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Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in 30er Zonen

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in 30er-Zonen und Straßen mit 30er-Geschwindigkeitsbeschränkungen möglich sind und eingerichtet werden, wo es notwendig ist. Begründung: Die Haltung der Verwaltung, dass keine Fußgängerüberwege in 30er-Zonen eingerichtet werden ist kontraproduktiv. Tempo 30 ist oft eine Maßnahme um den Verkehr zu verlangsamen und die Straße für Schulkinder und andere Anwohner sicherer zu machen. Jedoch zeigt die Erfahrung der Ortsbeiräte, dass Tempo 30 in manchen Situationen keine Verbesserung bringt, um sicher eine Straße zu überqueren. Diese Haltung der Verwaltung führt mittlerweile dazu, dass der Ortsbeirat sich Tempo 50 in manchen Straßen wünscht, damit ein Zebrastreifen eingerichtet wird, dass nicht zielführende sein kann.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2017, OF 169/4 Betreff: Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in 30er Zonen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in 30er-Zonen und Straßen mit 30er-Geschwindigkeitsbeschränkungen möglich sind und eingerichtet werden, wo es notwendig ist. Begründung: Die Haltung der Verwaltung, dass keine Fußgängerüberwege in 30er-Zonen eingerichtet werden ist kontraproduktiv. Tempo 30 ist oft eine Maßnahme um den Verkehr zu verlangsamen und die Straße für Schulkinder und andere Anwohner sicherer zu machen. Jedoch zeigt die Erfahrung der Ortsbeiräte, dass Tempo 30 in manchen Situationen keine Verbesserung bringt, um sicher eine Straße zu überqueren. Diese Haltung der Verwaltung führt mittlerweile dazu, dass der Ortsbeirat sich Tempo 50 in manchen Straßen wünscht, damit ein Zebrastreifen eingerichtet wird, dass nicht zielführende sein kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 4 am 24.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 189 2017 Die Vorlage OF 169/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz in der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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