Planung von zwei zusätzlichen ebenerdigen und barrierefreien Querungsmöglichkeiten für Fuß- und Radverkehr über die Eschersheimer Landstraße
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M
184 Betreff: Planung von zwei zusätzlichen ebenerdigen
und barrierefreien Querungsmöglichkeiten für Fuß- und Radverkehr über die
Eschersheimer Landstraße I. Der Vorplanung zur Einrichtung von zwei
zusätzlichen Querungsmöglichkeiten über die Eschersheimer Landstraße wird gemäß
den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der Vorplanung eine baureife
Planung zu erstellen, b) zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist
(FAG/GVFG) und ggf. entsprechende Anträge zu stellen, c) eine Bau-/Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und
der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Umsetzung der Maßnahmen der
Gesamtinvestitionsbedarf auf 1,23 Mio. € (brutto) geschätzt wird, b) die zur weiterführenden Planung erforderlichen
Mittel in Höhe von 200.000,- € unter der Produktgruppe 16.11,
Produktdefinition 5.003650 (Einrichtung Barrierefreier Überwege zu den
Stadtbahnstationen Dornbusch und Hügelstraße einschließlich plangleicher
Fußgängerquerungsmöglichkeiten in der Eschersheimer Landstraße einschl. Querung
in Höhe Sinaipark - Planungsmittel - Amt 66) zur Verfügung stehen, hiermit
bewilligt und freigegeben werden. IV. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass bis zum
30.04.2018 bereits Ausgaben in Höhe von 23.420,08 €
geleistet wurden. Begründung: A - Zielsetzung In der Eschersheimer Landstraße ergibt sich durch die
oberirdische Führung der Stadtbahnlinien U 1, 2, 3 und U 8 eine
erhebliche Trennwirkung zwischen den beidseitigen Wohnbebauungen. Der Magistrat
wurde mit der Anregung OM 427/ 2011 des Ortsbeirats 9 gebeten, Überwege über
die Eschersheimer Landstraße im Kreuzungsbereich Marbachweg/Am Dornbusch und im
Bereich zwischen der Klimsch-Anlage und dem Sinaipark zu planen und
einzurichten. B - Alternativen Für die oberirdische Stadtbahnquerung im Bereich
Sinaipark - Klimsch-Anlage wurden zwei zusätzliche Varianten in der
Ämterabstimmung geprüft: Variante 1: Zugunsten der Breite der seitlich
gelegenen Aufstellflächen wird die Gesamtbreite der zwei beidseitig der
Stadtbahntrasse gelegene Richtungsfahrbahnen von ca. 7,00 m, auf 5,50 m
reduziert. Dadurch können auch die Eingriffe in den Sinaipark (Baumfällungen)
reduziert werden. Durch die Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 5,50 m entsteht
eine Einengung, die bei der vorhandenen Verkehrsbelastung zu gefahrenträchtigem
Nebeneinanderfahren von LKW, PKW und Radverkehr führt. Diese Variante wurde
wegen der Engstelle verworfen. Variante 2: Durch eine beidseitige Reduzierung der
zwei Richtungsfahrbahnen auf einen Fahrstreifen werden die Aufstellflächen in
den Seitenbereichen der Stadtbahntrasse gewonnen. Eingriffe in die
Seitenbereiche (besonders Sinaipark) sind nicht notwendig. Die Planungsvariante
ist bestandsnah und sehr kostengünstig, jedoch wegen der Reduzierung auf einen
Richtungsfahrstreifen bei der vorhandenen verkehrlichen Spitzenbelastung nicht
realisierbar. Für die Planung der Stadtbahnquerung
im Kreuzungsbereich Marbachweg/Am Dornbusch gibt es keine Alternative. Die
notwendige Flächenverfügbarkeit für die erforderlichen Aufstellflächen im
Seitenbereich der Stadtbahntrasse ist nur am Beginn des Einmündungstrichters
gegeben. C - Lösung Unter Berücksichtigung der
Stellungnahmen der Fachämter, der vorhandenen Verkehrsbelastung, der
Flächenverfügbarkeit und der vorhandenen Ver- und Entsorgungstrassen wurden für
die Überwege über die Eschersheimer Landstraße im Kreuzungsbereich
Marbachweg/Am Dornbusch und im Bereich zwischen der Klimsch-Anlage und dem
Sinaipark jeweils eine Vorplanung erstellt. Bei beiden Planungen bleibt für den
Individualverkehr die zweistreifige Führung aus Gründen der Leistungsfähigkeit
erhalten. Auf den Stadtbahnbetrieb werden die zusätzlichen Querungen nach
ersten Berechnungen keinen nennenswerten Einfluss haben. Anlage 2, Blatt 1: Querung Am Dornbusch -
Marbachweg
Die zusätzliche Querung befindet
sich am südlichen Ast der Kreuzung Am Dornbusch/Marbachweg und ermöglicht eine
oberirdische, ebenerdige Querung der Eschersheimer Landstraße. Nur in diesem
Bereich der Einmündung ist die Flächenverfügbarkeit für die Aufstellflächen
gegeben. Die 4,20 m breite Querung wird daher geradlinig über die Fahrbahn
und die Gleisanlage geführt. Für die Fußgänger werden 2,50 m tiefe
Aufstellbereiche geschaffen. Für den Individualverkehr ist eine Fahrbahnbreite
von jeweils 6,00 m im Querungsbereich vorgesehen. Die B-Ebene im gesamten
Kreuzungsbereich bleibt entsprechend dem Wunsch des Ortsbeirates erhalten.
