a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!
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Bericht des Magistrats vom 02.03.2015, B 90
Betreff: a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.08.2011, § 518 (M 107) - NR 297/01 PDS, NR 350/01 FAG, l. B 163/10 - Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) hat nach Inbetriebnahme der Nordwestlandebahn insbesondere westlich und östlich unter den Einflugschneisen verschiedene lufthygienische Messprogramme gestartet. Auch im Stadtgebiet Frankfurt am Main sind wie etwa auf dem Sachsenhausener Lerchesberg Messungen durchgeführt worden, welche die der Magistrat teilweise bis heute fortsetzt. Im Rahmen seiner fünfjährigen Berichtspflicht hat der Magistrat die Immissionsmessungen der HLUG, der Fraport AG auf dem Flughafengelände sowie seine eigenen Messungen entsprechend aufgegriffen und bewertet. Die Ergebnisse sind auch unter Berücksichtigung der Emissionskataster verschiedener Emittentengruppen in beigefügtem Bericht "Flugverkehr und Luftverunreinigungen im Ballungsraum Rhein-Main 2010 - 2015" dargestellt. Dieser baut in zweiter Auflage auf den Bericht "Flugverkehr und Luftqualität im Rhein-Main-Gebiet" von 2010 auf (Anlage zum Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 163). Ein Einfluss des Flugverkehrs auf die bodennahe Luftqualität konnte im Rahmen des Messprogramms des HLUG 2012-2014 nicht festgestellt werden . Anlage 1 (ca. 1,6 MB)