Friesengasse 13 erhalten
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. anstelle eines Verkaufs der in der Vorlage bezeichneten Teilfläche ein Ankauf des gesamten Grundstücks Friesengasse 13 und eine Überführung in städtische Verantwortung zu prüfen. 2. im Falle eines Verkaufs des Grundstücks und der Gebäude in der Friesengasse 13 das städtische Vorkaufsrecht im Rahmen der geltenden Erhaltungssatzung wahrzunehmen und den Neubau von hochpreisigen Wohnungen zu verhindern. Begründung: Von 1978 bis 1995 war Bockenheim offiziell Sanierungsgebiet und mit städtischen Geldern und Engagement der Bürger*innen wurde unter anderem der Platz neben dem Grundstück neu gestaltet, der heute Hülya-Platz heißt. Das Grundstück Friesengasse 13 galt im Rahmen der Sanierung Bockenheims als erhaltenswertes Areal. Der nun geplante Neubau stellt einen starken Eingriff in die Stadtteilstruktur dar: Der Investor RHHG Projektentwicklungs GmbH & Co KG plant auf dem (dann durch Zukauf der städtischen Fläche an der Kaufunger Straße erweiterten) Grundstück, Wohnungen zu bauen. Viele Bewohner*innen sehen durch die geplante Bebauung eine Bedrohung für den sozialen und baulichen Charakter des Stadtteils. Bis heute haben allein 1.324 Unterstützende online ihren Wunsch ausgedrückt, das Areal zu erhalten: https://www.openpetition.de/petition/online/ehemaliges-tibethaus-bockenheim-verk auf-der-gruenflaeche-stoppen-erhaltung-des-bestandes Einen Beitrag zur Bezahlbarkeit der Mieten wird dieser Neubau jedoch nicht leisten, denn die entstehenden Wohnungen sollen teuer verkauft werden. Bisher sind keine geförderten Wohnungen vorgesehen. Eine Verteuerung der Mieten oder Kaufpreise würde allerdings den Zielen widersprechen, die in der "Erhaltungssatzung Nr. 47 - Frankfurt am Main - Bockenheim I" im Jahr 2015 für den Milieuschutz formuliert worden sind. Die Erhaltungssatzung soll nämlich explizit die "Verschärfung der Verdrängung" aus Bockenheim durch steigende Wohnkosten verhindern. Dazu kann das Instrument des Vorkaufsrechtes genutzt werden, womit die Stadt anstelle des Investors in einen zukünftigen Kaufvertrag eintreten würde. Damit würde das Gelände in den Besitz der Stadt übergehen. Die ca. 550 Quadratmeter Wohnfläche, die derzeit bestehen, können (weiter) und die 230 Quadratmeter gewerbliche Nutzung wieder für soziale Einrichtungen vermietet werden. Das Grundstück Friesengasse 13 ist zudem seit 2014 in der Erhaltungssatzung 48 ("Bockenheim II") offiziell als Teil des Ortskerns Alt-Bockenheim anerkannt. Die Erhaltungssatzung "dient dem Erhalt von Gebäuden, die das historische Ortsbild prägen, und ist auch als Maßstab für einzufügende Neubauten zu verstehen". Neben der städtebaulichen Struktur wird gerade die Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe als erhaltenswert dargestellt. Die Fläche, die laut Vorlage M 103 nun verkauft werden soll, ist als "städtebaulich wirksame Begrünung (öffentliche Fläche)" dargestellt. Die Ziele der Stadt Frankfurt für Bockenheim sind also mehrfach formuliert und beschlossen worden - jetzt gilt es sie umzusetzen. Ein Ankauf des gesamten Grundstücks durch die Stadt - der zunächst auch ohne vorliegenden Kaufvertrag geprüft werden kann - kann die Umwandlung des Gebäudekomplexes in ein Investitionsobjekt verhindern. Damit würden bezahlbare Mieten, Räume für sozial tätige Vereine, die Grünfläche und die ortstypische Nutzungsmischung im historischen Ortskern Bockenheims erhalten bleiben.