Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bockenheim, Flur 6, Nr. 66/5, Kaufunger Straße
Vorlagentyp: OF CDU SPD GRÜNE FDP
Inhalt
Antrag vom 13.10.2017, OF 419/2
Betreff: Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bockenheim, Flur 6, Nr. 66/5, Kaufunger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:
- Der Magistratsvortrag M 103 wird abgelehnt, und die auf der betreffenden Teilfläche bestehende städtische Grünfläche wird mitsamt der vorhandenen Sitzgelegenheiten erhal- ten.
- Der Magistrat wird zugleich gebeten, die Idee eine maßvollen Nachverdichtung auf dem Areal des "ehemaligen Tibethauses" unter folgenden Maßgaben weiterzuverfolgen:
- a)Erhalt des Hauses Friesengasse 13, um so den "ursprünglichen Bockenheimer Charakter" des dortigen Straßenverlaufs der Friesengasse als Ensemble zu bewahren;
- b)Erhalt des Baumbestandes auf dem Grünstreifen entlang des Hülyaplatzes;
- c)Anpassung des Gebäudehöhenverlaufs der Neubebauung auf dem Areal des "ehemaligen Tibethauses", so dass die "Wuchtigkeit" der Bebauung nicht die Aufenthaltsqualität auf dem Hülyaplatz beeinträchtigt.