrün" mit den vorhandenen Fördermöglichkeiten nicht wahrgenommen würde, müsste die Stadt Frankfurt die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen im Laufe der Jahre entweder vollumfänglich selbst finanzieren oder davon Abstand nehmen. C. Lösung Im Zuge der Nachverdichtungen der ABG Frankfurt Holding werden im Fördergebiet bis zu 680 neue Wohnungen geschaffen. Die Bewohnerinnen und Bewohner dieser neuen Wohnungen benötigen Fuß- und Radwege, um in die benachbarten Stadtquartiere, Freiräume oder um in die Innenstadt zu kommen. Zugleich steigt mit einer größeren Bevölkerung der Druck auf die grünen Freiräume im Quartier, die die einzigen öffentlichen Treffpunkte, Spiel-, Sport- und Freizeitflächen bieten können. Von der besseren Vernetzung und Durchwegung profitieren sowohl das Fördergebiet, als auch die Gesamtstadt. Mit dem grünen Ypsilon kann eine Lücke im innerstädtischen Fuß- und Radwegenetz geschlossen werden. Insbesondere drei Starterprojekte stellen den Lückenschluss sicher und erschaffen so erst das Grüne Ypsilon als Weg: Der Übergang über die Eschersheimer Landstraße stellt die Verbindung zum Sinaipark und damit bis zum östlichen GrünGürtel her. Die neue Wegeverbindung von der Platenstraße bis zum Sportplatzband und weiter bis zur Wilhelm-Epstein-Straße, deren Querung und weitere Maßnahmen bis über die Miquelallee schließen die Lücken in der Nord-Süd-Achse des Grünen Ypsilons. Diese und weitere Vorschläge finden sich im vorliegenden ISEK im Handlungsfeld 1 - Fuß- und Radverkehr. Gleichzeitig kann im Fördergebiet eine deutliche Aufwertung der grünen Freiräume erfolgen. Insbesondere durch die Beteiligung der ansässigen Bevölkerung wurden weitere Bedarfe deutlich. Mit der Qualifizierung und Aufwertung von Spiel-, Sport- und Freizeiteinrichtungen für alle Generationen bietet sich die Chance, attraktive Freiräume anzubieten. Entsprechende Maßnahmenvorschläge finden sich im Handlungsfeld 2 - Spiel-, Sport und Freizeitanlagen. Handlungsfeld 3 - Blaue und blühende Infrastruktur führt Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung auf, die die Biodiversität erhöhen und auf die Anforderungen des Klimawandels eingehen. Schließlich geht Handlungsfeld 4 - soziale Aktivitäten und Infrastruktur auf die Herausforderungen des Fördergebiets ein, in dem sich vielfache soziale Problemlagen verdichten. Angesichts dieser Vielzahl von Handlungsfeldern ist für die Realisierung des "Grüne Ypsilons" ein Fördergebietsmanagement zur umfassenden Steuerung und Koordinierung der Maßnahmenumsetzung erforderlich. Es stellt gleichzeitig die Einbindung von Bevölkerung und den lokalen Partnerschaften sicher. D. Kosten 1. Investitionsbedarf Die Maßnahmen werden anteilig von Bund und Land mit insgesamt bis zu zwei Dritteln finanziert. Der Rest der Kosten sind von der Stadt aufzubringen. Die Summe der prognostizierten Gesamtkosten beträgt 7.777.000 Euro, die bis zu 2/3 gefördert werden. Über die Förderung sowie die Förderhöhe der im Projekt "Grünes Ypsilon" vorgesehenen Einzelmaßnahmen wird vom Fördergeber auf der Grundlage des jährlichen Förderantrages für die konkreten Maßnahmen entschieden. Mit dem Bescheid der Aufnahme in das Förderprogramm sind in 2017 für zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 100.000,- Euro bereits 55.000 Euro bewilligt, 45.000,- Euro sind aus dem städtischen Haushalt zu erbringen. In 2018 wurden für zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 1.129.500,- Euro 647.995 Euro bewilligt, die Stadt muss 481.505,- Euro tragen. Für in 2019 beantragte Ausgaben in Höhe von 1.472.500,- Euro liegt noch keine Genehmigung vor. Erste Mittel wurden dieses Jahr bei der Projektdefinition 5.00 7962 "Grünes Ypsilon" in Höhe von 52.600,- Euro vereinnahmt. Der Förderzeitraum beträgt voraussichtlich 10 Jahre zuzüglich 4 Jahre zur Abfinanzierung. Die Mittel für die kommunale Komplementärfinanzierung für die bis einschließlich 2021 in Realisierung befindlichen Maßnahmen werden aus vorhandenen Mitteln in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen unter den Projektdefinitionen 5.00 1821 "Grünzug Platenstraße" und 5.00 1391 "Komplementärmittel" bereitgestellt. Kostenplanung und Fördermittelverwendung: Jahr prognostizierte Kosten Zuschuss von Bund und Land Eigenanteil Stadt Frankfurt € € % € % 2017 - 2027 7.777.000 2017 100.000 55.000 55,00 45.000 45 2018 1.129.500 647.995 57,37 481.505 42,63 2019 1.472.500 2. Finanzierungsbedarfszeitraum 2017 - 2027 3. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine Für die zur Realisierung vorbereiteten Projekte werden Beschlussvorlagen gemäß den städtischen Vergaberichtlinien sowie den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften der Stadt Frankfurt (ABV) vorgelegt. Anlage 1_ISEK_Gruenes_Y_4 (ca. 49,7 MB) Anlage 2_Lageplan_Foerdergebiet (ca. 12,8 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 184 Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 57 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 9 Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.09.2019, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION; LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) BFF (= Enthaltung) 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage M 121 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.09.2019, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung des OBR 9 am 19.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage M 121 dient zur Kenntnis. Abstimmung: 1 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen 4 CDU, FDP und BFF (= Zurückweisung) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO II, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., AFD, FDP und FRAKTION; BFF (= Enthaltung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL; BFF (= Enthaltung) 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 121 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4654, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 61 0