Fußgängerüberwege und Fußgängerampeln in Tempo-30-Zonen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST
1779
Betreff: Fußgängerüberwege
und Fußgängerampeln in Tempo-30-Zonen Der Magistrat hält die bestehenden
Regelungen zu Fußgängerüberwegen und Lichtsignalanlagen in der
Straßenverkehrs-Ordnung und in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung
von Fußgängerüberwegen ausdrücklich für richtig. Sollten im Einzelfall Maßnahmen zur Verbesserung der
Sicherheit für zu Fuß Gehende in Tempo-30-Zonen notwendig sein, gibt es
alternative Möglichkeiten (insbesondere Querungsstellen optisch
hervorheben, fahrdynamische Maßnahmen wie Rampen, Einengungen). Der Anregung kann aus den genannten Gründen nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
13.04.2018, OA 244