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Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung: Anschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen und Tempokonzept

Vorlagentyp: E CDU, SPD, GRÜNE

Inhalt

S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.04.2017, E 11 Betreff: Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung: Anschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen und Tempokonzept Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, innerhalb von sechs Monaten ein Konzept zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, in dem festgelegt wird, ob und auf welchen Streckenabschnitten von Hauptverkehrsstraßen a) auf Grundlage der Auswertung des Verkehrsversuchs "Tempo 30 nachts auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen" in der Nacht aus Gründen des Lärmschutzes als Abweichung von der Regelhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h in Einzelfällen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorgeschrieben wird; b) Geschwindigkeitsmessanlagen zur Tempoüberwachung aufgestellt werden sollen. 2. Zur Anschaffung von zusätzlichen Geschwindigkeitsmessanlagen werden im Finanzhaushalt der Produktgruppe 11.05. im Jahr 2017 die Mittel für den "Erwerb bewegliches Vermögen" (Produktdefinition 5.002224) von 0 € um 500.000 € auf 500.000 € erhöht. Die Anlagen sind als stationäre Anlagen auf nachts besonders lärmbelasteten Durchgangsstraßen mit einem hohen Anteil angrenzender Wohnungen anzuschaffen und einzusetzen. Sie werden in ihrer Wirksamkeit durch die Aufstellung eines hohen Anteils an Blindstandorten, in die abwechselnd aktive Geräte eingesetzt werden, erhöht. 3. Für die Durchführung und Auswertung der Geschwindigkeitsüberwachung wird bei der Städtischen Verkehrspolizei/Verkehrsüberwachung eine zusätzliche Personalstelle geschaffen und die Mittel für Personalaufwendungen werden um 55.000 Euro erhöht. Begründung: An vielen Hauptverkehrsstraßen sind die Anwohnerinnen und Anwohner nachts einer zu hohen, vom Autoverkehr verursachten Lärmbelastung ausgesetzt. Eine Einhaltung der geltenden Höchstgeschwindigkeiten, in der Regel 50 km/h, würde zu einer merklichen Herabsetzung der Lärmbelastung und damit zu einer Verbesserung der Situation der Anwohner führen. Um Geschwindigkeitsübertretungen durch verstärkte Kontrollen zu verhindern, sollen daher zusätzliche Geschwindigkeitsmessgeräte in Betrieb genommen werden. In Einzelfällen kann eine Abweichung von der Regelhöchstgeschwindigkeit angebracht sein; dafür soll der Magistrat auf Grundlage der Auswertung des Verkehrsversuchs "Tempo 30 nachts auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen" ein Konzept erstellen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.01.2018, B 12 Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 162 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 02.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 6 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 11 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffern 1. a) und 3.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffern 1. b) und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 12) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 4

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