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Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in Tempo-30-Zonen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 63 Betreff: Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in Tempo-30-Zonen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2041 - OA 189/17 OBR 4 - Bei der Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist der Magistrat an die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung sowie die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) gebunden. Gemäß R-FGÜ sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich. Nur im Umfeld von schützenswerten Einrichtungen (zum Beispiel Schulen) ist die Anlage eines Zebrastreifens ausnahmsweise möglich ist. Darüber hinaus sind an die Einrichtung von Fußgängerüberwegen hohe verkehrliche und technische Maßstäbe gesetzt. Es muss u.a. eine Mindestanzahl von zu Fuß Gehenden und Fahrzeugen erreicht werden, um einen Fußgängerüberweg zu rechtfertigen. Ferner muss eine entsprechende Beleuchtung installiert werden. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges bedarf daher stets einer Einzelfallbetrachtung. Der Magistrat bittet um Verständnis, dass er sich bei der Entscheidung über die Einrichtung von Fußgängerüberwegen an die oben genannten Regularien halten muss. Es besteht demnach oftmals kein (politischer) Entscheidungsspielraum. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 13.04.2018, OA 244 Antrag vom 27.03.2018, OF 153/15 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 189 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 07.03.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 15.03.2018, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 63 wird zurückgewiesen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU und BFF (= Kenntnis) 21. Sitzung des OBR 14 am 09.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 10.04.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. und gegen FDP (= Zurückweisung) 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 21. Sitzung des OBR 4 am 10.04.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); GRÜNE und BFF (= Enthaltung) 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 10.04.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 244 2018 1. Die Vorlage B 63 dient unter Hinweis auf OA 244 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 153/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 13.04.2018, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 13 am 17.04.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2018, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO II, TOP 29 Beschluss: a) Die Vorlage B 63 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 244 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 63 = Kenntnis, OA 244 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 63 = Zurückweisung, OA 244 = Annahme) 22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD und LINKE. gegen GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 244 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2745, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 32 4