Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Frankfurt Nied, Oeserstraße
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 04.02.2011, B 81 Betreff: Beseitigung des schienengleichen
Bahnübergangs in Frankfurt Nied, Oeserstraße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.10.2010,
§ 8879 - NR 1841 CDU, OA
337/07 OBR 6, l. B 533/10 - Zwischenbescheide des Magistrats vom 08.08.2011
und 25.11.2011 Zwischenbericht: Die im Bericht B 533/10 angekündigte
Machbarkeitsstudie zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs
Oeserstraße ist fertig gestellt worden. Auf der Grundlage einer
Planungsvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der DB AG sind
zahlreiche Varianten geprüft worden, deren Spektrum sich von einer Beibehaltung
und Ertüchtigung des schienengleichen Bahnübergangs über Straßenunterführungen
in unterschiedlichen Linienführungen bis zu einer Straßenüberführung mit
Absenkung der Bahntrasse erstreckt. Die hier beschriebenen Varianten waren Gegenstand der
Ämterabstimmung der "Koordinierungsgruppe Verkehr", die sich für die
Weiterverfolgung der favorisierten Lösung (Variante 8) ausgesprochen hat.
Untersuchte Alternativen: Variante 1.1,
Straßenüberführung-West Variante 1.2,
Straßenunterführung-West (1) Variante 1.3,
Straßenunterführung-West (2) Variante 2,
Straßenunterführung, ("Schlenker-Lösung")
Variante 3,
Beibehaltung des Bahnübergangs mit BÜSTRA-Anlage Variante 4,
Straßenunterführung Oeserstraße - Birminghamstraße- Auf dem Gleichen
Variante 5
Straßenunterführung, ("gespiegelte Schlenker Lösung")
Variante 6,
Straßenunterführung Oeserstraße - Mainzer Landstraße
Variante 7,
Absenkung der Bahntrasse Variante 9.1, Straßenunterführung ("Nieder Neun")
Variante 9.2,
Straßenunterführung ("Nieder Neun", modifiziert) Va riante 9.3, Straßenunterführung ("Nieder Acht")
Varianten 1.1 - 1.3: Straßenunter- oder -überführung
westlich des Bahnübergangs Die so genannte "B-Plan-Lösung", die der
Verkehrsflächenfestsetzung im rechtsgültigen Bebauungsplan SW 5c Nr. 1 aus dem
Jahre 1977 entspricht und auf Grund der geänderten Linienführung der
benachbarten Unterführung nicht mehr in der ursprünglich vorgesehenen Form zu
realisieren ist, wurde durch die oben genannten Lösungen ersetzt. Die Varianten
1.1 bis 1.3 sehen Straßenunterführungen oder eine Straßenüberführung westlich
des derzeitigen Bahnübergangs sowie eine Geh-/Radwegunterführung im
Einmündungsbereich der Birminghamstraße vor. Die Variante 1.2 ist im Rahmen
eines "Werkstattberichts" in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 6 am
11.03.2008 als funktionsfähige Lösung vorgestellt und erläutert worden. In der
weiteren Abstimmung ist sie dennoch verworfen worden, da sie mit erheblichen
Eingriffen in bestehende Nutzungen - insbesondere nördlich der Bahnlinie
(Kleingärten, Bogenschießanlage, Parkplatz etc.) - und ausgewiesenes
Landschaftsschutzgebiet verbunden wäre. Eine Straßenüberführung (Var. 1.1) kann
an dieser Stelle nicht angelegt werden, da der zu geringere Abstand zwischen
einer Straßenbrücke über die Eisenbahnlinie und der Anbindung an die
Oeserstraße eine barrierefreie Ausbildung der Seitenräume nicht in zufrieden
stellender Weise ermöglicht (Rampen mit mehrfachen Richtungswechseln). Variante 2, Straßenunterführung ("Schlenker-Lösung")
und Variante 5 Straßenunterführung, ("gespiegelte Schlenker Lösung")
Die erneute Prüfung der so genannten
"Schlenker-Lösung", für die eine Vorplanung aus dem Jahre 1993 vorliegt, hat
ergeben, dass sie die Anbindung einiger an die Oeserstraße angrenzender
Liegenschaften trotz maximaler Längsneigung der Rampen nicht sicherstellen kann
und daher rückwärtige Erschließungen über eine Bahn parallele Verlängerung der
Schliephakestraße oder eine Verbindung in Fortsetzung der Wendeanlage nördlich
der Straße Auf dem Gleichen notwendig wären. Der Knotenpunkt Oeserstraße/
Birminghamstraße würde entfallen. Derzeitige Hauptfahrbeziehungen an diesem
Knoten müssten umwegig und unverträglich über das nachgeordnete Tempo
30-Straßennetz abgewickelt werden. Eine Besonderheit der Variante 5 ist der
Knotenpunkt im südlichen Trogbauwerk. Da für einen höhengleichen Anschluss der
Trasse zur Oeserstraße-West über die gesamte Strecke eine Längsneigung von 8 %
erforderlich ist, muss auch der Knotenpunkt im Trog diese Neigung aufweisen.
