Wie weiter mit dem ehemaligen Tibethaus und seinem Umfeld
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST
1882
Betreff: Wie weiter mit dem
ehemaligen Tibethaus und seinem Umfeld Zu 1.: Weder die Immobilie Kaufunger Straße 4 noch die
Gebäude auf dem Grundstück Friesengasse 13 stehen unter Denkmalschutz. Zu 2. und 3.: Der Investor steht in engem Austausch mit dem
Magistrat. Die Planung sieht vor, die Liegenschaft Kaufunger Straße 4
abzubrechen und durch ein Mehrfamilienwohnhaus zu ersetzen. Das Gebäude in der
Friesengasse 13 soll hingegen in die Bebauung integriert werden. Beide
Immobilien stehen bereits im Eigentum des Investors. Auf die Bedeutung der Kommunikation mit dem
Ortsbeirat wurde der Investor im Rahmen der mit dem Magistrat geführten
Gespräche mehrfach hingewiesen. Eine Vorstellung der Planungen im Ortsbeirat
wurde in diesem Zusammenhang zugesagt. Zu 4.: Der in dem Gebäude Friesengasse 13 vorhandene
Wohnraum wird erhalten. Der neu errichtete Wohnraum in dem Objekt Kaufunger
Straße 4 entspricht den Vorgaben der Erhaltungssatzung Nr. 47 Bockenheim I.
Zu 5.: Die Grünfläche entlang des Hülya-Platzes wird
erhalten. Das Vorhaben ist umgeplant worden, um die Bäume am Hülya-Platz zu
schützen und zu erhalten, einem zunächst gestellten Baumfällantrag wurde nicht
stattgegeben. Ein Baumgutachter wurde damit beauftragt, durch einen Verbau
während der Bauzeit die Wurzeln der Bäume zu schützen. Zu 6.: Die Entwicklung auf dem Baugrundstück des Investors
ist durch den Magistrat nur im Rahmen des erforderlichen
Baugenehmigungsverfahrens zu beeinflussen. Der rechtsverbindliche
Fluchtlinienplan sieht hier eine Bebaubarkeit vor. Die Bebauung ist zudem
städtebaulich sinnvoll, da die Baumaßnahmen die Liegenschaft neu ordnen.
Dem städtebaulichen Zielkonflikt
zwischen dem Erhalt von Grünflächen und der Schaffung neuen Wohnraums wird hier
durch die vollständige Erhaltung des Hülya-Platzes bei gleichzeitiger Schaffung
einer großen Anzahl neuer Wohnungen Rechnung getragen. Zu 7.: Das Tibethaus befand sich bereits vor dem
Grundstücksverkauf der Friesengasse 13 im Eigentum des Investors. Die
Errichtung eines Horts im Tibethaus wurde deshalb bei den Verhandlungen zur
Friesengasse 13 nicht thematisiert, wird aber im Rahmen der Gespräche dem
Eigentümer noch weitergegeben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.06.2017, OM 1818