a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 06.06.2011, M 107
Betreff: a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2001, § 1674 (NR 297 und NR 350)
- Die mit Beschluss vom 13.12.2001, § 1674, Abschnitt III, Punkt 3, beschlossene jährliche Berichtspflicht des Magistrats wird aufgehoben.
- Die Berichte sind zukünftig im 5-Jahresabstand der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Begründung: Mit der Anlage zum Bericht B 163 vom 05.03.2010 hat der Magistrat detailliert zum Thema "Flugverkehr und Luftqualität im Rhein-Main-Gebiet" berichtet. Die umfangreiche Auswertung zu Luftschadstoffemissionen und -immissionen kann weiterhin unter www.nachbar-flughafen.frankfurt.de heruntergeladen werden. Der Erhebungszyklus für das Hessische Emissionskataster beträgt in der Regel sechs Jahre. Im Vergleich zur Datengrundlage, die in den B 163 eingeflossen ist, liegen aktuell nur neue Emissionsdaten für die Emittentengruppe Industrie vor. Immissionsseitig könnten derzeit nur die Daten für das Jahr 2009 ergänzt werden. Zwischenzeitlich verweist der Magistrat auf die Veröffentlichungen des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) und der Fraport AG. - Das HLUG veröffentlicht unter www.hlug.de/start/luft/emissionskataster.html das Emissionskataster von Hessen. Unter www.hlug.de/start/luft/messnetzberichte.html können die Berichte aus dem Hessischen Luftmessnetz abgerufen werden. - Die Fraport AG veröffentlicht ihre lufthygienischen Jahresberichte unter www.fraport.de/cms/umwelt/rubrik/2/2428.luft.htm. Eine komplette Überarbeitung des Berichts ist erst dann sinnvoll, wenn sowohl bei den Emissionen als auch bei den Immissionen neues Datenmaterial zur Verfügung steht. Die jährliche Berichtspflicht wird daher aufgehoben und dem Magistrat stattdessen auferlegt, zukünftig alle fünf Jahre zu berichten.Nebenvorlage: Antrag vom 10.08.2011, NR 58