Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in Tempo30Zonen
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S
A C H S T A N D : Anregung vom 24.10.2017, OA
189 entstanden aus
Vorlage: OF 169/4 vom
08.10.2017 Betreff: Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in
Tempo-30-Zonen Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Magistrat wird gebeten,
Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in Tempo-30-Zonen und Straßen mit Tempo-30- Geschwindigkeitsbeschränkungen zu ermöglichen und
einzurichten, wo sie notwendig sind. Begründung: Die Haltung der Verwaltung, dass keine
Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen eingerichtet werden, ist kontraproduktiv.
Tempo 30 ist oft eine Maßnahme, um den Verkehr zu verlangsamen und die Straße
für Schulkinder und andere Anwohnerinnen und Anwohner sicherer zu machen.
Jedoch zeigt die Erfahrung der Ortsbeiräte, dass Tempo 30 in manchen
Situationen keine Verbesserung bringt, um sicher eine Straße zu überqueren.
Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 05.03.2018, B 63 Zuständige
Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA
189 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= vereinfachtes
Verfahren) sowie LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 2041, 16. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 Aktenzeichen: 32 4