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Fußgängerüberwege und Fußgängerampeln in Tempo-30-Zonen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1779 Betreff: Fußgängerüberwege und Fußgängerampeln in Tempo-30-Zonen Der Magistrat hält die bestehenden Regelungen zu Fußgängerüberwegen und Lichtsignalanlagen in der Straßenverkehrs-Ordnung und in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen ausdrücklich für richtig. Sollten im Einzelfall Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für zu Fuß Gehende in Tempo-30-Zonen notwendig sein, gibt es alternative Möglichkeiten (insbesondere Querungsstellen optisch hervorheben, fahrdynamische Maßnahmen wie Rampen, Einengungen). Der Anregung kann aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.04.2018, OA 244