Anlage 2, Blatt 2: Querung in Höhe des
Sinaiparks - Klimsch-Anlage Die Planung dient als Verbindung der o. a.
Grünflächen und kann zukünftig auch zur Entlastung der Fußgängerquerung an der
Fritz-Tarnow-Straße beitragen. Sie ist darüber hinaus ein wesentliches Element
der Verbindung "Grünes Ypsilon" im Rahmen des Förderprojekts "Zukunft
Stadtgrün". Zur Beibehaltung einer guten Befahrbarkeit und der Bewältigung der
vorhandenen verkehrlichen Belastung ist eine Fahrbahnbreite von je 6,00 m im
Querungsbereich vorgesehen. Für die Neuordnung der Verkehrsfläche greift die
Planung in die westlich gelegene Parkbucht und an der Ostseite in die Fläche
des Sinai-Parks ein. Damit die Bäume am Randbereich des Sinaiparks erhalten
bleiben können, wird der Gehweg zukünftig östlich der Baumreihe geführt. Die
Aufstellflächen der Querung sind auch für den Radverkehr ausreichend bemessen.
Als Ersatz für die entfallenden Kurzzeit-Stellplätze im Bereich der
Klimsch-Anlage sind für die betroffenen Einzelhandelsgeschäfte vier
gleichwertige Stellplätze ab Haus Nr. 381 stadteinwärts vorgesehen. D - Kosten a) Auflistung der Kosten für die
Bauausführung Nach einer Kostenschätzung setzen sich die Kosten für
die Querung Am Dornbusch/Marbachweg wie folgt zusammen:
Nr. Kostengruppe Einzelkosten
1 Baustelleneinrichtung 115.000,00 €
2 Aufbrucharbeiten 20.000 €
3 Neubau
Verkehrsflächen 62.000 €
4 LSA, Ausstattung und
Trassen 125.000,00 €
5 Kleinleistungen und
Unvorhergesehenes 39.600,00 €
Nach einer Kostenschätzung setzen sich die Kosten für
die Querung Sinai-Park wie folgt zusammen:
Nr. Kostengruppe Einzelkosten
1 Baustelleneinrichtung 95.000,00 €
2 Aufbrucharbeiten 45.000,00 €
3 Neubau
Verkehrsflächen 145.000,00 €
4 LSA, Ausstattung und
Trassen 176.000,00 €
5 Kleinleistungen und
Unvorhergesehenes 40.000,00 €
Summe der Kosten für beide
Querungen:
Nr. Kostengruppe Einzelkosten
1 Baustelleneinrichtung 210.000,00 €
2 Aufbrucharbeiten 65.000,00 €
3 Neubau
Verkehrsflächen 207.000,00 €
4 LSA, Ausstattung und
Trassen 301.000,00 €
5 Kleinleistungen und
Unvorhergesehenes 79.600,00 €
Baukosten gesamt netto 862.600,00 €
Mehrwertsteuer 19 v. H. 163.894,00 €
Baukosten brutto 1.026.494,00 €
Geschätzte Baukosten gerundet -
brutto 1,03 Mio.
€ b) Zusammenstellung der Kosten (brutto und
gerundet) für die weiterführende Planung
- Für Planungsleistungen
gem. HOAI (Lph. 2 bis 6) ergibt sich ein Honorar von
48.500 € - Honorar für Trassenplanung, Koordinierung der
Gewerke, Durchführung der Werksmitteilungen, Verkehrsphasenpläne, Vermessung,
Umbauzuschlag und Nebenkosten
116.800 €
- Zusätzliche Kosten
für Gutachten (z. Bsp. Baugrund), Kampfmittel, SiGeKO, Kleinleistungen etc.
39.000 €. Die Gesamtkosten für Planungshonorare und für
erforderliche Nebenkosten betragen etwa 200.000 €. Anlage 1_Uebersicht (ca. 2,9 MB) Anlage 2_Bl_1_Ueberwege_Eschersheimer_Ldstr_Dornbusch
(ca. 510 KB)
Anlage 2_Bl_2_Ueberwege_Eschersheimer_Ldstr_Sinaipark
(ca. 534 KB)
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 121
Vortrag des
Magistrats vom 22.02.2021, M 33
Vortrag des
Magistrats vom 09.07.2021, M 101
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 9
Versandpaket: 24.10.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2
am 26.11.2018, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 184 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9
am 29.11.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage M 184 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (=
Zurückweisung) 26. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 18
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 184 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, BFF und
FRANKFURTER (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Annahme) 27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 32
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 184 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF
und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO I, TOP 10
Beschluss: a) Der Vorlage M 184 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Bakakis,
Emmerling, Schenk, Rinn, Hübner und Daum sowie von Stadtrat Oesterling dienen
zur Kenntnis. Abstimmung:
zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 3446, 29. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 32 1