Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Der Magistrat wird gebeten, neben der Beantragung einer 'zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22-6 Uhr' für die Nibelungenallee und Rothschildallee im Nordend auch die westliche Habsburgerallee und die Wittelsbacherallee, wo sie Bundesstraße ist, in diesen Antrag mit einzubeziehen. Begründung: Die Lärm- und Schadstoffbelastungen auf der Nibelungen- und Rothschildallee unterscheiden sich nicht von denen in der Habsburger- und Wittelsbacherallee, denn es ist der gleiche Straßenzug mit den Bundesstraßen B 3 und B 8.

Inhalt

Antrag vom 10.09.2019, OF 379/4

Betreff: Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Der Magistrat wird gebeten, neben der Beantragung einer 'zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22-6 Uhr' für die Nibelungenallee und Rothschildallee im Nordend auch die westliche Habsburgerallee und die Wittelsbacherallee, wo sie Bundesstraße ist, in diesen Antrag mit einzubeziehen. Begründung: Die Lärm- und Schadstoffbelastungen auf der Nibelungen- und Rothschildallee unterscheiden sich nicht von denen in der Habsburger- und Wittelsbacherallee, denn es ist der gleiche Straßenzug mit den Bundesstraßen B 3 und B 8.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 34
OBR 4
TO I, TOP 22
Angenommen
Anregung OA 454 2019 1. 1. Die Vorlage B 315 dient unter Hinweis auf OA 454 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 379/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 379/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
SPD Grüne Linke FDP BFF
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
Fdp Und Dffm