Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in Tempo-30-Zonen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B
63 Betreff:
Fußgängerüberwege
(Zebrastreifen) in Tempo-30-Zonen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2041 - OA 189/17 OBR 4 - Bei der Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist der
Magistrat an die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung sowie die Richtlinien
für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
(R-FGÜ 2001) gebunden. Gemäß R-FGÜ sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen in
der Regel entbehrlich. Nur im Umfeld von schützenswerten Einrichtungen (zum
Beispiel Schulen) ist die Anlage eines Zebrastreifens ausnahmsweise möglich
ist. Darüber hinaus sind an die
Einrichtung von Fußgängerüberwegen hohe verkehrliche und technische Maßstäbe
gesetzt. Es muss u.a. eine Mindestanzahl von zu Fuß Gehenden und Fahrzeugen
erreicht werden, um einen Fußgängerüberweg zu rechtfertigen. Ferner muss eine
entsprechende Beleuchtung installiert werden. Die Einrichtung eines
Fußgängerüberweges bedarf daher stets einer Einzelfallbetrachtung. Der Magistrat bittet um Verständnis, dass er sich
bei der Entscheidung über die Einrichtung von Fußgängerüberwegen an die oben
genannten Regularien halten muss. Es besteht demnach oftmals kein (politischer)
Entscheidungsspielraum. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
13.04.2018, OA 244
Antrag vom
27.03.2018, OF
153/15 dazugehörende Vorlage:
Anregung vom 24.10.2017, OA 189
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 07.03.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9
am 15.03.2018, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 63
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP,
LINKE. und BFF gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht)
21. Sitzung des OBR
11 am 09.04.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 63
wird zurückgewiesen.
Abstimmung: SPD, LINKE.,
GRÜNE und FDP gegen CDU und BFF (= Kenntnis) 21. Sitzung des OBR
14 am 09.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 63
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 19. Sitzung des OBR
16 am 10.04.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 63
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: WBE, CDU, SPD,
GRÜNE, BFF und LINKE. und gegen FDP (= Zurückweisung)
21. Sitzung des OBR 1
am 10.04.2018, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 63
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE,
LINKE., FDP, PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
21. Sitzung des OBR 4
am 10.04.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 63
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE.
und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); GRÜNE und BFF (=
Enthaltung) 21. Sitzung des OBR 6
am 10.04.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 63
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 21. Sitzung des OBR 7
am 10.04.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 63
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 21. Sitzung des OBR
15 am 13.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 244 2018
1.
Die Vorlage B 63 dient unter Hinweis auf OA 244 zur Kenntnis.
2.
Die Vorlage OF 153/15 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR
12 am 13.04.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 63
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 21. Sitzung des OBR 5
am 13.04.2018, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 63
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 21. Sitzung des OBR 2
am 16.04.2018, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 63
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 21. Sitzung des OBR
13 am 17.04.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 63
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 21. Sitzung des OBR
10 am 17.04.2018, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 63
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 21. Sitzung des OBR 8
am 19.04.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 63
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 21. Sitzung des OBR 3
am 19.04.2018, TO II, TOP 29 Beschluss: a) Die Vorlage B
63 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 21. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage OA 244 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: BFF (B 63 = Kenntnis, OA 244 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 63
= Zurückweisung, OA 244 = Annahme) 22. Sitzung des OBR 3
am 17.05.2018, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 63
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, SPD und
LINKE. gegen GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
24. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 20 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage OA 244 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (=
Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE
und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2745, 24. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 32 4