Errichtung einer neuen barrierefreien Querung Eschersheimer Landstraße - Am Sinaipark hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Beschlussvorschlag
- Der Planung und Ausführung eines neuen barrierefreien Überweges im Bereich der Eschersheimer Landstraße/Am Sinaipark/Klimsch Anlage wird entsprechend den beigefügten Planunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.494 T€ werden bewilligt und freigegeben.
- Für die Abwicklung der Maßnahme wird in der Produktgruppe 16.03 eine neue Projektdefinition angelegt.
- Durch die notwendige Verlegung der Fahrstreifen Richtung Osten und Westen sind insgesamt sechs Bestandsbäume zu fällen. a) (112) Acer platanoides 'columnare' (Säulenförmiger Spitzahorn) u= 0,68m H= ca. 8m b) (113) Acer palatoides 'columnare' (Säulenförmiger Spitzahorn) u= 0,70m H=ca. 8m c) (312) Sambucus nigra (schwarzer Holunder) u= 0,93m H= ca. 6m (Großstrauch) (320) Prunus serrulata 'Kanzan' (Nelkenkirsche) mehrstämmig STU = 150 cm, H= 4 m d) (321) Acer pseudoplatanus (Bergahorn) dreistämmig STU = 250 cm, H= 15 m e) (322) Prunus serrulata 'Kanzan' (Nelkenkirsche) mehrstämmig STU = 90 cm, H= 4 m Der Baumfällung wird zugestimmt.
- Die notwendigen Baumfällungen werden vollumfänglich durch Neupflanzungen im Sinaipark ersetzt.
- Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Baumaßnahme in der Produktgruppe 16.03 die notwendigen Mittel in Höhe von 1.494 T€, Projektdefinition 5.007005 'Radverkehr', zur Verfügung stehen, b) die vorhandenen Verkehrsanlagen keinen Restbuchwert aufweisen, c) für die Baumaßnahme ein Antrag auf Fördermittel des Landes nach dem Mobilitätsfördergesetz (MobiFöG) gestellt wurde. Es wird mit einer Förderung in Höhe von rund 491 T€ gerechnet. Die endgültige Höhe der Zuwendung ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus dem Zuwendungsbescheid des Fördermittelgebers, d) die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rund 68 T€ sichergestellt ist und diesen Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von jährlich rund 16 T€ gegenüberstehen, e) für die Umsetzung der Maßnahme ein Schienenersatzverkehr eingesetzt werden muss. Die daraus resultierenden Kosten in Höhe von 539 T€ sind nicht aktivierungsfähig und belasten den Ergebnishaushalt entsprechend, f) zur Umsetzung der Maßnahme Stellplatzablösemittel verwendet werden sollen, deren Höhe derzeit geprüft wird.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
3
3. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION
Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt BFF-BIG FRAKTION
4
4. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 5), ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) und BFF-BIG (= Ablehnung)
Annahme:
ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt BFF-BIG FRAKTION
Enthaltung:
BFF-BIG