Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung: Anschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen und Tempokonzept
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Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315
Betreff: Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung: Anschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen und Tempokonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1429 Anlage 7 - E 11/17 CDU/SPD/GRÜNE, B 162/18 - Zu 1a.: Zusätzlich zum (bereits auf Veranlassung der Obersten Straßenverkehrsbehörde mit "zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22-6 Uhr" beschilderten) Abschnitt "Höhenstraße" wird der Magistrat aufgrund der Ergebnisse des Verkehrsversuchs beantragen, die sich daran anschließenden Abschnitte "Nibelungenallee" und "Rothschildallee" ebenfalls mit "zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22-6 Uhr" zu beschildern. Diese Abschnitte sind von dichter Wohnbebauung und Kliniknutzung geprägt. Für den gesamten Straßenzug über alle drei Abschnitte hinweg werden mit einer Umsetzung der Beschilderung auch die ebenfalls im Rahmen des Verkehrsversuchs erprobten Lichtsignalprogramme geschaltet. Für die weiteren Abschnitte des Verkehrsversuchs beabsichtigt der Magistrat derzeit keine Anträge zu stellen. Zu 1b.: Auf den vorstehend genannten Abschnitten wird die Städtische Verkehrspolizei Geschwindigkeitskontrollen, vornehmlich mit den "Enforcement Trailern", durchführen. Der Enforcement-Trailer gilt gemäß des Hessischen Erlasses des Ministeriums des Innern und für Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" als stationäre Anlage. Somit müssen auch die verbindlichen Vorgaben für stationäre Anlagen eingehalten und die Standorte bei der Hessischen Polizeiakademie (HPA) beantragt und von dieser geprüft werden. In der Nibelungenallee hat die Städtische Verkehrspolizei von der HPA genehmigte Standorte für den Enforcement-Trailer. Es werden dort bereits Kontrollen durchgeführt. Allerdings erfolgte die Prüfung und Genehmigung der Standorte mit dem aktuellen Tempolimit 50 km/h. Bei einer Änderung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit muss die HPA erneut kontaktiert werden. Da für die Beantragung unter anderem eine situationsaktuelle Langzeitmessung durchgeführt und ein aktueller Verkehrszeichenplan eingereicht werden muss, kann die Beantragung bei der HPA erst nach der Einführung von "Tempo 30 nachts" erfolgen. Für die Rothschildallee kann ebenfalls erst nach Vorlage einer situationsaktuellen Langzeitmessung und eines aktuellen Verkehrszeichenplanes nach Einführung von "Tempo 30 nachts" die Beantragung bei der HPA erfolgen. Somit wird der Beschluss unter Vorbehalt einer Aufstellmöglichkeit in der Rothschildallee und den erforderlichen Genehmigungen seitens des HPA umgesetzt. Zu 2.: Mit Datum 06.11.2018 wurde ein zweiter Enforcement-Trailer inklusive Ersatzakkumulatoren beschafft und ist seitdem in Betrieb. Ein in dem Trailer eingesetztes Messsystem kann im Dauerbetrieb über mehrere Tage autark arbeiten. Der Trailer selbst kann zielorientiert an verschiedenen Messstellen eingesetzt werden. Von diesen Anlagen verspricht sich der Magistrat eine höhere Wirksamkeit als bei klassischen stationären Anlagen, welche primär geeignet sind, die Geschwindigkeit punktuell durchzusetzen. Die jeweiligen Einsatzorte für die Enforcement-Trailer erfolgen unter Beachtung des o. g. einschlägigen ministeriellen Erlasses. Zu 3.: Es wurde bereits eine zusätzliche Planstelle im Bereich Geschwindigkeitskontrollen/ Auswertung (Städtische Verkehrspolizei) geschaffen. Für die Durchführung von mobilen Geschwindigkeitskontrollen im gesamten Stadtgebiet stehen der Städtischen Verkehrspolizei elf Planstellen zur Verfügung, wobei zurzeit drei Planstellen aufgrund von Fluktuationen nicht besetzt sind.Nebenvorlage: Anregung vom 10.09.2019, OA 454 Antrag vom 10.09.2019, OF 379/4