Errichtung einer neuen barrierefreien Querung der Eschersheimer Landstraße - Am Dornbusch
Beschlussvorschlag
- Der Planung und Ausführung eines neuen barrierefreien Überweges im Kreuzungsbereich der Eschersheimer Landstraße / Am Dornbusch / Marbachweg wird entsprechend den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.248 T€ werden bewilligt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)für die Baumaßnahme in der Produktgruppe 16.11 Mittel in Höhe von 1.500 T€, Projektdefinition 5.003650 "Einrichtung barrierefreier Überwege zu den Stadtbahnstationen Dornbusch und Hügelstraße einschließlich plangleicher Fußgängerquerungsmöglichkeiten in der Eschersheimer Landstraße einschließlich Querung in Höhe Sinaipark" zur Verfügung stehen, von denen bereits 42T€ (Stand 30.09.2020) für Planungsleistungen verausgabt wurden,
- b)die vorhandenen Verkehrsanlagen keinen Restbuchwert aufweisen,
- c)für die Baumaßnahme ein Antrag auf Fördermittel des Landes nach dem Mobilitätsfördergesetz (MobiFö
- G)gestellt wurde. Es wird mit einer Förderung in Höhe von 380 T€ gerechnet. Die endgültige Höhe der Zuwendung ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus dem Zuwendungsbescheid des Fördermittelgebers,
- d)die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rund 57 T€ sichergestellt ist und diesen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von jährlich rund 13 T€ gegenüberstehen.
Begründung
A. Allgemeines
Im Kreuzungsbereich der Eschersheimer Landstraße mit den Straßen Am Dornbusch und Marbachweg werden zahlreiche Verkehrsbeziehungen im motorisierten Verkehr, im öffentlichen Nahverkehr und im Rad- und Fußverkehr abgewickelt. Für Fußgängerinnen und Fußgänger erfolgt aktuell die Querung der Eschersheimer Landstraße zum Teil sehr umwegig, da eine signalisierte Straßenquerung im südlichen Kreuzungsbereich fehlt. Mit der Umsetzung des vorliegenden Entwurfs sollen an dieser Stelle die nutzungsrelevanten Ansprüche und die erforderliche Verkehrssicherheit in dem zur Verfügung stehenden Straßenraum gefördert und hergestellt werden.
B. Finanzielle Auswirkungen
Keine - der vorliegende Entwurf folgt einer von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Vorplanung (§ 3446 vom 13.12.2018 zu M 184 vom 19.10.2018) und es wird unter Beibehaltung der aktuell straßenräumlichen Gegebenheiten keine weitere Möglichkeit zur Beseitigung der offensichtlichen Mängel in dem Knotenpunktbereich geben können.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Eschersheimer Landstraße wird im untersuchten Abschnitt vierstreifig im Zweirichtungsverkehr geführt. Die Fahrtrichtungen sind baulich voneinander durch die Gleisanlagen der Stadtbahn getrennt. In Nord-Süd-Richtung verkehren mit den Linien U1 bis U3 und U8 insgesamt vier Stadtbahnlinien in der Eschersheimer Landstraße. Die Gleisanlagen sind auf der freien Strecke eingezäunt. Zwischen den Gleisen stehen mächtige Maste zur Abspannung der Fahroberleitungen. Die Straße und der Gleiskörper können verkehrsbedingt nicht in einem Zuge überquert werden, daher müssen unter der Wahrung sicherheitsbedingter Schutzabstände zwischen Gleis- und Straßenkörper Aufstellflächen mit einer Mindestbreite von 2,50 Meter geschaffen werden. Diese Querschnittsaufweitung wird zum einen durch eine Reduzierung der Fahrstreifenbreite auf rund 6 Meter und zum anderen durch schmalere Nebenanlagen erreicht. Der Straßenraumquerschnitt auf Höhe des neuen Überwegs stellt sich von Westen nach Osten wie folgt dar: Gehweg: min. 2,50 Meter, Fahrbahn Rtg. Stadtmitte: min. 6 Meter, Querungsinsel: min. 2,50 Meter, Gleiskörper Stadtbahn: Bestand, Querungsinsel: min. 2,50 Meter, Fahrbahn Rtg. Weißer Stein: min. 6 Meter, Gehweg: min. 2,10 Meter. Die Barrierefreiheit soll entsprechend dem aktuellen Stand des städtischen Arbeitsplans zur Barrierefreiheit ausgeführt werden. Da die bauliche Herstellung von Querungen an Hauptverkehrsstraßen zur Steigerung der Verkehrssicherheit grundsätzlich förderfähig ist, hat der Magistrat bei Hessen Mobil als Fördergeber eine finanzielle Zuwendung beantragt.
D. Klimaschutz
Es ist geplant, den neuen Überweg ab dem Sommer 2021 herzustellen. Allerdings kann die mindestens viermonatige Ausschreibung erst nach einer Beschlussfassung zu dieser Vorlage beginnen. Mit Kenntnisstand Oktober 2020 sind mit der baulichen Umsetzung des Überwegs Verkehrsbeeinträchtigungen im Stadtbahnverkehr verbunden und notwendig. Diese betragen mindestens zwei Wochen. Zur Herstellung des Überweges sind auch Arbeiten innerhalb der Gleiskörper sowie in unmittelbarer Nähe erforderlich, deshalb muss für diesen Zeitraum ein Schienenersatzverkehr eingerichtet werden. Gegebenenfalls können durch einen zeitgleichen Bau eines weiteren Überweges in der Eschersheimer Landstraße- Am Sinaipark- Synegieeffekte bezüglich Baukosten und Bauzeit erzielt werden.