Haushalt 2008 Produktbereich : 13 Stadtplanung Produktgruppe : 13.01 Stadtplanung Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 23.05.2008, B
308 Betreff:
Haushalt 2008
Produktbereich : 13 Stadtplanung Produktgruppe : 13.01 Stadtplanung
Nutzungsplanung für das ehemalige Gemeindezentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring
Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom
05.11.2008, 03.04.2009 und 21.08.2009 Zwischenbericht: Für den Zustand des Gebäudes ist primär der
Eigentümer verantwortlich, dem ebenso die Wahrnehmung aller Maßnahmen zur
Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht obliegt. Soweit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit
und Ordnung besteht, werden die zuständigen Behörden tätig. Das architektonisch herausragende Gebäude ist wegen
seiner Formgebung und Struktur und infolge des in den letzten Jahren zunehmend
vernachlässigten Gebäudeunterhalts nur mit Millionenaufwand in einen nutzbaren
Zustand zu versetzen. Hierfür stehen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung.
Des Weiteren haben mehrere Versuche - auch bereits
in der Vergangenheit - gezeigt, dass eine sich selbst tragende wirtschaftliche
Nutzung des Gebäudes unter städtischer Regie nicht erreichbar ist. Hierfür
wären vielmehr weitere jährliche Zuschüsse bis zu 100.000,-- € zu
veranschlagen.
Auch hierfür stehen
Deckungsmittel im städtischen Haushalt nicht zur Verfügung. Aus den
vorgenannten Gründen kann dem Antrag als auch der Etat-Anregung nicht Rechnung
getragen werden.
Ungeachtet dessen wird der
Magistrat prüfen, ob ein Instandsetzungsgebot gegen den Eigentümer erlassen
werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
29.11.2007, EA 91
Bericht des
Magistrats vom 18.09.2009, B 801
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8
Versandpaket: 28.05.2008 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8
am 12.06.2008, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 308
wird zurückgewiesen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 23. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.08.2008, TO I, TOP
50 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 308
(Zwischenbericht) dient unter Hinweis auf NR 820 zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD (= Zurückweisung) sowie LINKE.,
FDP, FAG und BFF (= Kenntnis ohne Zusatz)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
27. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2009, TO I, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat
wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 308 spätestens in drei Monaten
vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
31. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2009, TO I, TOP 5
Die Mitglieder des
Ausschusses richten die Bitte an Stadtrat Schwarz, unbeschadet der
Fristverlängerung von drei Monaten bis zur nächsten Berichterstattung, in der
nächsten Sitzung über den aktuellen Sachstand in der Angelegenheit zu
informieren. Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat
wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 308 spätestens in drei Monaten
vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
34. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.09.2009, TO I, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 801) vorgelegt
hat. Beschlussausfertigung(en): § 4250, 23. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.08.2008 § 5245, 27. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.01.2009 § 6036, 31. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 25.05.2009 Aktenzeichen: 60 3