Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hier: Unterstützung notwendiger Kapitalmaßnahmen der Mainova AG - 2. Tranche
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main als Gesellschafterin der SWFH gemäß Grundsatzbeschluss (§ 4715 vom 02.05.2024, M 28/2024) die SWFH finanziell im Rahmen der Kapitalerhöhung der Mainova AG in Form von genehmigtem Kapital unterstützt, sofern dies erforderlich ist. II. Es wird zugestimmt, dass der Magistrat die SWFH anweist, alles Notwendige zu veranlassen, damit die SWFH gemeinsam mit der Thüga AG bei der in 2025 folgenden 2. Tranche der Kapitalerhöhung teilnimmt und die von der Mainova AG herausgegebenen neuen Aktien im notwendigen Maße erwirbt, damit die Kapitalausstattung der Mainova AG für die Klimawende sichergestellt wird. III. Es wird zugestimmt, dass die Stadt Frankfurt am Main als Gesellschafterin in 2025 im Sinne des Grundsatzbeschlusses § 4715 vom 02.05.2024 (M 28/2024) eine weitere Zuführung in die Kapitalrücklage der SWFH in Höhe von 190,00 Mio. € leistet. IV. Der Magistrat, vertreten durch das Dezernat VI Finanzen, Beteiligung und Personal, wird beauftragt, das Notwendige zu veranlassen.
Begründung
A. Allgemeines
Die Gesellschafter Stadt Frankfurt am Main und Thüga AG unterstützen die von Vorstand und Aufsichtsrat der Mainova AG initiierte Schaffung eines genehmigten Kapitals nach §§ 202 ff AktG, welches in der Hauptversammlung am 30.08.2023 durch die Aktionäre mittels Satzungsänderung beschlossen wurde. Mit dem Grundsatzbeschluss § 4715 vom 02.05.2024 (M 28/2024) hat die Stadt ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die notwendigen Kapitalmaßnahmen der Mainova AG zu unterstützen. Ferner wurden mit Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung § 5044 vom 11.07.2024 (M 85/2024) die formalen Voraussetzungen und die gesellschaftsrechtlich erforderlichen Strukturen geschaffen, damit sich die beiden Hauptaktionäre an den anstehenden Kapitalerhöhungen beteiligen. Durch weiteren Beschluss § 5191 vom 19.09.2024 (M110/2024) haben die Stadtverordneten der Teilnahme an der
- Tranche der Kapitalerhöhung zugestimmt und zur Finanzierung des SWFH-Konzerns eine Zuführung in die Kapitalrücklage in Höhe von 170,00 Mio. € bewilligt. Die Platzierung der neuen Aktien der
- Tranche wurde im November 2024 erfolgreich abgeschlossen und das neue Kapital am
- November 2024 im Handelsregister der Mainova AG eingetragen. Hierfür hat die SWFH insgesamt rund 300 Mio. € investiert. Vorstand und Aufsichtsrat der Mainova AG wollen im
- Quartal 2025 beschließen, vom genehmigten Kapital eine
- Tranche auszuüben und neue Inhaber- und neue Namensaktien auszugeben. Unter Berücksichtigung des Ausgabepreises erhöht sich das Eigenkapital der Mainova AG um voraussichtlich ca. 200 Mio. €. Damit muss die SWFH zur Beibehaltung ihres prozentualen Eigentumsanteils an der Mainova AG rund 150 Mio. € investieren.
D. Klimaschutz
- Investitionsbedarf Die Investition in das mittelbare Finanzanlagevermögen entspricht der mit § 4715 vom 02.05.2024 (M 28/2024) beschlossenen finanziellen Unterstützung der SWFH bei der Umsetzung der Kapitalmaßnahme i. H. v. bis zu 750,00 Mio. €. Im Finanzhaushalt 2024/2025 sind in der Produktgruppe 98.03 "Nicht fachspezifische Gesellschaften" unter der Projektdefinition 5.009388 "Eigenkapitaleinlage Stadtwerke Holding GmbH" folgende Mittelabflussraten veranschlagt: 2024 170,00 Mio. € (realisiert Nov. 2024) 2025 190,00 Mio. € 2026 180,00 Mio. € 2027 180,00 Mio. €
- Jahresfolgekosten Im Finanzplanungszeitraum werden hieraus Finanzierungskosten in Form von Zinsaufwendungen für aufzunehmende Refinanzierungsdarlehen entstehen, welche auch künftige Ergebnishaushalte und Jahresergebnisse der Stadt Frankfurt am Main belasten werden.