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Fußgängerüberwege und Fußgängerampeln in Tempo-30-Zonen Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 63

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 13.04.2018, OA 244 entstanden aus Vorlage: OF 153/15 vom 27.03.2018

Betreff: Fußgängerüberwege und Fußgängerampeln in Tempo-30-Zonen Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 63 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, über entsprechende Kontakte (z. B. beim Deutschen Städtetag) bei der Bundesregierung auf eine Änderung/Ergänzung der Straßenverkehrsordnung und der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) hinzuwirken, um in Tempo-30-Zonen Fußgängerüberwege und Fußgängerampeln nicht nur im Umfeld von schützenswerten Einrichtungen zuzulassen, sondern auch an besonders stark frequentierten Straßen (u. a. mit Durchgangscharakter). Begründung: Die jahrzehntelange Erfahrung zeigt, dass Straßen mit Durchgangscharakter in Tempo-30-Zonen durchaus ein hohes Verkehrsaufkommen mit grenzwertigen Geschwindigkeiten zeigen (die auch nicht durch Kontrollen in den Griff zu bekommen sind). Auch an diesen Straßen müssen an bestimmten (neuralgischen) Stellen Fußgängerüberwege und Fußgängerampeln zur Sicherheit der Fußgänger möglich sein beziehungsweise vorhandene Anlagen dauerhaft rechtlich möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 63

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 21
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 16
Angenommen
1. Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 244 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter
Sitzung 24
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 20
Angenommen
1. Die Vorlage B 63 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 244 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL