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Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bockenheim, Flur 6, Nr. 66/5, Kaufunger Straße

Vorlagentyp: OF CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2017, OF 419/2 Betreff: Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bockenheim, Flur 6, Nr. 66/5, Kaufunger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: 1. Der Magistratsvortrag M 103 wird abgelehnt, und die auf der betreffenden Teilfläche bestehende städtische Grünfläche wird mitsamt der vorhandenen Sitzgelegenheiten erhal- ten. 2. Der Magistrat wird zugleich gebeten, die Idee eine maßvollen Nachverdichtung auf dem Areal des "ehemaligen Tibethauses" unter folgenden Maßgaben weiterzuverfolgen: a) Erhalt des Hauses Friesengasse 13, um so den "ursprünglichen Bockenheimer Charakter" des dortigen Straßenverlaufs der Friesengasse als Ensemble zu bewahren; b) Erhalt des Baumbestandes auf dem Grünstreifen entlang des Hülyaplatzes; c) Anpassung des Gebäudehöhenverlaufs der Neubebauung auf dem Areal des "ehemaligen Tibethauses", so dass die "Wuchtigkeit" der Bebauung nicht die Aufenthaltsqualität auf dem Hülyaplatz beeinträchtigt.