Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bockenheim, Flur 6, Nr. 66/5, Kaufunger Straße

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 103 Betreff: Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bockenheim, Flur 6, Nr. 66/5, Kaufunger Straße I. Dem Abschluss eines Verkaufsvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: RHHG Projektentwicklungs GmbH & Co KG, Mergenthalerallee 10-12, 65760 Eschborn Kaufgrundstück: Gemarkung Bockenheim, Bezirk 34 Flur 6, Flurstück 66/5 Teilfläche von ca. 197 m2 Kaufpreis: 453.100,00 € Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Vermessungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und 2 BauGB trägt die Stadt. Bauverpflichtung/Nachzahlung: Die Stadt erhält ein Rücktrittsrecht für den Fall, dass nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Bau begonnen wird. Sollte der Käufer den Kaufgegenstand nach Abschluss des Vertrages in unbebautem Zustand zu einem höheren Kaufpreis weiterveräußern, so hat er dem Verkäufer die Differenz aus dem dann erzielten Kaufpreis und dem jetzt vereinbarten Kaufpreis auszuzahlen. Der Kaufpreis basiert auf einer baulichen Ausnutzung mit einer WGFZ von 2,4. Für den Fall einer höheren baulichen Ausnutzung wird der Käufer die Differenz zwischen dem aufgrund der höheren baulichen Ausnutzung erzielten Verkehrswert und dem vereinbarten Kaufpreis erstatten. Besondere Bedingungen: Wirtschaftliche Vereinigung mit dem Grundstück des Käufers zu einem Baugrundstück. Einhaltung des KfW 55 Standards (30 % unter den in der aktuellen EnEV festgeschriebenen Grenzwerten). Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat V - Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT- Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert der Liegenschaft gem. kommunaler Wertermittlung vom 01.12.2016 Nr. 90/2016 auf Grundlage einer baulichen Ausnutzung mit einer WGFZ von 2,4 2.300,00 €/m2 beträgt. Begründung: Der Käufer plant auf seinem Grundstück Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage. Um die Baulinien der Nachbargebäude aufzugreifen und das Bauvorhaben stadtplanerisch so zu optimieren, ist eine Erweiterung des Bauvorhabens auf das Kaufgrundstück sinnvoll. Diese Verkaufsfläche (im Plan mit A/B/C/D/A bezeichnet) arrondiert damit das Baugrundstück des Verkäufers. Der Verkauf erfolgt zu dem anhand der baulichen Ausnutzung ermittelten Kaufpreis mit entsprechender Nachzahlungsverpflichtung im Falle von nachträglichen Erweiterungen der Planung. Eine Vergabe im Erbbaurecht kommt in diesem Fall nicht in Betracht, da für das einheitliche Bauvorhaben einheitliche Rechtsverhältnisse zu schaffen sind und das eigentliche Baugrundstück bereits im Eigentum des Käufers steht. Da die städtische Fläche nur einen kleinen Teil des geplanten Baukörpers aufnimmt, konnte eine Umsetzung nur eines Teils des Bauvorhabens im Passivhausstandard nicht vereinbart werden. Es wird jedoch im energetisch vergleichbaren KfW 55 Standard, also 30 % unter den in der aktuellen EnEV festgeschriebenen Grenzwerten, errichtet. Anlage _Plaene (ca. 5,4 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.01.2018, NR 496 Anregung vom 23.10.2017, OA 188 Antrag vom 31.05.2017, OF 299/2 Antrag vom 02.06.2017, OF 304/2 Antrag vom 13.10.2017, OF 419/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1818 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 17.05.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1818 2017 1. a) Die Vorlage M 103 wird zurückgestellt, bis eine Antwort auf die Anregung an den Magistrat, OM 1818 vorliegt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 299/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.08.2017, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 188 2017 1. Die Vorlage M 103 wird unter Hinweis auf OA 188 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 419/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei einer Enthaltung FDP 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.11.2017, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 103 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 188 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 188 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.11.2017, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 188 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 188 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 188 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2018, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage M 103 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 496 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 188 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 103 = Ablehnung, OA 188 und NR 496 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage M 103 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 496 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 188 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1562, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1688, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 § 1828, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 § 1963, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2017 § 2104, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 § 2259, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 Aktenzeichen: 23 11

Verknüpfte Vorlagen