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Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bockenheim, Flur 6, Nr. 66/5, Kaufunger Straße

Vorlagentyp: OF CDU SPD GRÜNE FDP

Inhalt

Antrag vom 13.10.2017, OF 419/2

Betreff: Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bockenheim, Flur 6, Nr. 66/5, Kaufunger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:

  1. Der Magistratsvortrag M 103 wird abgelehnt, und die auf der betreffenden Teilfläche bestehende städtische Grünfläche wird mitsamt der vorhandenen Sitzgelegenheiten erhal- ten.

  2. Der Magistrat wird zugleich gebeten, die Idee eine maßvollen Nachverdichtung auf dem Areal des "ehemaligen Tibethauses" unter folgenden Maßgaben weiterzuverfolgen:
    • a)Erhalt des Hauses Friesengasse 13, um so den "ursprünglichen Bockenheimer Charakter" des dortigen Straßenverlaufs der Friesengasse als Ensemble zu bewahren;
    • b)Erhalt des Baumbestandes auf dem Grünstreifen entlang des Hülyaplatzes;
    • c)Anpassung des Gebäudehöhenverlaufs der Neubebauung auf dem Areal des "ehemaligen Tibethauses", so dass die "Wuchtigkeit" der Bebauung nicht die Aufenthaltsqualität auf dem Hülyaplatz beeinträchtigt.