Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Wie weiter mit dem ehemaligen Tibethaus und seinem Umfeld

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1882 Betreff: Wie weiter mit dem ehemaligen Tibethaus und seinem Umfeld Zu 1.: Weder die Immobilie Kaufunger Straße 4 noch die Gebäude auf dem Grundstück Friesengasse 13 stehen unter Denkmalschutz. Zu 2. und 3.: Der Investor steht in engem Austausch mit dem Magistrat. Die Planung sieht vor, die Liegenschaft Kaufunger Straße 4 abzubrechen und durch ein Mehrfamilienwohnhaus zu ersetzen. Das Gebäude in der Friesengasse 13 soll hingegen in die Bebauung integriert werden. Beide Immobilien stehen bereits im Eigentum des Investors. Auf die Bedeutung der Kommunikation mit dem Ortsbeirat wurde der Investor im Rahmen der mit dem Magistrat geführten Gespräche mehrfach hingewiesen. Eine Vorstellung der Planungen im Ortsbeirat wurde in diesem Zusammenhang zugesagt. Zu 4.: Der in dem Gebäude Friesengasse 13 vorhandene Wohnraum wird erhalten. Der neu errichtete Wohnraum in dem Objekt Kaufunger Straße 4 entspricht den Vorgaben der Erhaltungssatzung Nr. 47 Bockenheim I. Zu 5.: Die Grünfläche entlang des Hülya-Platzes wird erhalten. Das Vorhaben ist umgeplant worden, um die Bäume am Hülya-Platz zu schützen und zu erhalten, einem zunächst gestellten Baumfällantrag wurde nicht stattgegeben. Ein Baumgutachter wurde damit beauftragt, durch einen Verbau während der Bauzeit die Wurzeln der Bäume zu schützen. Zu 6.: Die Entwicklung auf dem Baugrundstück des Investors ist durch den Magistrat nur im Rahmen des erforderlichen Baugenehmigungsverfahrens zu beeinflussen. Der rechtsverbindliche Fluchtlinienplan sieht hier eine Bebaubarkeit vor. Die Bebauung ist zudem städtebaulich sinnvoll, da die Baumaßnahmen die Liegenschaft neu ordnen. Dem städtebaulichen Zielkonflikt zwischen dem Erhalt von Grünflächen und der Schaffung neuen Wohnraums wird hier durch die vollständige Erhaltung des Hülya-Platzes bei gleichzeitiger Schaffung einer großen Anzahl neuer Wohnungen Rechnung getragen. Zu 7.: Das Tibethaus befand sich bereits vor dem Grundstücksverkauf der Friesengasse 13 im Eigentum des Investors. Die Errichtung eines Horts im Tibethaus wurde deshalb bei den Verhandlungen zur Friesengasse 13 nicht thematisiert, wird aber im Rahmen der Gespräche dem Eigentümer noch weitergegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1818