Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Der Magistrat wird gebeten, neben der Beantragung einer 'zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22-6 Uhr' für die Nibelungenallee und Rothschildallee im Nordend auch die westliche Habsburgerallee und die Wittelsbacherallee, wo sie Bundesstraße ist, in diesen Antrag mit einzubeziehen. Begründung: Die Lärm- und Schadstoffbelastungen auf der Nibelungen- und Rothschildallee unterscheiden sich nicht von denen in der Habsburger- und Wittelsbacherallee, denn es ist der gleiche Straßenzug mit den Bundesstraßen B 3 und B 8.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 10.09.2019,
OF 379/4 Betreff: Lärmschutz durch
Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung
Der
Magistrat wird gebeten, neben der Beantragung einer 'zulässigen
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22-6 Uhr' für die Nibelungenallee und
Rothschildallee im Nordend auch die westliche Habsburgerallee und die
Wittelsbacherallee, wo sie Bundesstraße ist, in diesen Antrag mit
einzubeziehen.
Begründung: Die Lärm- und Schadstoffbelastungen auf der
Nibelungen- und Rothschildallee unterscheiden sich nicht von denen in der
Habsburger- und Wittelsbacherallee, denn es ist der gleiche Straßenzug mit den
Bundesstraßen B 3 und B 8. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 23.08.2019, B 315 Beratung
im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 4
am 10.09.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 454 2019
1. 1. Die
Vorlage B 315 dient unter Hinweis auf OA 454 zur Kenntnis. 2. Die
Vorlage OF 379/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
2. Die Vorlage
OF 379/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen CDU (=
Zurückweisung); dFfm (= Enthaltung) zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und
BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP und dFfm (= Enthaltung)
zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU (=
Ablehnung); FDP und dFfm (= Enthaltung)