Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung: Anschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen und Tempokonzept
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B
315 Betreff:
Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und
Geschwindigkeitsbegrenzung: Anschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen und
Tempokonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1429 Anlage
7 - E 11/17 CDU/SPD/GRÜNE,
B 162/18 -
Zu 1a.: Zusätzlich zum (bereits auf Veranlassung der Obersten
Straßenverkehrsbehörde mit "zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von
22-6 Uhr" beschilderten) Abschnitt "Höhenstraße" wird der
Magistrat aufgrund der Ergebnisse des Verkehrsversuchs beantragen, die sich
daran anschließenden Abschnitte "Nibelungenallee" und
"Rothschildallee" ebenfalls mit "zulässige Höchstgeschwindigkeit
30 km/h von 22-6 Uhr" zu beschildern. Diese Abschnitte sind von dichter Wohnbebauung und
Kliniknutzung geprägt. Für den gesamten Straßenzug über alle drei Abschnitte
hinweg werden mit einer Umsetzung der Beschilderung auch die ebenfalls im
Rahmen des Verkehrsversuchs erprobten Lichtsignalprogramme geschaltet. Für die
weiteren Abschnitte des Verkehrsversuchs beabsichtigt der Magistrat derzeit
keine Anträge zu stellen. Zu 1b.: Auf den vorstehend genannten Abschnitten wird die
Städtische Verkehrspolizei Geschwindigkeitskontrollen, vornehmlich mit den
"Enforcement Trailern", durchführen. Der Enforcement-Trailer gilt gemäß des Hessischen
Erlasses des Ministeriums des Innern und für Sport zur
"Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und
Polizeibehörden" als stationäre Anlage. Somit müssen auch die
verbindlichen Vorgaben für stationäre Anlagen eingehalten und die Standorte bei
der Hessischen Polizeiakademie (HPA) beantragt und von dieser geprüft
werden. In der Nibelungenallee hat die
Städtische Verkehrspolizei von der HPA genehmigte Standorte für den
Enforcement-Trailer. Es werden dort bereits Kontrollen durchgeführt. Allerdings
erfolgte die Prüfung und Genehmigung der Standorte mit dem aktuellen Tempolimit
50 km/h. Bei einer Änderung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit muss die HPA
erneut kontaktiert werden. Da für die Beantragung unter anderem eine
situationsaktuelle Langzeitmessung durchgeführt und ein aktueller
Verkehrszeichenplan eingereicht werden muss, kann die Beantragung bei der HPA
erst nach der Einführung von "Tempo 30 nachts" erfolgen. Für die Rothschildallee kann ebenfalls erst nach
Vorlage einer situationsaktuellen Langzeitmessung und eines aktuellen
Verkehrszeichenplanes nach Einführung von "Tempo 30 nachts" die
Beantragung bei der HPA erfolgen. Somit wird der Beschluss unter Vorbehalt
einer Aufstellmöglichkeit in der Rothschildallee und den erforderlichen
Genehmigungen seitens des HPA umgesetzt. Zu 2.: Mit Datum 06.11.2018 wurde ein zweiter
Enforcement-Trailer inklusive Ersatzakkumulatoren beschafft und ist seitdem in
Betrieb. Ein in dem Trailer eingesetztes Messsystem kann im Dauerbetrieb über
mehrere Tage autark arbeiten. Der Trailer selbst kann zielorientiert an
verschiedenen Messstellen eingesetzt werden. Von diesen Anlagen verspricht
sich der Magistrat eine höhere Wirksamkeit als bei klassischen stationären
Anlagen, welche primär geeignet sind, die Geschwindigkeit punktuell
durchzusetzen. Die jeweiligen Einsatzorte für die Enforcement-Trailer erfolgen
unter Beachtung des o. g. einschlägigen ministeriellen Erlasses. Zu 3.: Es wurde bereits eine zusätzliche Planstelle im
Bereich Geschwindigkeitskontrollen/ Auswertung (Städtische Verkehrspolizei)
geschaffen. Für die Durchführung von mobilen Geschwindigkeitskontrollen im
gesamten Stadtgebiet stehen der Städtischen Verkehrspolizei elf Planstellen zur
Verfügung, wobei zurzeit drei Planstellen aufgrund von Fluktuationen nicht
besetzt sind. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
10.09.2019, OA 454
Antrag vom
10.09.2019, OF
379/4 dazugehörende Vorlage:
Etatantrag vom
26.04.2017, E 11
Bericht des
Magistrats vom 04.06.2018, B 162
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4
Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 4
am 10.09.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 454 2019
1. 1. Die
Vorlage B 315 dient unter Hinweis auf OA 454 zur Kenntnis. 2. Die
Vorlage OF 379/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
2. Die Vorlage
OF 379/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen CDU (=
Zurückweisung); dFfm (= Enthaltung) zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und
BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP und dFfm (= Enthaltung)
zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU (=
Ablehnung); FDP und dFfm (= Enthaltung) 34. Sitzung des OBR 3
am 19.09.2019, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 38
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 454 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) und BFF
(= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 315 = Kenntnis, OA 454
= Annahme) 37. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 57
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OA 454 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und
Berichterstattung), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4851, 37. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 32 4