Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main, Errichtung der Grundschule Rebstock
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 29.06.2015, M
107 Betreff:
Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am
Main, Errichtung der Grundschule Rebstock Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014,
§ 5394 (M 187) 1. Die Grundschule Rebstock, Außenstelle der
Eichendorffschule, wird mit Wirkung zum 01.08.2015 in eine eigenständige
Grundschule umgewandelt. 2. Der Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am
Main, Teil A - Allgemeinbildende Schulen, Fortschreibung 2007 - 2011, wird für
die Teilbereiche der Grundschule Rebstock und angrenzender Grundschulbezirke
fortgeschrieben.
3. Als Schulorganisationsmaßnahme
gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz wird mit Wirkung zum 01.08.2015 die
Errichtung der Grundschule Rebstock beschlossen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des
Hessischen Kultusministeriums zur Teilfortschreibung des
Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu der
Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG zu beantragen. Begründung: A. Zielsetzung Die Errichtung einer vierzügigen Grundschule am
Rebstock ist eine Schulorganisationsmaßnahme des Schulentwicklungsplanes von
2001, der mit Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 06.05.2003
beschieden wurde. Gemäß den Auflagen des Erlasses wurde die Grundschule
Rebstock zunächst als Außenstelle einer bestehenden Grundschule genehmigt und
errichtet. Im Schuljahr
2014/2015 hat die neue Grundschule ihren Unterrichtsbetrieb als Außenstelle der
Eichendorffschule, einer Grundschule in Griesheim, aufgenommen. Zur Erlangung
der Eigenständigkeit ist eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
erforderlich, in der der Bedarf für diese weitere Grundschule im Planungsbezirk
2 sowie die Auswirkungen auf die bestehenden Grundschulen dargestellt wird.
Die Eigenständigkeit der
Grundschule Rebstock wird vom Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am
Main mit Nachdruck befürwortet. B. Alternativen Keine C. Lösung s. A. D. Kosten Durch die Teilfortschreibung des
Schulentwicklungsplanes und die Eigenständigkeit der Grundschule Rebstock
entstehen dem Schulträger weder zusätzliche Personal- noch Sachkosten. Anlage _Entwurf_der_Teilfortschreibung (ca. 718 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.12.2006, M 250
Vortrag des
Magistrats vom 03.11.2014, M 187
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 6 Versandpaket:
01.07.2015 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2
am 07.09.2015, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 107 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6
am 08.09.2015, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 107 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 14.09.2015, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 107 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 43. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2015, TO II, TOP 1
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 107 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
44. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2015, TO II, TOP 23
Beschluss: Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und
ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 6308, 44. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.09.2015 Aktenzeichen: 40 1