Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in 30er Zonen
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in 30er-Zonen und Straßen mit 30er-Geschwindigkeitsbeschränkungen möglich sind und eingerichtet werden, wo es notwendig ist. Begründung: Die Haltung der Verwaltung, dass keine Fußgängerüberwege in 30er-Zonen eingerichtet werden ist kontraproduktiv. Tempo 30 ist oft eine Maßnahme um den Verkehr zu verlangsamen und die Straße für Schulkinder und andere Anwohner sicherer zu machen. Jedoch zeigt die Erfahrung der Ortsbeiräte, dass Tempo 30 in manchen Situationen keine Verbesserung bringt, um sicher eine Straße zu überqueren. Diese Haltung der Verwaltung führt mittlerweile dazu, dass der Ortsbeirat sich Tempo 50 in manchen Straßen wünscht, damit ein Zebrastreifen eingerichtet wird, dass nicht zielführende sein kann.