Daraus resultiert für das Verbindungsstück Knotenpunkt - "Auf dem Gleichen"
neben der Längsneigung von s = 8 % eine Querneigung von ebenfalls q = 8 %.
Hieraus resultiert ein erhöhtes Sicherheitsrisiko, nicht nur bei Glätte. Auch
die Variante 5 kann die Erschließung der an die Rampenbauwerke angrenzenden
Liegenschaften nicht gewährleisten. Beide Lösungen sind daher nicht
verfolgungsfähig.
Variante 3, Beibehaltung des
Bahnübergangs mit BÜSTRA-Anlage Variante 3 hält am Konzept eines schienengleichen
Bahnübergangs (BÜ) fest. Durch eine Verlegung des BÜ um 60 m in Richtung Westen
und verschiedene Umbaumaßnahmen kann die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes
geringfügig erhöht und die Überlagerung zwischen den Räumvorgängen der
Linksabbieger in Richtung Birminghamstraße und der Schrankenschließung
reduziert werden. Möglich wird dies durch eine kombinierte
Bahnübergangssicherungs- und Straßenverkehrsregelungs-Signalanlage
("BÜSTRA-Anlage"), welche die Schrankenschließung an das Signalprogramm eines
neuen, lichtsignalgeregelten Knotenpunktes Oeserstraße/ Birminghamstraße
koppelt. Insgesamt ist die verkehrliche Wirksamkeit dieser Maßnahme jedoch als
gering einzustufen, da sich bei der gegebenen Zugfrequenz in Spitzenzeiten die
Schrankenschließzeiten nicht ändern werden und somit weiterhin mit erheblichem
Rückstau zu rechnen ist. Aufgrund der nur geringfügig besseren
Leistungsfähigkeit werden sich die staubedingten Emissionen (Lärm- und
Luftschadstoffe) kaum reduzieren. Eine Entlastung für das Wohnumfeld wird sich
somit nicht einstellen. Die Variante ist als nicht zukunftsfähig einzustufen
und wird daher nicht weiter verfolgt. Variante 4, Straßenunterführung Oeserstraße -
Birminghamstraße- Auf dem Gleichen und Variante 6, Straßenunterführung
Oeserstraße - Mainzer Landstraße Die Varianten 4 und 6 sehen eine Verknüpfung beider
Teilstücke der Oeserstraße über eine Unterführung zwischen Oeserstraße-Ost und
Birminghamstraße vor. Variante 4 stellt den Lückenschluss zur westlichen
Oeserstraße über den Straßenzug Auf dem Gleichen bzw. Im Sechholder her .
Dieser Lösungsansatz setzt eine Änderung der Tempo-30-Zonen-Abgrenzung und die
Umwandlung derzeitiger Tempo-30-Straßen in Grundnetzstraßen voraus. Darüber
hinaus ist auf Grund der zu geringen Straßenraumbreiten eine Teilung der
Verkehrsströme durch die Einführung von Einbahnstraßenregelungen innerhalb des
Wohngebietes erforderlich. Variante 6 beinhaltet eine vergleichsweise
großzügiger trassierte Verbindung zwischen dem östlichen Abschnitt der
Oeserstraße und der Birminghamstraße, die in diesem Fall als Grundnetzstraße
betrieben werden müsste. Die fehlende Anbindung des westlichen Abschnittes der
Oeserstraße erzeugt Schleichverkehre durch das Wohngebiet zwischen dem
Knotenpunkt Birminghamstraße/ Coventrystraße und der Oeserstraße-West. Bei
beiden Varianten wären darüber hinaus zahlreiche Liegenschaften in den
Rampenbereichen nicht mehr erreichbar. Die Varianten 4 und 6 wurden aus den o.
