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Planung von zwei zusätzlichen ebenerdigen und barrierefreien Querungsmöglichkeiten für Fuß- und Radverkehr über die Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 184 Betreff: Planung von zwei zusätzlichen ebenerdigen und barrierefreien Querungsmöglichkeiten für Fuß- und Radverkehr über die Eschersheimer Landstraße I. Der Vorplanung zur Einrichtung von zwei zusätzlichen Querungsmöglichkeiten über die Eschersheimer Landstraße wird gemäß den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen, b) zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist (FAG/GVFG) und ggf. entsprechende Anträge zu stellen, c) eine Bau-/Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Umsetzung der Maßnahmen der Gesamtinvestitionsbedarf auf 1,23 Mio. € (brutto) geschätzt wird, b) die zur weiterführenden Planung erforderlichen Mittel in Höhe von 200.000,- € unter der Produktgruppe 16.11, Produktdefinition 5.003650 (Einrichtung Barrierefreier Überwege zu den Stadtbahnstationen Dornbusch und Hügelstraße einschließlich plangleicher Fußgängerquerungsmöglichkeiten in der Eschersheimer Landstraße einschl. Querung in Höhe Sinaipark - Planungsmittel - Amt 66) zur Verfügung stehen, hiermit bewilligt und freigegeben werden. IV. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass bis zum 30.04.2018 bereits Ausgaben in Höhe von 23.420,08 € geleistet wurden. Begründung: A - Zielsetzung In der Eschersheimer Landstraße ergibt sich durch die oberirdische Führung der Stadtbahnlinien U 1, 2, 3 und U 8 eine erhebliche Trennwirkung zwischen den beidseitigen Wohnbebauungen. Der Magistrat wurde mit der Anregung OM 427/ 2011 des Ortsbeirats 9 gebeten, Überwege über die Eschersheimer Landstraße im Kreuzungsbereich Marbachweg/Am Dornbusch und im Bereich zwischen der Klimsch-Anlage und dem Sinaipark zu planen und einzurichten. B - Alternativen Für die oberirdische Stadtbahnquerung im Bereich Sinaipark - Klimsch-Anlage wurden zwei zusätzliche Varianten in der Ämterabstimmung geprüft: Variante 1: Zugunsten der Breite der seitlich gelegenen Aufstellflächen wird die Gesamtbreite der zwei beidseitig der Stadtbahntrasse gelegene Richtungsfahrbahnen von ca. 7,00 m, auf 5,50 m reduziert. Dadurch können auch die Eingriffe in den Sinaipark (Baumfällungen) reduziert werden. Durch die Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 5,50 m entsteht eine Einengung, die bei der vorhandenen Verkehrsbelastung zu gefahrenträchtigem Nebeneinanderfahren von LKW, PKW und Radverkehr führt. Diese Variante wurde wegen der Engstelle verworfen. Variante 2: Durch eine beidseitige Reduzierung der zwei Richtungsfahrbahnen auf einen Fahrstreifen werden die Aufstellflächen in den Seitenbereichen der Stadtbahntrasse gewonnen. Eingriffe in die Seitenbereiche (besonders Sinaipark) sind nicht notwendig. Die Planungsvariante ist bestandsnah und sehr kostengünstig, jedoch wegen der Reduzierung auf einen Richtungsfahrstreifen bei der vorhandenen verkehrlichen Spitzenbelastung nicht realisierbar. Für die Planung der Stadtbahnquerung im Kreuzungsbereich Marbachweg/Am Dornbusch gibt es keine Alternative. Die notwendige Flächenverfügbarkeit für die erforderlichen Aufstellflächen im Seitenbereich der Stadtbahntrasse ist nur am Beginn des Einmündungstrichters gegeben. C - Lösung Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Fachämter, der vorhandenen Verkehrsbelastung, der Flächenverfügbarkeit und der vorhandenen Ver- und Entsorgungstrassen wurden für die Überwege über die Eschersheimer Landstraße im Kreuzungsbereich Marbachweg/Am Dornbusch und im Bereich zwischen der Klimsch-Anlage und dem Sinaipark jeweils eine Vorplanung erstellt. Bei beiden Planungen bleibt für den Individualverkehr die zweistreifige Führung aus Gründen der Leistungsfähigkeit erhalten. Auf den Stadtbahnbetrieb werden die zusätzlichen Querungen nach ersten Berechnungen keinen nennenswerten Einfluss haben. Anlage 2, Blatt 1: Querung Am Dornbusch - Marbachweg Die zusätzliche Querung befindet sich am südlichen Ast der Kreuzung Am Dornbusch/Marbachweg und ermöglicht eine oberirdische, ebenerdige Querung der Eschersheimer