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Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main, Errichtung der Grundschule Rebstock

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 29.06.2015, M 107 Betreff: Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main, Errichtung der Grundschule Rebstock Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5394 (M 187) 1. Die Grundschule Rebstock, Außenstelle der Eichendorffschule, wird mit Wirkung zum 01.08.2015 in eine eigenständige Grundschule umgewandelt. 2. Der Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main, Teil A - Allgemeinbildende Schulen, Fortschreibung 2007 - 2011, wird für die Teilbereiche der Grundschule Rebstock und angrenzender Grundschulbezirke fortgeschrieben. 3. Als Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz wird mit Wirkung zum 01.08.2015 die Errichtung der Grundschule Rebstock beschlossen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu der Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG zu beantragen. Begründung: A. Zielsetzung Die Errichtung einer vierzügigen Grundschule am Rebstock ist eine Schulorganisationsmaßnahme des Schulentwicklungsplanes von 2001, der mit Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 06.05.2003 beschieden wurde. Gemäß den Auflagen des Erlasses wurde die Grundschule Rebstock zunächst als Außenstelle einer bestehenden Grundschule genehmigt und errichtet. Im Schuljahr 2014/2015 hat die neue Grundschule ihren Unterrichtsbetrieb als Außenstelle der Eichendorffschule, einer Grundschule in Griesheim, aufgenommen. Zur Erlangung der Eigenständigkeit ist eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes erforderlich, in der der Bedarf für diese weitere Grundschule im Planungsbezirk 2 sowie die Auswirkungen auf die bestehenden Grundschulen dargestellt wird. Die Eigenständigkeit der Grundschule Rebstock wird vom Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main mit Nachdruck befürwortet. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Durch die Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes und die Eigenständigkeit der Grundschule Rebstock entstehen dem Schulträger weder zusätzliche Personal- noch Sachkosten. Anlage _Entwurf_der_Teilfortschreibung (ca. 718 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 250 Vortrag des Magistrats vom 03.11.2014, M 187 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 6 Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 07.09.2015, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 107 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 08.09.2015, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 107 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 14.09.2015, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2015, TO II, TOP 1 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2015, TO II, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 6308, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015 Aktenzeichen: 40 1