g. Gründen verworfen. Variante 7, Absenkung der Bahntrasse Variante 7 sieht eine Absenkung der Bahntrasse unter
die Oeserstraße und eine Beibehaltung der derzeitigen Straßenführung vor. Die
Höhendifferenz zwischen der Oberkante der Fahrbahn und der Schienenoberkante
setzt sich aus dem erforderlichen Lichtraumprofil der Bahn (5,7 m) und der
konstruktiven Höhe des Brückenüberbaus (1,5 m) zusammen. Unter Ausnutzung der
maximal zulässigen Längsneigung der Bahnlinie von s = 12,5‰ ergibt sich eine
Rampenlänge von etwa 580 m und eine gesamte Entwicklungslänge von ca. 1.200
m. Die Lösung erfordert eine Herstellung
des Trogbauwerks in zwei Längsabschnitten mit rückverankerter Verbauwand
zwischen abzusenkendem und in Betrieb befindlichem Gleis sowie den Bau eines 3.
Gleises zur Aufrechterhaltung des Zweirichtungsverkehrs auf der
Eisenbahnstrecke während der Bauzeit. Sie ist mit geschätzten Netto-Baukosten
von 19,7 Mio € die mit Abstand teuerste aller betrachteten Varianten. Da
es funktionsfähige und kostengünstigere Alternativlösungen gibt, wäre ein
erheblicher Anteil dieser Kosten allein durch die Stadt Frankfurt zu
tragen. Die Abstimmung zwischen den
städtischen Ämtern und mit der DB AG hat ergeben, dass diese Lösung nicht
verfolgt werden kann. Variante 8, Straßenunterführung Ost Siehe Abschnitt "Favorisierte Lösung". Varianten 9.1 - 9.3, ("Nieder Neun", "Nieder
Acht") Die Variante 9.1 greift eine Lösung
auf, die vom "Arbeitskreis Verkehr in Nied" zur Prüfung vorgelegt wurde.
Vorgesehen ist darin eine Eisenbahnüberführung in unmittelbarer Nähe des
heutigen Bahnübergangs. Damit die Eisenbahntrasse unterquert werden kann,
müssen Rampen- und Trogbauwerke mit einer Gesamtlänge von über 100 m vorgesehen
werden. Da auf der Nordseite der Raum für eine gerade Rampe fehlt, wurde
vorgeschlagen, die Rampe spiralförmig auszuführen. Somit kreuzt sich die
Oeserstraße auf der Nordseite der Bahnanlagen höhenfrei und eine weitere
Straßenbrücke wird erforderlich. Auf der Südseite wird der Trog sowohl an die
Oeserstraße-West als auch an die Birminghamstraße angebunden. Aufgrund der
örtlichen Zwangspunkte entstehen auf der Südseite Straßenlängs- und
Querneigungen jenseits anwendbarer Trassierungsgrenzwerte von bis zu 10% und
ein in dieser Form nicht herstellbarer Knotenpunkt in Troglage. Variante 9.2
ergänzt die vom o. g. Arbeitskreis vorgelegte Variante 9.1 um die zur
Sicherstellung der Barrierefreiheit im Kreuzungsbereich nötigen
Zusatzbauwerke; Variante 9. 3 beseitigt den Knotenpunkt in Troglage (s. o.)