Landstraße. Nur in diesem Bereich der Einmündung ist die Flächenverfügbarkeit für die Aufstellflächen gegeben. Die 4,20 m breite Querung wird daher geradlinig über die Fahrbahn und die Gleisanlage geführt. Für die Fußgänger werden 2,50 m tiefe Aufstellbereiche geschaffen. Für den Individualverkehr ist eine Fahrbahnbreite von jeweils 6,00 m im Querungsbereich vorgesehen. Die B-Ebene im gesamten Kreuzungsbereich bleibt entsprechend dem Wunsch des Ortsbeirates erhalten. Anlage 2, Blatt 2: Querung in Höhe des Sinaiparks - Klimsch-Anlage Die Planung dient als Verbindung der o. a. Grünflächen und kann zukünftig auch zur Entlastung der Fußgängerquerung an der Fritz-Tarnow-Straße beitragen. Sie ist darüber hinaus ein wesentliches Element der Verbindung "Grünes Ypsilon" im Rahmen des Förderprojekts "Zukunft Stadtgrün". Zur Beibehaltung einer guten Befahrbarkeit und der Bewältigung der vorhandenen verkehrlichen Belastung ist eine Fahrbahnbreite von je 6,00 m im Querungsbereich vorgesehen. Für die Neuordnung der Verkehrsfläche greift die Planung in die westlich gelegene Parkbucht und an der Ostseite in die Fläche des Sinai-Parks ein. Damit die Bäume am Randbereich des Sinaiparks erhalten bleiben können, wird der Gehweg zukünftig östlich der Baumreihe geführt. Die Aufstellflächen der Querung sind auch für den Radverkehr ausreichend bemessen. Als Ersatz für die entfallenden Kurzzeit-Stellplätze im Bereich der Klimsch-Anlage sind für die betroffenen Einzelhandelsgeschäfte vier gleichwertige Stellplätze ab Haus Nr. 381 stadteinwärts vorgesehen. D - Kosten a) Auflistung der Kosten für die Bauausführung Nach einer Kostenschätzung setzen sich die Kosten für die Querung Am Dornbusch/Marbachweg wie folgt zusammen: Nr. Kostengruppe Einzelkosten 1 Baustelleneinrichtung 115.000,00 € 2 Aufbrucharbeiten 20.000 € 3 Neubau Verkehrsflächen 62.000 € 4 LSA, Ausstattung und Trassen 125.000,00 € 5 Kleinleistungen und Unvorhergesehenes 39.600,00 € Nach einer Kostenschätzung setzen sich die Kosten für die Querung Sinai-Park wie folgt zusammen: Nr. Kostengruppe Einzelkosten 1 Baustelleneinrichtung 95.000,00 € 2 Aufbrucharbeiten 45.000,00 € 3 Neubau Verkehrsflächen 145.000,00 € 4 LSA, Ausstattung und Trassen 176.000,00 € 5 Kleinleistungen und Unvorhergesehenes 40.000,00 € Summe der Kosten für beide Querungen: Nr. Kostengruppe Einzelkosten 1 Baustelleneinrichtung 210.000,00 € 2 Aufbrucharbeiten 65.000,00 € 3 Neubau Verkehrsflächen 207.000,00 € 4 LSA, Ausstattung und Trassen 301.000,00 € 5 Kleinleistungen und Unvorhergesehenes 79.600,00 € Baukosten gesamt netto 862.600,00 € Mehrwertsteuer 19 v. H. 163.894,00 € Baukosten brutto 1.026.494,00 € Geschätzte Baukosten gerundet - brutto 1,03 Mio. € b) Zusammenstellung der Kosten (brutto und gerundet) für die weiterführende Planung - Für Planungsleistungen gem. HOAI (Lph. 2 bis 6) ergibt sich ein Honorar von 48.500 € - Honorar für Trassenplanung, Koordinierung der Gewerke, Durchführung der Werksmitteilungen, Verkehrsphasenpläne, Vermessung, Umbauzuschlag und Nebenkosten 116.800 € - Zusätzliche Kosten für Gutachten (z. Bsp. Baugrund), Kampfmittel, SiGeKO, Kleinleistungen etc. 39.000 €. Die Gesamtkosten für Planungshonorare und für erforderliche Nebenkosten betragen etwa 200.000 €. Anlage 1_Uebersicht (ca. 2,9 MB) Anlage 2_Bl_1_Ueberwege_Eschersheimer_Ldstr_Dornbusch (ca. 510 KB) Anlage 2_Bl_2_Ueberwege_Eschersheimer_Ldstr_Sinaipark (ca. 534 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 121 Vortrag des Magistrats vom 22.02.2021, M 33 Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 101 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 9 Versandpaket: 24.10.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 184 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 29.11.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage M 184 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Zurückweisung) 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Bakakis, Emmerling, Schenk, Rinn, Hübner und Daum sowie von Stadtrat Oesterling dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3446, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 32 1