Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bockenheim, Flur 6, Nr. 66/5, Kaufunger Straße
Vorlagentyp: OF CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.10.2017,
OF 419/2 Betreff: Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung
Bockenheim, Flur 6, Nr. 66/5, Kaufunger Straße Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten zu beschließen: 1. Der Magistratsvortrag M 103 wird abgelehnt, und
die auf der betreffenden Teilfläche bestehende städtische Grünfläche wird
mitsamt der vorhandenen Sitzgelegenheiten erhal- ten. 2. Der Magistrat wird zugleich gebeten, die Idee
eine maßvollen Nachverdichtung auf dem Areal des "ehemaligen Tibethauses"
unter folgenden Maßgaben weiterzuverfolgen: a) Erhalt des Hauses Friesengasse 13, um so den
"ursprünglichen Bockenheimer Charakter" des dortigen Straßenverlaufs
der Friesengasse als Ensemble zu bewahren; b) Erhalt des Baumbestandes auf dem Grünstreifen
entlang des Hülyaplatzes; c) Anpassung des Gebäudehöhenverlaufs der
Neubebauung auf dem Areal des "ehemaligen Tibethauses", so dass die
"Wuchtigkeit" der Bebauung nicht die Aufenthaltsqualität auf dem
Hülyaplatz beeinträchtigt.