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Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in Tempo30Zonen

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.10.2017, OA 189 entstanden aus Vorlage: OF 169/4 vom 08.10.2017 Betreff: Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in Tempo-30-Zonen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in Tempo-30-Zonen und Straßen mit Tempo-30- Geschwindigkeitsbeschränkungen zu ermöglichen und einzurichten, wo sie notwendig sind. Begründung: Die Haltung der Verwaltung, dass keine Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen eingerichtet werden, ist kontraproduktiv. Tempo 30 ist oft eine Maßnahme, um den Verkehr zu verlangsamen und die Straße für Schulkinder und andere Anwohnerinnen und Anwohner sicherer zu machen. Jedoch zeigt die Erfahrung der Ortsbeiräte, dass Tempo 30 in manchen Situationen keine Verbesserung bringt, um sicher eine Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 63 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 189 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2041, 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 Aktenzeichen: 32 4