Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung
Begründung
Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Der Magistrat wird gebeten, neben der Beantragung einer 'zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22-6 Uhr' für die Nibelungenallee und Rothschildallee im Nordend auch die westliche Habsburgerallee und die Wittelsbacherallee, wo sie Bundesstraße ist, in diesen Antrag mit einzubeziehen. Begründung: Die Lärm- und Schadstoffbelastungen auf der Nibelungen- und Rothschildallee unterscheiden sich nicht von denen in der Habsburger- und Wittelsbacherallee, denn es ist der gleiche Straßenzug mit den Bundesstraßen B 3 und B 8.
Inhalt
Antrag vom 10.09.2019, OF 379/4
Betreff: Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Der Magistrat wird gebeten, neben der Beantragung einer 'zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22-6 Uhr' für die Nibelungenallee und Rothschildallee im Nordend auch die westliche Habsburgerallee und die Wittelsbacherallee, wo sie Bundesstraße ist, in diesen Antrag mit einzubeziehen. Begründung: Die Lärm- und Schadstoffbelastungen auf der Nibelungen- und Rothschildallee unterscheiden sich nicht von denen in der Habsburger- und Wittelsbacherallee, denn es ist der gleiche Straßenzug mit den Bundesstraßen B 3 und B 8.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 Beratung im Ortsbeirat: 4