a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!
Bericht
Im Rahmen seiner fünfjährigen Berichtspflicht hat der Magistrat lufthygienische Immissionsmessungen im Einwirkungsbereich des Flughafens Frankfurt am Main entsprechend aufgegriffen und bewertet. Im Fokus des Berichts steht die Belastung durch Stickstoffdioxid und durch ultrafeine Partikel. Letztere werden erst seit wenigen Jahren zunehmend erforscht. Der Flugverkehr gilt als regionaler Hauptemittent für Ultrafeinstaub. Ultrafeinstaub unterliegt noch keinen Grenzwerten. Der Bericht zeigt auf, dass die Immissionsbelastung durch Ultrafeinstaub im Umfeld des Flughafens unter Berücksichtigung der Windrichtung in deutlicher Abhängigkeit zum Flugbetrieb steht. Im Rahmen bisheriger Messungen grenzwertbehafteter Luftschadstoffe wie u.a. Stickstoffdioxid konnte kein signifikanter Zusammenhang zwischen den flugverkehrsbedingten Emissionen und einer erhöhten Immissionsbelastung am Boden festgestellt werden. Die Ergebnisse sind in beigefügtem Bericht "Flugverkehr und Luftverunreinigungen im Ballungsraum Rhein-Main, 3. Bericht 2020, Belastung durch Ultrafeinstaub" dargestellt. Dieser baut in dritter Auflage auf den Bericht "Flugverkehr und Luftqualität im Rhein-Main-Gebiet" von 2015 auf (Anlage zum Bericht des Magistrats vom 02.03.2015, B 90).