durch eine zweite spiralförmige Rampe südlich des heutigen Bahnübergangs. Sie
greift damit erheblich in das Außengelände des Schulneubaus entlang der
Werner-Bockelmann-Straße ein. Aufgrund der Vielzahl an Ingenieurbauwerken (3
Brücken und Stützwände) entstehen erhebliche Baukosten in Höhe von 15
Mio.€ (netto). Variante 9. 3 als einzig funktionsfähige Lösung aus der
Variantengruppe 9 wird daher ebenfalls nicht zur Weiterverfolgung
empfohlen. Favorisierte Lösung: Variante 8,
Straßenunterführung-Ost
Variante 8 sieht vor, den Bahnübergang (BÜ)
Oeserstraße durch eine Eisenbahnüberführung/ Straßenunterführung in Höhe des
Fernmeldeamts, ca. 300 m östlich des heutigen BÜ, zu ersetzen. Zur Unterquerung
der Bahnlinie muss die östliche Oeserstraße westlich des Fernmeldeamtes nach
Süden verschwenkt und in einen Trog geführt werden. Auf der Südseite muss eine
Stützwand zur Abfangung der Gleisanlagen errichtet werden, während auf der
anderen Seite eine Böschung realisiert werden kann. Die nördliche Rampe muss
aufgrund der fehlenden Entwicklungslänge mit 7% geneigt werden, während der
südliche mit 6% oder bedarfsweise auch flacher realisiert werden kann. Aufgrund
der Trassenführung der Variante 8 müssen nördlich der Bahn Hof- und
Parkierungsflächen des Fernmeldeamtes sowie der Gebäude Oeserstraße Nr. 103 -
109a reduziert werden. Die Inanspruchnahme der Flächen des Fernmeldeamtes wurde
planerisch geprüft und ist als realisierbar einzustufen. Mit Ausnahme einer in
fast allen Varianten zu verlegenden Gasleitung, ist die Variante 8 mit dem
Kabel- und Leitungsbestand verträglich. Im Süden der Bahnlinie sind von der
Streckenführung ca. 4.000 m2 Kleingartenanlagen/ Grünflächen außerhalb des
ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes betroffen. Von allen in der
vorliegenden Studie als funktionsfähig eingestuften Lösungen erfordert die
Variante 8 damit den geringsten Eingriff in Grünflächen oder als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene Flächen. Positiv hervorzuheben ist
außerdem, dass die Oeserstraße-Ost zwischen der Sportanlage Frankfurt-Nied und
dem Gebäude Oeserstraße 103 erheblich vom Durchgangsverkehr entlastet wird.
Fußgänger und Radfahrer können in der Variante 8 parallel zur neuen
Straßenführung geführt werden. Sinnvoll und vorgesehen ist darüber hinaus, eine
eigenständige Geh-/ Radwegunterführung westlich des heutigen Bahnübergangs.
Möglichkeiten zur weiteren Reduzierung der
Flächeninanspruchnahme dieser Lösung, z. B. durch eine einseitige Führung des
Rad-und Fußgängerverkehrs in den Rampenbereichen sowie eine Verknüpfung mit der
Radroute Höchst - Innenstadt, die nach dem aktuellen Stand der Planung parallel
zur Straßenverbindung und der Rampe südliche der Bahnlinie verläuft, werden im
Rahmen der weiteren Konkretisierung der Planung geprüft und berücksichtigt. Für
die Realisierung der Variante 8 werden Nettobaukosten in Höhe von 6,5
Mio.€ veranschlagt. Weiteres Vorgehen: Der Magistrat beabsichtigt, die Variante 8 der o. g.
Machbarkeitsstudie in einer Vorplanung weiter zu konkretisieren. Bereits
abgeschlossene Planungen, die den Bahnübergangsbereich betreffen (z. B.
Radroute Höchst - Innenstadt) werden dabei berücksichtigt und - soweit
erforderlich - angepasst. Eine Beschlussvorlage zur Vorplanung wird der
Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat in diesem Jahr zugeleitet.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
27.04.2005, NR 1841
Anregung vom
13.03.2007, OA 337
Bericht des
Magistrats vom 20.08.2010, B 533
Antrag vom
20.01.2012, OF
274/6
Bericht des Magistrats vom 20.04.2012, B 171
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
09.02.2011 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6
am 03.05.2011, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 1. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.06.2011, TO I, TOP 24
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 81 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Bunte 3. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.09.2011, TO I, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage B 81 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten
6. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 24.01.2012, TO I, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage B 81 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten
Beschlussausfertigung(en): § 137, 1. Sitzung des
Verkehrsausschusses vom 07.06.2011 § 614, 3. Sitzung des
Verkehrsausschusses vom 20.09.2011 § 1083, 6. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 24.01.2012 Aktenzeichen: 66 6