Fußgängerüberwege und Fußgängerampeln in Tempo-30-Zonen Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 63
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Anregung vom 13.04.2018, OA 244 entstanden aus Vorlage: OF 153/15 vom 27.03.2018
Betreff: Fußgängerüberwege und Fußgängerampeln in Tempo-30-Zonen Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 63 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, über entsprechende Kontakte (z. B. beim Deutschen Städtetag) bei der Bundesregierung auf eine Änderung/Ergänzung der Straßenverkehrsordnung und der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) hinzuwirken, um in Tempo-30-Zonen Fußgängerüberwege und Fußgängerampeln nicht nur im Umfeld von schützenswerten Einrichtungen zuzulassen, sondern auch an besonders stark frequentierten Straßen (u. a. mit Durchgangscharakter). Begründung: Die jahrzehntelange Erfahrung zeigt, dass Straßen mit Durchgangscharakter in Tempo-30-Zonen durchaus ein hohes Verkehrsaufkommen mit grenzwertigen Geschwindigkeiten zeigen (die auch nicht durch Kontrollen in den Griff zu bekommen sind). Auch an diesen Straßen müssen an bestimmten (neuralgischen) Stellen Fußgängerüberwege und Fußgängerampeln zur Sicherheit der Fußgänger möglich sein beziehungsweise vorhandene Anlagen dauerhaft rechtlich möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 63