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Wie weiter mit dem ehemaligen „Tibethaus“ und seinem Umfeld

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

"Tibethaus" und seinem Umfeld Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: Steht die Immobilie Kaufunger Straße 4, in der bis vor kurzem das Kulturinstitut "Tibethaus" untergebracht war, unter Denkmalschutz? Wenn ja, seit wann? Stehen die Gebäude auf dem Grundstück Friesengasse 13 unter Denkmalschutz? Wenn ja, seit wann? Dem Vernehmen nach wurden die Anwesen zwischenzeitlich an einen Investor verkauft. Der Käufer will laut M 103 durch zusätzlichen Ankauf eines städtischen Grundstücks das Gesamtgrundstück Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 arrondieren und plant dort den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage. Der Magistrat wird gebeten, diese Nachverdichtungs-Planungen dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben und damit zu klären, inwieweit die Pläne des neuen Eigentümers in diesem Kontext auf den Abriss der Immobilie Kaufunger Straße 4 hinweisen. In diesem Zusammenhang ist auch zu erläutern, ob ggfs. ein Abriss auch des alten Bauernhauses, das zum Gesamtkomplex gehört, in Rede steht und ob ein solcher Abriss (historische Brotfabrik und altes Bauernhaus, Friesengasse 13) im Sinne des Erhalts historischer Objekte in Bockenheim wirklich wünschenswert ist. Es drängt sich der Eindruck auf, bei dieser Planung werde die Erhaltungssatzung Nr. 47, Bockenheim I, nicht berücksichtigt. Der Magistrat möge hierzu Stellung nehmen. Ist geplant, neben der Grünfläche vor dem Anwesen Kaufunger Straße 4, weitere Teile des Hülya-Platzes zu bebauen? Der Ortsbeirat ist stets bemüht neue Areale für Grünflächen zu finden. Warum opfert der Magistrat erneut eine solche? Inwieweit hat der Magistrat in Verhandlungen zum Grundstücksverkauf dem neuen Eigentümer verdeutlicht, dass mit der Nutzung des ehemaligen "Tibethauses" dringender Raumbedarf für einen weiteren Hort in Bockenheim gedeckt werden könnte?

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2017, OF 304/2 Betreff: Wie weiter mit dem ehemaligen "Tibethaus" und seinem Umfeld Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: Steht die Immobilie Kaufunger Straße 4, in der bis vor kurzem das Kulturinstitut "Tibethaus" untergebracht war, unter Denkmalschutz? Wenn ja, seit wann? Stehen die Gebäude auf dem Grundstück Friesengasse 13 unter Denkmalschutz? Wenn ja, seit wann? Dem Vernehmen nach wurden die Anwesen zwischenzeitlich an einen Investor verkauft. Der Käufer will laut M 103 durch zusätzlichen Ankauf eines städtischen Grundstücks das Gesamtgrundstück Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 arrondieren und plant dort den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage. Der Magistrat wird gebeten, diese Nachverdichtungs-Planungen dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben und damit zu klären, inwieweit die Pläne des neuen Eigentümers in diesem Kontext auf den Abriss der Immobilie Kaufunger Straße 4 hinweisen. In diesem Zusammenhang ist auch zu erläutern, ob ggfs. ein Abriss auch des alten Bauernhauses, das zum Gesamtkomplex gehört, in Rede steht und ob ein solcher Abriss (historische Brotfabrik und altes Bauernhaus, Friesengasse 13) im Sinne des Erhalts historischer Objekte in Bockenheim wirklich wünschenswert ist. Es drängt sich der Eindruck auf, bei dieser Planung werde die Erhaltungssatzung Nr. 47, Bockenheim I, nicht berücksichtigt. Der Magistrat möge hierzu Stellung nehmen. Ist geplant, neben der Grünfläche vor dem Anwesen Kaufunger Straße 4, weitere Teile des Hülya-Platzes zu bebauen? Der Ortsbeirat ist stets bemüht neue Areale für Grünflächen zu finden. Warum opfert der Magistrat erneut eine solche? Inwieweit hat der Magistrat in Verhandlungen zum Grundstücksverkauf dem neuen Eigentümer verdeutlicht, dass mit der Nutzung des ehemaligen "Tibethauses" dringender Raumbedarf für einen weiteren Hort in Bockenheim gedeckt werden könnte? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1818 2017 1. a) Die Vorlage M 103 wird zurückgestellt, bis eine Antwort auf die Anregung an den Magistrat, OM 1818 vorliegt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 299/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)