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Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main, Errichtung der Grundschule Rebstock

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 29.06.2015, M 107

Betreff: Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main, Errichtung der Grundschule Rebstock Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5394 (M 187)

  1. Die Grundschule Rebstock, Außenstelle der Eichendorffschule, wird mit Wirkung zum 01.08.2015 in eine eigenständige Grundschule umgewandelt.

  2. Der Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main, Teil A - Allgemeinbildende Schulen, Fortschreibung 2007 - 2011, wird für die Teilbereiche der Grundschule Rebstock und angrenzender Grundschulbezirke fortgeschrieben.

  3. Als Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz wird mit Wirkung zum 01.08.2015 die Errichtung der Grundschule Rebstock beschlossen.

  4. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu der Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG zu beantragen. Begründung: A. Zielsetzung Die Errichtung einer vierzügigen Grundschule am Rebstock ist eine Schulorganisationsmaßnahme des Schulentwicklungsplanes von 2001, der mit Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 06.05.2003 beschieden wurde. Gemäß den Auflagen des Erlasses wurde die Grundschule Rebstock zunächst als Außenstelle einer bestehenden Grundschule genehmigt und errichtet. Im Schuljahr 2014/2015 hat die neue Grundschule ihren Unterrichtsbetrieb als Außenstelle der Eichendorffschule, einer Grundschule in Griesheim, aufgenommen. Zur Erlangung der Eigenständigkeit ist eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes erforderlich, in der der Bedarf für diese weitere Grundschule im Planungsbezirk 2 sowie die Auswirkungen auf die bestehenden Grundschulen dargestellt wird. Die Eigenständigkeit der Grundschule Rebstock wird vom Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main mit Nachdruck befürwortet. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Durch die Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes und die Eigenständigkeit der Grundschule Rebstock entstehen dem Schulträger weder zusätzliche Personal- noch Sachkosten. Anlage _Entwurf_der_Teilfortschreibung (ca. 718 KB)

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 46
OBR 2
TO II, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 107 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 43
OBR 6
TO I, TOP 43
Angenommen
Der Vorlage M 107 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP BFF Römer ÖkoLinX-ARL
Sitzung 43
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP BFF Römer
Sitzung 44
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP BFF Römer ÖkoLinX-ARL