Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bockenheim, Flur 6, Nr. 66/5, Kaufunger Straße
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M
103 Betreff: Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks
Gemarkung Bockenheim, Flur 6, Nr. 66/5, Kaufunger Straße
I. Dem Abschluss eines
Verkaufsvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer:
RHHG
Projektentwicklungs GmbH & Co KG, Mergenthalerallee 10-12,
65760 Eschborn Kaufgrundstück:
Gemarkung Bockenheim,
Bezirk 34
Flur 6, Flurstück 66/5 Teilfläche
von ca. 197 m2
Kaufpreis:
453.100,00 €
Kosten und Steuern
des Kaufvertrages
und seiner Durchführung sowie die Vermessungskosten gehen zu Lasten des
Käufers. Erschließungsbeiträge im Sinne des § 127 Abs. 1 und 2 BauGB trägt
die Stadt. Bauverpflichtung/Nachzahlung:
Die Stadt erhält ein
Rücktrittsrecht für den Fall, dass nicht innerhalb von drei Jahren mit dem
Bau begonnen wird. Sollte der Käufer den
Kaufgegenstand nach Abschluss des Vertrages in unbebautem Zustand zu einem
höheren Kaufpreis weiterveräußern, so hat er dem Verkäufer die Differenz aus
dem dann erzielten Kaufpreis und dem jetzt vereinbarten Kaufpreis
auszuzahlen.
Der Kaufpreis basiert auf einer
baulichen Ausnutzung mit einer WGFZ von 2,4. Für den Fall einer höheren
baulichen Ausnutzung wird der Käufer die Differenz zwischen dem aufgrund der
höheren baulichen Ausnutzung erzielten Verkehrswert und dem vereinbarten
Kaufpreis erstatten.
Besondere Bedingungen:
Wirtschaftliche Vereinigung mit dem Grundstück des
Käufers zu einem Baugrundstück.
Einhaltung des KfW 55 Standards (30
% unter den in der aktuellen EnEV festgeschriebenen Grenzwerten).
Eventuell in dem Kaufgrundstück
verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger
entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Die Kosten hierfür trägt
der Käufer.
Rechts- und
Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben,
wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und
Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art
und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche
Bodenveränderungen gemäß
Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem
Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für
Nachbaransprüche jeder Art.
Verrechnung: Produktgruppe 31.08
Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und
Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat V -
Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT- Liegenschaftsamt -,
wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert
der Liegenschaft gem. kommunaler Wertermittlung vom 01.12.2016 Nr. 90/2016 auf
Grundlage einer baulichen Ausnutzung mit einer WGFZ von 2,4 2.300,00 €/m2
beträgt. Begründung: Der Käufer plant auf seinem Grundstück Friesengasse
13/Kaufunger Straße 4 den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage.
Um die Baulinien der Nachbargebäude aufzugreifen und das Bauvorhaben
stadtplanerisch so zu optimieren, ist eine Erweiterung des Bauvorhabens auf das
Kaufgrundstück sinnvoll. Diese Verkaufsfläche (im Plan mit A/B/C/D/A
bezeichnet) arrondiert damit das Baugrundstück des Verkäufers. Der Verkauf
erfolgt zu dem anhand der baulichen Ausnutzung ermittelten Kaufpreis mit
entsprechender Nachzahlungsverpflichtung im Falle von nachträglichen
Erweiterungen der Planung. Eine Vergabe im Erbbaurecht kommt in diesem Fall
nicht in Betracht, da für das einheitliche Bauvorhaben einheitliche
Rechtsverhältnisse zu schaffen sind und das eigentliche Baugrundstück bereits
im Eigentum des Käufers steht. Da die städtische Fläche nur einen kleinen Teil des
geplanten Baukörpers aufnimmt, konnte eine Umsetzung nur eines Teils des
Bauvorhabens im Passivhausstandard nicht vereinbart werden. Es wird
jedoch im energetisch vergleichbaren KfW 55 Standard, also 30 % unter den in
der aktuellen EnEV festgeschriebenen Grenzwerten, errichtet. Anlage _Plaene (ca.
5,4 MB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
30.01.2018, NR 496
Anregung vom
23.10.2017, OA 188
Antrag vom
31.05.2017, OF
299/2
Antrag vom 02.06.2017, OF 304/2
Antrag vom
13.10.2017, OF
419/2 dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.06.2017, OM 1818
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2
Versandpaket: 17.05.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2
am 19.06.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1818 2017
1. a) Die
Vorlage M 103 wird zurückgestellt, bis eine Antwort auf die Anregung an den
Magistrat, OM 1818 vorliegt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird
gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
2. Die Vorlage
OF 299/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage
OF 304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP
(= Ablehnung) 13. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage M 103 wird
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 15. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 33
Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 14. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.08.2017, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage M 103 wird
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 16. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 21
Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 15. Sitzung des OBR 2
am 18.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage M 103 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2017, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage M 103 wird
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 17. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 15
Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 16. Sitzung des OBR 2
am 23.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 188 2017
1. Die Vorlage
M 103 wird unter Hinweis auf OA 188 abgelehnt.
2. Die Vorlage
OF 419/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP
(= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1
FDP (= Ablehnung) bei einer Enthaltung FDP
15. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.11.2017, TO I, TOP
14 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 103 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 188 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER 16. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage OA 188 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 18. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.11.2017, TO II, TOP 25
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 188 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 17. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 103 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage OA 188 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 19. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 22
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 188 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 18. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2018, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage M 103 wird abgelehnt.
2. Die Vorlage
NR 496 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 188 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION
gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU,
SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (=
Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 103 = Ablehnung, OA 188 und NR 496 = Annahme)
20. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 19
Beschluss: 1. Die Vorlage
M 103 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 496 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
OA 188 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION
gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 2. und
3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen
LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (=
Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1562, 15. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1688, 16. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 § 1828, 17. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 § 1963, 18. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2017 § 2104, 19. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 § 2259, 20. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 Aktenzeichen: 23 11