Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hier: Unterstützung notwendiger Kapitalmaßnahmen der Mainova AG - 1. Tranche
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 110 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Begründung
A. Allgemeines
Die Gesellschafter Stadt Frankfurt am Main und Thüga AG unterstützen die von Vorstand und Aufsichtsrat der Mainova AG initiierte Schaffung eines genehmigten Kapitals nach §§ 202 ff. AktG, welches in der Hauptversammlung am 30.08.2023 durch die Aktionäre mittels Satzungsänderung beschlossen wurde. Mit dem Grundsatzbeschluss § 4715 vom 02.05.2024 (M 28/2024) hat die Stadt ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die notwendigen Kapitalmaßnahmen der Mainova AG zu unterstützen. Ferner wurden mit Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung § 5044 vom 11.07.2024 (M 85/2024) die formalen Voraussetzungen und gesellschaftsrechtlich erforderlichen Strukturen geschaffen, damit sich die beiden Hauptaktionäre an den anstehenden Kapitalerhöhungen beteiligen. Vorstand und Aufsichtsrat der Mainova AG haben beschlossen, vom genehmigten Kapital eine
- Tranche auszuüben und neue Inhaber- und neue Namensaktien auszugeben. Unter Berücksichtigung des Ausgabepreises erhöht sich das Eigenkapital der Mainova AG um ca. 400 Mio. €. Damit muss SWFH zur Beibehaltung ihres prozentualen Eigentumsanteils an der Mainova AG rd. 300 Mio. € investieren. Wie im Grundsatzbeschluss § 4715 vom 02.05.2024 (M 28/2024), dargelegt, ist es sinnvoll, dass die SWFH die für die Kapitalerhöhung der Mainova AG notwendigen Finanzmittel nicht dauerhaft durch Fremdkapital finanziert. Von daher wird das Eigenkapital der SWFH durch Zuführung in die Kapitalrücklage zur Leistung der
- Tranche - wie im Haushalt 2024 veranschlagt - nach dessen Rechtskraft mit einem Betrag von 170,0 Mio. € aufgestockt.
D. Klimaschutz
Die Investition in das Finanzanlagevermögen entspricht der mit § 4715 vom 02.05.2024 (M 28/2024) beschlossenen finanziellen Unterstützung der SWFH bei der Umsetzung der Kapitalmaßnahme i. H. v. bis zu 750,0 Mio. €. Im Haushalt 2024/2025 sind derzeit die folgenden Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen: 2024 170,0 Mio. € 2025 190,0 Mio. € 2026 180,0 Mio. € 2027 180,0 Mio. €.