Bebauungsplan Nr. 924 - Frankenallee/Schmidtstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 07.12.2018, M 232
Betreff: Bebauungsplan Nr. 924 - Frankenallee/Schmidtstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I. 1 Für das Gebiet Frankenallee / Schmidtstraße in Frankfurt am Main - Gallus ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 11.04.2018 zum Aufstellungsbeschluss. I. 2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauun gsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Stärkung und Absicherung der vorhandenen Gewerbenutzungen geschaffen werden. Konkurrierende Nutzungen wie zum Beispiel Einzelhandel, Hotels und Vergnügungsstätten sollen dagegen ausgeschlossen werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 924 - Frankenallee / Schmidtstraße - wird durch eine Eisenbahnlinie im Norden und Osten begrenzt. Im Süden verläuft der Geltungsbereich teilweise mittig der Mainzer Landstraße, entlang der Wickererstraße und der Frankenallee. Im Westen bildet die Mönchhofstraße die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches. Der räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von circa 2 Hektar. Gegenwärtig wird das Gebiet nach § 34 BauGB beurteilt, im südlich der Frankenallee gelegenen Teilbereich in Verbindung mit dem Fluchtlinienplan Nr. 1718 vom 13.02.1956. Im Westen grenzen an das Gebiet drei vorhandene Kleingartenanlagen, die über die Bebauungspläne Nr. 627, in Kraft getreten am 03.02.1998, Nr. 630, in Kraft getreten am 03.02.1998, und Nr. 645, in Kraft getreten am 03.02.1998, planungsrechtlich gesichert sind. Der Geltungsbereich ist im Regionalen Flächennutzungsplan als Gewerbefläche - Bestand dargestellt. Aufgrund seiner Lage in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn (BAB) A5 und der BAB A648 ist das Gebiet ein besonders geeigneter Standort für die Ansiedlung und Sicherung von Gewerbebetrieben. Das Nutzungsspektrum im Plangebiet umfasst westlich der Schmidtstraße überwiegend Betriebe für den Neu- und Gebrauchtwagenmarkt mit integrierter Werkstatt, entsprechende Dienstleistungsbetriebe wie DEKRA, Autowaschanlage, Reifendienst ergänzen den Nutzungsmix. Ein arabischer Kulturverein e.V. - Frankfurt am Main Gallus - an der Mönchhofstraße bildet im Gebiet einen religiös-kulturellen Treffpunkt. Der östliche Bereich zwischen Bahndamm und Schmidtstraße wird hauptsächlich durch die Kulturfabrik geprägt, einem Rechenzentrum, einem Autohaus und einem Lebensmittelversorger. Die heute im Gebiet vorhandenen Nutzungen sind in ihrem Bestand geschützt. Aufgrund der städtebaulichen Entwicklungen der letzten Jahre im Umfeld, wie zum Beispiel die Bebauung des Europaviertels und des Rebstockareals sowie der aktuellen Planungen für das Gebiet "An den Römerhöfen" gibt es einen Umnutzungsdruck innerhalb des Bebauungsplangebietes in Richtung wertsteigernde Nutzungen, wie zum Beispiel Einzelhandel, Hotel und Wohnen. Aus diesen Gründen ist die Sicherung des Gewerbegebietes ein wichtiges Ziel des Bebauungsplanverfahrens. Deshalb sollen neben dem Ausschluss von Einzelhandels- und Beherbergungsbetriebe auch die nach § 8 BauNVO in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässigen Nutzungen restriktiv festgelegt werden. Anlage _Lageplan (ca. 1,6 MB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 12.12.2018